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Arbeitsfähigkeit und Rehabilitation

Arbeitnehmer, die infolge von Krankheit oder Arbeitsunfall ihre Arbeit nicht oder nicht ohne Gefahr für ihre Gesundheit ausüben können, jedoch ohne Gefahr eine andere passende Arbeit oder dieselbe Arbeit unter erleichterten Bedingungen ausüben können, werden auf Anordnung der Gesundheitsbehörde rehabilitiert. Es handelt sich um Arbeitnehmer mit verminderter Arbeitsfähigkeit.

Unternehmen, in denen mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt sind, müssen Arbeitsplätze für die Rehabilitation von Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit schaffen, und zwar zwischen 4 und 10 % der Gesamtzahl der Arbeitnehmer.

Wenn die Gesundheitsbehörde die verminderte Arbeitsfähigkeit festgestellt hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, binnen sieben Tagen den betroffenen Arbeitnehmer auf einen dieser Plätze zu versetzen. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, so entfällt die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe des Bruttolohnes von dem Tag an, an dem er die Anweisung zur Rehabilitation erhält, bis zu deren Erfüllung zu bezahlen. Ferner haben diese Personen Anspruch auf mehr Urlaub, Tage im Jahr.


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