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Unterabschnitte Beendigung durch den ArbeitgeberKündigungsgründeDas Arbeitnehmerschutzrecht ist im Hinblick auf den Arbeitsplatzschutz noch nicht besonders ausgeprägt. Wir erwarten hier weitere Konkretisierungen, die die Stellung der Arbeitnehmer verbessern wird. Es fehlen noch praktische Erfahrungen, da Entlassungen in Staatsbetrieben eher die Ausnahme sind. Die Art. 328 ff. enthalten Vorschriften über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber mit vorheriger Kündigung, die dem Arbeitgeber relativ große Freiheiten bei der Entlassung von Arbeitnehmern gewähren. Eine Kündigung ist stets schriftlich an den Arbeitnehmer zu übermitteln. Eine fristgerechte Kündigung ist zulässig
AuswahlBei Entlassungen aus betriebsbedingten Gründen (Personalabbau etc.) kann der Arbeitgeber im Interesse der Produktion, Arbeitnehmer auch aus den Produktionsbereichen entlassen, die nicht abgebaut werden, wenn andere Arbeitnehmer mit besseren Qualifikationen auf diese Arbeitsplätze betriebsintern versetzt werden. Umgekehrt muss der Arbeitgeber bei gleicher Qualifikation den schützenswürdigeren Arbeitnehmer behalten. Insbesondere ist auf die soziale, familiäre und finanzielle Situation der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Wenn ein Ehegatte arbeitslos ist, darf der andere Ehegatte nicht entlassen werden, wenn ein anderer Arbeitnehmer bei gleicher Qualifikation entlassen werden könnte. |
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