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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsParlamentDas estnische Parlament funktioniert weiterhin einwandfrei. Es hat sich weiter bemüht, seinen eigenen Zeitplan für die Verabschiedung von EU-relevanten Rechtsvorschriften einzuhalten. Die bisherige Geschwindigkeit bei der Angleichung der Rechtsvorschriften muss jedoch beibehalten oder sogar erhöht werden, wenn die Ziele des Zeitplans eingehalten werden sollen. Die Vorschrift, dass Kandidaten bei Kommunal- und Parlamentswahlen bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen mussten, wurde im November 2001 vom Parlament abgeschafft. Damit entsprechen die estnischen Rechtsvorschriften den einschlägigen internationalen Normen (siehe im Folgenden den Abschnitt Menschenrechte und Minderheitenschutz). Im Januar 2002 verabschiedete das Parlament das Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung (siehe Kapitel 28 Finanzkontrolle). Damit wurde die Berichterstattungspflicht des Staatlichen Rechnungshofes gegenüber dem Finanzausschuss des Parlaments offiziell festgeschrieben. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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