Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
Geographie
Geschichte
EU-Beitritt
Komissionsbericht (2002)
Botschaften
Einreise
Bücher
Links
Sicherheitshinweise
Recht:
Aktienrecht
Minderheitsaktionäre
Arbeitsrecht
Investitionsgesetz (2007)
Investitionsgesetz (alt)
Privatisierung
Handelsrecht
Buchhaltung
Mehrwertsteuer
Wirtschaft:
Business Guide 04/2002
Business Guide 2006
Statistische Daten
Handelsstatistik
Wirtschaft 1997
Institutionen
Kontakte
Investment Guide EBRD
Doppelbesteuerung:
DBA Deutschland
DBA Schweiz
english
EU Accession
EU Accession Report 2002
Trade Statistics
Business Guide 04/2002
Commerce Law
Investment Guide EBRD
Accountancy Law
Foreign Investment Law
Value Added Tax
Links
Investment Agency
Contacts

Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn der Arbeitnehmer aus Anlass der Erfüllung der übertragenen Arbeit oder irgendeiner Arbeit, die ohne Anweisung, jedoch im Interesse des Arbeitgebers verrichtet wurde oder während der Zeit der im Unternehmen verbrachten Pause einen Schaden erleidet. Nach dem Reglement über das Rentengesetz28 sind als Arbeitsunfälle auch die Unfälle, die auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Arbeit sowie die bei der Erfüllung öffentlicher Verpflichtungen, die mit dem Betrieb, dem Amt oder der Organisation verbunden sind29 geschehen. Mitverschulden des Arbeitnehmers Wenn der Arbeitnehmer den Schaden sich selber vorsätzlich zugefügt hat, haftet der Arbeitgeber nicht. Bei grober Fahrlässigkeit des Geschädigten kann die Haftung des Arbeitgebers ermäßigt werden. Die Ermäßigung ist nicht zwingend vorgesehen und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.


Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften
UN-Kaufrecht CISG
EU-VO: Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen
UN-Charta
Deutsches IPR
Bücher
Articles - IMF
Articles - IBRD
United Nations Convention on the Assignment of Receivables in International Trade
Links:
German Industry Associations
Int. Institutions
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version