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Internal und External Debt Bonds

Für einen ausländischen Investor, der ein bulgarisches Unternehmen zu erwerben beabsichtigt, ist die Bezahlung eines Teiles des Kaufpreises in Form von bulgarischen ,,internal-`` und ,,external debt bonds`` besonders interessant.

Nach Art. 5 Abs. 5 und Art. 29 Abs. 1 PrG.17 ist für ausländische Investoren eine Verwendung von bestimmten Forderungen gegen den bulgarischen Staat bzw. das dem Staat gehörende Privatisierungsunternehmen zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ermöglicht worden. Die Einzelheiten werden von der Ministerratsverordnung Nr. 278 sowie den Dekret Nr. 221 vom 22. November 1995 geregelt.

Dabei handelt es sich um Obligationen für Auslandsschulden (Brady Bonds) und um Obligationen für Inlandsschulden (Zunk Bonds). Ein ausländischer Investor, der diese Bezahlungsalternative wählt, kann dadurch den Preis der Investition erheblich senken, da die Nominalwerte der Papiere auf die Kaufpreisforderung aufgerechnet werden. Brady Bonds wurden Anfang Mai 97 zu 67,75% ihres Nominalwertes gehandelt18 und Zunk Bonds, in Devisen denominiert, konnten bei der Bulgarischen Postbank zu 53-60% ihres Nominalwertes erworben werden19. Mit dem Erwerb der Obligationen wird von den Banken ein Zertifikat ausgestellt, welches für die Bezahlung des Privatisierungsobjektes bei der Privatisierungsagentur oder dem zuständigen Ministerium vorgelegt werden muss. Alle umfangreichen Privatisierungen in Bulgarien erfolgten unter Verwendung solcher Bonds.

Dabei handelt es sich mit der Bezahlung eines Privatisierungsobjektes durch Obligationen um die Tilgung der internen und externen Schuld Bulgariens durch die Veräußerung von gesellschaftlichem Eigentum. Es werden Schuldansprüche gegen bulgarisches Realkapital getauscht. Bei dem Erwerb von größeren Privatisierungobjekten können in der Regel nur 50% des Kaufpreises mit Bonds beglichen werden. Der restliche Teil wird meistens in Barbezahlung mit Devisen gefordert.

Es ist festzuhalten, dass mit der Bezahlung in Form von Brady Bonds die externe Verschuldung Bulgariens nur in dem Maße reduziert wird, wie die ausgehandelte Swaprate unter dem Nominalwert liegt. Stimmen, die einen Ausverkauf des renditewahrscheinlichen bulgarischen Gesellschaftsvermögen beklagen, können nicht ohne weiteres abgewiesen werden, da durch die Bezahlung des Kaufpreises in Form von Bonds, in der Tat eine Subventionierung des ausländischen Investoren vorliegt. Die ausländischen Investoren erwerben oftmals aus strategischen Gründen Objekte, die sie auch ohne diese Subventionierung erworben hätten. Die Subventionierung bedeutet für Bulgarien faktisch einen Nettokapitalabfluss.


Unterabschnitte

Hermann Schubert Last modified: Thu May 22 11:38:06 CEST 2001
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