Nachtarbeit beginnt um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Nachts dürfen normal nur 35 Stunden je Woche, 7 Stunden am Tag, gearbeitet werden, bei einer Sechstagewoche 36 Stunden in der Woche, 6 Stunden an einem Tag. Es gilt ein Nachtarbeitsverbot für
- Schwangere
- Arbeiter unter 18 Jahren
- Arbeitnehmern in Rehabilitation
- Mütter mit Kindern bis zu 6 Jahren.
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