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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Einleitung

Der Europäische Rat von Kopenhagen stellte für die Kandidatenländer im Juni 1993 die folgenden politischen Beitrittskriterien auf: ,,institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten[*]``.

In ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Estlands auf Beitritt zur Europäischen Union gelangte die Kommission zu folgender Schlussfolgerung:

,,Die politischen Institutionen Estlands funktionieren reibungslos und sind stabil. Die Institutionen respektieren die Gewaltenteilung und arbeiten zusammen. 1992 und 1995 gab es freie und gerechte Wahlen, die Wahlen des Jahres 1995 führten zu einem Machtwechsel. Die Opposition spielt die ihr zukommende Rolle im institutionellen Gefüge. Die Bemühungen um Verbesserung des Justizsystems und die Maßnahmen gegen die Korruption müssen intensiviert werden.

In Bezug auf die Achtung der Grundrechte gibt es keine nennenswerten Probleme. Estland muss jedoch Maßnahmen treffen, um die Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und die nichtestnischen Einwohner besser in die Gesellschaft zu integrieren.

Das Land weist alle Merkmale einer Demokratie auf und verfügt über stabile Institutionen, die die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte garantieren``.

In dem Regelmäßigen Bericht von 2001 stellte die Kommission Folgendes fest:

,,Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Schluss, dass Estland die politischen Kriterien erfüllt. Seither hat das Land seine Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung und Schutz der Minderheiten garantierenden Institutionen in beachtlicher Weise weiter konsolidiert und ausgebaut. Die Anstrengungen des zurückliegenden Jahres zielten in dieselbe Richtung. Estland erfüllt nach wie vor die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sind der Übergang zu einem ergebnisorientierteren Ansatz und die Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Informationen als Fortschritte zu verzeichnen. Fortgesetzt wurden die Anstrengungen, das Rechtssystem zu modernisieren und die Funktionsweise der Justiz durch Schulung, Umorganisierung der Gerichte und Entwicklung von EDV-Systemen zu verbessern. Das Programm für die Reform der öffentlichen Verwaltung muss jedoch weiter umgesetzt werden, um insbesondere die Transparenz in Personalangelegenheiten und die Koordinierung zwischen den Behörden zu verbessern. Im Justizbereich muss Estland die Gerichtsverfahren noch effizienter gestalten und gleichzeitig die Qualität und die Vollstreckung der Gerichtsentscheidungen verbessern. Ferner ist dem Bürger der Zugang zur Justiz insbesondere dadurch weiter zu erleichtern, dass mehr Rechtsbeistand zur Verfügung gestellt wird.

Estland kann auf weitere Fortschritte bei der Durchführung konkreter Maßnahmen zur Integration der Einwohner verweisen, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen. Als wichtige positive Entwicklung ist der Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Amtes des Justizkanzlers, einschließlich der Errichtung von Außenstellen im Nordosten des Landes, zu vermelden. Estland muss die Dynamik des Integrationsprozesses aufrechterhalten. Dies bedeutet auch, die Effizienz des Einbürgerungsverfahrens zu gewährleisten, den Zugang zu Estnischunterricht zu ermöglichen und das Bewusstsein für diese Frage im gesamten Spektrum der estnischen Gesellschaft zu schärfen. Estland muss sicherstellen, dass bei der Anwendung des Sprachengesetzes die Grundsätze des berechtigten öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit, die internationalen Verpflichtungen des Landes und das Europa-Abkommen beachtet werden.

Estland arbeitet weiter an der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft 1999 ausgewiesenen kurz- und mittelfristigen prioritären Ziele. Insbesondere führt Estland konkrete Maßnahmen zur Integration der Einwohner durch, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen, einschließlich der Veranstaltung von Sprachkursen für die nichtestnischsprachige Bevölkerung. Mit Blick auf die Zukunft sind für die Erreichung dieser prioritären Ziele nachhaltige Anstrengungen über einen längeren Zeitraum und die fortgesetzte Bereitstellung von Finanzmitteln erforderlich, um auf der guten Arbeit aufzubauen, die bereits geleistet worden ist``.

Im folgenden Abschnitt wird die Entwicklung in Estland anhand der politischen Kriterien von Kopenhagen bewertet; dabei wird auch darauf eingegangen, wie Exekutive und Judikative des Landes allgemein funktionieren. Die in diesen Bereichen festzustellenden Entwicklungen wirken sich in vielerlei Hinsicht direkt auf die Fähigkeit Estlands aus, den gemeinschaftlichen Besitzstand, insbesondere im Bereich Justiz und Inneres, zu übernehmen. Nähere Informationen zum letztgenannten Aspekt enthält der entsprechende Abschnitt (Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres) in Teil B.3.1. dieses Berichts.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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