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Arbeitsrecht Sozialversicherungsrecht

Behandlungskosten

Bei Durchsicht der Sozialversicherungsleistungen hat sich ergeben, dass die Sozialversicherung Arztkosten nicht übernimmt. In Bulgarien existieren auch keine Krankenkassen. Dies beruht auf der Tatsache, dass zur Zeit die ärztliche Behandlung für die Patienten kostenfrei ist.

Die Gesundheitsversicherung in Bulgarien ist ein System des sozialen Gesundheitsschutzes, das ein Paket von gesundheitlichen Dienstleistungen garantiert, die vom Nationalen Gesundheitsversicherungsfond gewährleistet sind. Die freiwillige Gesundheitsversicherung ist eine ergänzende Möglichkeit, die von Aktiengesellschaften betrieben wird, die hierfür einer besonderen Genehmigung bedürfen.

Die Gesundheitsversicherungsbeiträge sind steuerfrei. Der Betrag wird in dem Gesetz für das Jahresbudget des Nationalen Gesundheitsversicherungfonds bestimmt. Er beträgt 6 % des Einkommen und wird von beiden Seiten, den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern in den sich jährlich zu Lasten des Arbeitnehmers verschlechternden Verhältnissen eingezahlt.


Tabelle: Beiträge zur Gesundheitsversicherung
  Arbeitgeber Arbeitnehmer
für das Jahr 2000 und 2001 80 % 20 %
für das Jahr 2002 75 % 25 %
für das Jahr 2003 70 % 30 %
für das Jahr 2004 65 % 35 %
für das Jahr 2005 60 % 40 %
für das Jahr 2006 55 % 45 %
für das Jahr 2007 und danach 50 % 50 %

Der Beitrag für den Nationalen Gesundheitsversicherungsfond muss von den Arbeitnehmer in monatlichen Raten bezahlt werden; er wird von dem Bruttogehalt und der finanziellen Unterstützung des Arbeitgebers für vorübergehende Krankheiten abgezogen werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet Information über die Versicherungseinkommen vorzulegen, auf deren Grundlagen die Beiträge für das Nationale Versicherungsinstitut kalkuliert werden.

Grundsätzlich ist die medizinische Hilfe bei dem gewählten Arzt und Zahnarzt kostenlos. Der Rest der medizinischen Dienstleistungen wird nach einem Tarif des Ministeriums für Gesundheitswesen berechnet.


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