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Unterabschnitte

Frauen

Allgemein

Frauen dürfen keine schweren Arbeiten verrichten. Ferner sind Arbeitgeber, bei denen mehr als 20 Frauen angestellt sind, verpflichtet, besondere Räume für die persönliche Hygiene und Ruheräume für Schwangere einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nur sehr leichte Arbeiten verrichten bzw. sind auf entsprechende Arbeitsplätze zu versetzen. Wenn der Lohn für die leichtere Arbeit unterhalb des Lohnes der vorhergehenden Arbeit liegt, haben die Frauen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der Differenz.

Schwangerschaft und Kinder

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Urlaub wegen Schwangerschaften:

  • beim ersten Kind 120 Kalendertage
  • beim zweiten Kind 150 Kalendertage
  • beim dritten Kind 180 Kalendertage
  • bei weiteren Kindern jeweils 120 Kalendertage.

Die regelmäßige Arbeitszeit endet 45 Kalendertage vor der Geburt. Für diese Zeit ist eine Entschädigung zu bezahlen, die sich nach besonderen Regeln bemisst.

Nach Ablauf der genannten Urlaubstage müssen die Mütter wieder arbeiten, sofern sie nicht unter verminderten Bezügen Urlaub nehmen bis das jeweils jüngste Kind 2 Jahre und 6 Monate alt ist. Auch hier hat der Arbeitgeber ein Entgelt zu bezahlen, dass sich nach besonderen Regelungen bemisst. Darüber hinaus kann eine Mutter bis zur Vollendung des 3 Jahres des jeweils jüngsten Kindes unbezahlten Urlaub nehmen. Ferner erhalten Mütter mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren 2 zusätzliche Urlaubstage, bei drei oder mehr Kindern 4 zusätzliche Urlaubstage.


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