Die Arbeitsvergütung ergibt sich aus dem Tarif- und dem Arbeitsvertrag (Art. 247 Abs. 2 ArbG). Der Ministerrat legt den landesweiten Mindestarbeitslohnes und die Mindesthöhe der zusätzlichen Entgelte und Entschädigung aufgrund arbeitsrechtlicher Beziehungen fest, soweit sie nicht im Arbeitsgesetz enthalten sind.
Dabei ist unter Lohn im Sinne des bulgarischen Rechts die Gegenleistung für erbrachte Arbeit zu verstehen. Entschädigung hingegen erfasst diejenigen Sachverhalte, bei denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, gleichwohl aber Anspruch auf ,,Lohn'' hat (i. e. Lohnfortzahlung).
Infolge der Inflation wurden die Mindestlöhne ständig geändert. Der Bruttoarbeitslohn ist monatlich in BGL zu bezahlen und um folgende Positionen zu kürzen:
- erhaltene Vorschüsse,
- zu viel gezahlte Beträge in den Vormonaten,
- Steuern vom Arbeitslohn,
- Versicherungsbeiträge, welche zu Lasten des Arbeitnehmers gehen,
- Lohnpfändungen und
- Abzüge aufgrund von Schäden, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu ersetzen hat.
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