In Bulgarien garantiert das Arbeitsgesetzbuch die Koalitionsfreiheit und die freie Gründung von Gewerkschaften ohne Mindestbeschränkung der Zahl der Arbeitnehmer. Art. 4 ArbG konkretisiert das in Art. 49 der Verfassung garantierte Recht der Arbeiter und Angestellten, Gewerkschaften frei nach ihrer Wahl zu bilden, ihnen beizutreten oder aus ihnen auszutreten. Im übrigen sind die Gewerkschaften rechtsfähige Vereine ohne wirtschaftlichen Zweck, geregelt in Art. 134 ff des Gesetzes über die Personen und Familie. Die Gewerkschaftspolitik wird von zwei großen Zentralverbänden dominiert: Die Konföderation der Unabhängigen Gewerkschaften Bulgariens und Podkrepa. Die Situation zeichnet sich durch Spannungen zwischen den beiden Gewerkschaften aus. Diese gewerkschaftliche Zweipoligkeit ist in letzter Zeit jedoch schwächer geworden.
Privatisierte Unternehmen können mit besonderer Beachtung der Gewerkschaftsleitung rechnen, denn diese wollen ihren Einfluss innerhalb des Unternehmens zu erweitern. Allgemein dürfte das kein größeres Problem sein, da insbesondere die Löhne sich auf einem äußerst niedrigen Niveau befinden. Unternehmen können vielmehr Vorteile haben, wenn sie eng mit den Gewerkschaften zusammenarbeiten. Die Mitglieder der Gewerkschaft eines Unternehmens richten sich häufig nach den Stellungnahmen ihre Gewerkschaftsleiter. Es hat sich herausgestellt, dass eine Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften hinsichtlich Lebensqualität der Arbeitskräfte, Arbeitshygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz zu guten Arbeitsbeziehungen und daher zur Steigerung der Produktivität führen kann.
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