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Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht
Unterabschnitte

Minderjährige

Unter 16 Jahren

Grundsätzlich gilt ein Mindestalter von 16 Jahren bei Arbeitnehmern ("ist verboten"). Arbeitnehmer zwischen 15 und 16 Jahren dürfen nur nach einer ausführlichen medizinischen Untersuchung und nach einer Genehmigung der Arbeitsaufsichtsbehörde eingestellt werden, die für jeden Einzelfall einzuholen ist. Diese Arbeitnehmer dürfen nur für leichte, ungefährliche Arbeiten eingestellt werden.

Zwischen 16 und 18 Jahren

Arbeitnehmer zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur nach einer ausführlichen medizinischen Untersuchungen und nach einer Genehmigung der Arbeitsaufsichtsbehörde eingestellt werden, die für jeden Einzelfall einzuholen ist. Diese Arbeitnehmer dürfen nicht für schwere, schädliche oder gefährliche Arbeiten eingesetzt werden.

Allgemein

Die Arbeitnehmer unter 18 Jahren unterstehen einem besonderen Schutz des Arbeitgebers, der ihre berufliche Qualifikation zu ermöglichen hat. Ferner gelten Höchstarbeitszeiten, nämlich

  • 35 Stunden in der Woche bei einer Fünftage Woche
  • 36 Stunden bei einer Sechstage Woche.
  • Die Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben Anspruch auf mindestens 26 Tage bezahlten Urlaub.

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