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Die Beendigung einer Aktiengesellschaft stellt eine Zweckänderung i.V.m. einer Auflösung mit Abwicklung der Gesellschaft dar. An die Stelle des bisherigen, regelmäßig auf Gewinnerzielung durch den Betrieb des Unternehmens gerichteten Zwecks tritt der sog. Abwicklungszweck. Die Gesellschaft besteht zwar als solche weiter. Sie organisiert aber in diesem Stadium ihr geordnetes Ausscheiden aus dem Rechtsleben. Dabei soll sie ihr Vermögen versilbern, um den Gläubigern die Befriedigung und den Aktionären die Deinvestition ihrer Mittel aus dem Gesellschaftsvermögen zu ermöglichen. Nach diesen Maßnahmen erfolgt die Beendigung der Aktiengesellschaft - das Erlöschen der Gesellschaft als juristische Person durch entsprechenden Vermerk im Handelsregister (von Amts wegen). Die Auflösung (Liquidation) der Aktiengesellschaft setzt stets das Vorliegen eines - gesetzlich abschließenden geregelten - Auflösungsgrundes voraus.
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