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In der Entstehungsphase der Aktiengesellschaft können Interessen der Gründungsaktionäre auf unterschiedliche Art und in manchen Fällen ausgesprochen ernsthaft betroffen werden. In diesem Fall muss das Aktienrecht durch spezifische Regelungen den effektiven Rechtsschutz der Aktionäre gewährleisten können. Die Aktionäre müssen Schutzrechte1 auch während der Gründungsphase der Gesellschaft, also vor ihrer Eintragung in das Handelsregister, inne haben, und nicht nur im aktiven Stadium der AG.
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