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AufgabeBei der erwähnten Arbeitsaufsichtsbehörde handelt es sich um eine beim Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge angesiedelte Behörde mit Regionalabteilungen. Aufgabe dieser Organisation ist die gesamte Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung in allen Zweigen und Berufen21. Ferner hat die Arbeitsaufsichtsbehörde das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses festzustellen und den Arbeitgeber zum Abschluss eines Arbeitsvertrages anzuhalten, wenn sie feststellt, dass Arbeitskraft ohne die erforderlichen Unterlagen überlassen wird. Die Inspektion hat das Recht, zu jeder Zeit die Unternehmen und andere Orte aufzusuchen, wo Arbeit ausgeübt wird, insbesondere die von den Arbeitern ge- oder benutzten Räume, vom Arbeitgeber Erklärungen und die Vorlage aller notwendigen Urkunden, Papiere und Angaben im Zusammenhang mit den Arbeitsverhältnissen zu verlangen, sich unmittelbar bei den Arbeitern informieren, Proben, Muster etc. für Laboruntersuchungen zu nehmen und Ursachen und Umstände von Arbeitsunfällen zu untersuchen. Die Inspektion kann den Arbeitgebern verbindliche Anweisungen zur Beseitigung von Verletzungen der Arbeitsgesetzgebung erteilen; insbesondere Verpflichtungen zur sozialen Betreuung sowie zur Gewährleistung ungefährlicher und gesunder Arbeitsbedingungen. Ferner kann sie die Inbetriebnahme von Maschinen, Anlagen etc. stoppen, wenn die Vorschriften über gesunde und ungefährliche Arbeitsbedingungen nicht eingehalten wurden. Arbeitnehmer, die mit den Schutzvorschriften nicht bekannt gemacht wurden, können von der Arbeit entfernt werden. Die Inspektion kann rechtswidrige Entscheidungen und Anordnungen von Arbeitgebern und Amtspersonen stoppen, die sich auf die Hygiene und Sicherheit der Arbeit, auf die Verteilung der Sozialfonds und auf die soziale Betreuung der Arbeitnehmer beziehen. Gegen die Zwangsmaßnahmen kann Beschwerde eingereicht werden, ferner ein Gericht angerufen werden. Die Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung. |
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