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Zeitlicher ÜberblickAlle Bürger Bulgariens haben das Recht auf Arbeit. Im April 1999 waren 13,3 % der Erwerbsbevölkerung in Bulgarien arbeitslos, die Unterschiede zwischen den Verwaltunsgregionen sind sehr groß. In bestimmten ländlichen Regionen liegen die Arbeitslosenzahlen bei rund 40 %, während die Quote in Sofia sich auf etwa 3,6 % beläuft. Eine Reihe von Beschäftigungsprogrammen im öffentlichen Sektor werden durchgeführt (z. B. zur finanziellen Unterstützung von Beschäftigungsvereinen und zur Förderung der Berufsbildung und der Beschäftigung von Frauen). Anfang 1999 wurde ein Start-up-Programm für Arbeitslose eingeleitet, in dessen Rahmen Ausbildungsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützung für Arbeitslose bereitgestellt werden. Außerdem wurden einige Programme aufgestellt zur Unterstützung der Risikogruppen am Arbeitsmarkt und zur Förderung der Eingliederung von Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden (Roma, Langzeitarbeitslose). Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird durch das Arbeitsgesetz reguliert. Das Arbeitsgesetz von 1986, welches das Gesetz von 1951 abgelöst hatte, war noch unter der Voraussetzung der zentralen Planwirtschaft entstanden. Es gilt noch heute, wobei jedoch insbesondere im Jahr 1992 eine umfassende Novelle des gesamten Gesetzes stattgefunden hat. In dem Gesetz werden die Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeiter und Angestellten und dem Arbeitgeber1 und andere unmittelbar damit verbundene Verhältnisse geregelt. Gemäß Art. 1 Abs. 2 des Arbeitsgesetzbuches (ArbG) gilt das Gesetz in jedem Fall bei der Überlassung von Arbeitskraft. Das ArbG sieht zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten des Arbeitnehmers vor, die keine flexible Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse ermöglicht. Insbesondere die Überstundenregelungen zielen darauf ab, dass die üblichen Schwankungen des Arbeitskräftebedarfs nicht durch Überstunden aufgefangen werden können, sondern nur durch Neueinstellungen. Neue Gesetze über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind hinzugekommen. Die neuen Vorschriften umfassen Bestimmungen über die Struktur und die Tätigkeit der Arbeitsaufsichtsbehörde, über die Aufgaben der für den Schutz vor und die Vorbeugung von Gefährdungen am Arbeitsplatz zuständigen Beamten und Fachdienste auf Unternehmensebene, über die Ausbildung der Vertreter in den Ausschüssen über Arbeitsbedingungen usw. Nach dem Erlass des Gesetzes über die Krankenversicherung im Juni 1998 nahm der Nationale Krankenversicherungsfonds seine Arbeit im März 1999 auf. |
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