Nach dem bulgarischen Verständnis erhalten Arbeitnehmer Lohn nur für Arbeitsleistung. Wenn die Arbeitnehmer aus gewissen Gründen nicht arbeiten, die Lohnzahlungen dadurch aber nicht eingestellt werden sollen, spricht der bulgarische Gesetzgeber von "Entschädigung". Ferner werden Zuschüsse wegen besonderer Umstände als Entschädigung bezeichnet.
Die Lohnfortzahlungspflicht läuft im Ergebnis darauf hinaus, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall einen Anspruch auf ,,Entschädigung'' hat, in dem er unverschuldet nicht zur Arbeit kommen konnte. In nachfolgenden exemplarisch aufgezählten Fällen besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Entschädigung:
- wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz wirksamen Vertrages nicht beschäftigt - den Bruttoarbeitslohn
- bei einer Dienstreise - Spesen und Tagegeld
- Krankheit oder verminderte Arbeitsfähigkeit - die Differenz zwischen dem ehemaligen und dem neuen, geringeren Lohn
- bei Naturkatastrophen - 50 % des Lohnes
- bei rechtmäßiger Weigerung des Arbeitnehmers zu arbeiten - Bruttolohn
- nicht genutzter Jahresurlaub - Bruttolohn
- rechtswidrige Entlassung - wenn der Arbeitnehmer ohne Arbeit geblieben ist - Bruttolohn für höchstens sechs Monate bzw. Differenz zwischen dem tatsächlich erhaltenen Lohn und dem geringeren Lohn.
|