Schichtarbeit ist zulässig. Wenn eine Schicht mehr als vier Stunden Nachtarbeit umfasst, gilt die gesamte Schicht als Nachtarbeit. Zwei aufeinanderfolgende Schichten dürfen nicht einem Arbeitnehmer übertragen werden. Der Schichtwechsel wird im Betrieb bzw. Tarifvertrag festgelegt.
|