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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Exekutive

Insgesamt funktionieren der öffentliche Dienst und die Verwaltungssysteme in Estland weiterhin zufriedenstellend. Bei der Transparenz in Personalfragen und der Koordinierung im öffentlichen Dienst bestehen jedoch nach wie vor Probleme. Ein geändertes Gesetz über den öffentlichen Dienst, das diesen und anderen damit zusammenhängenden Problemen Rechnung tragen soll, liegt dem Parlament zur Verabschiedung vor.

Der Beamtenstatus ist in dem Gesetz über den öffentlichen Dienst festgelegt, das seit 1996 in Kraft ist. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Rechtsvorschriften für bestimmte Kategorien von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, einschließlich Diplomaten sowie Angehörige der Polizei, der Justiz und der Armee. Das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung (siehe im Folgenden den Abschnitt Korruptionsbekämpfung) enthält einen Ehrenkodex. Von den estnischen Beamten wird verlangt, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Aufgaben unparteiisch und politisch neutral verhalten. Zu den Zielen des geplanten neuen Gesetzes über den öffentlichen Dienst gehört eine noch schärfere Trennung zwischen dem unparteiischen öffentlichen Dienst und der Politik.

In der estnischen Verwaltung[*] sind rund 20 166 Bedienstete beschäftigt (d. h. 2 % weniger als im letzten Jahr, als die Verwaltung insgesamt 20 500 Mitarbeiter hatte). Davon arbeiten 91,5 % bei Ministerien und anderen Regierungsstellen, 4,5 % bei Kreisverwaltungen und 4,0 % bei Verfassungsinstitutionen[*]. Hinzu kommen die 4000-5000 Bediensteten der Kommunalverwaltungen. Inwieweit diese Personalausstattung ausreicht, ist je nach staatlicher Stelle unterschiedlich (siehe die Gesamtbewertung zu den einzelnen Kapiteln in Teil B.3.1. dieses Berichts). Auf einigen Gebieten muss die Personalausstattung sicherlich erhöht werden. Dies zeigt auch die Tatsache, dass von den derzeit 23 062 offiziellen Stellen auf der Ebene der Zentralregierung 13 % nicht besetzt sind.

Die Personalfluktuation ist mit rund 12 %-14 % weiterhin relativ hoch, auch wenn sie zu etwa einem Drittel auf Beförderungen oder den turnusmäßigen Wechsel zu anderen staatlichen Stellen zurückzuführen ist. Der estnische öffentliche Dienst ist relativ jung, denn die Mehrheit seiner Mitarbeiter ist jünger als 40, und ein Drittel ist jünger als 30 Jahre. Eine relativ große Verantwortung in jungem Alter zusammen mit einem gemessen am privaten Sektor relativ hohen Verdienst sind vor allem für jüngere Mitarbeiter attraktiv. Die Schwachstellen, auf die in dem Regelmäßigen Bericht von 2001 hingewiesen wurde, bestehen jedoch weiter. Fehlende Transparenz bei den Einstellungs- und Beförderungsverfahren kann die Unparteilichkeit der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gefährden. Auch das Besoldungssystem ist nicht transparent, denn ein Großteil der Gehälter besteht aus Prämien oder Zulagen. Dies liegt daran, dass die Zuständigkeiten für Management und Personalpolitik dezentralisiert sind und bei den einzelnen Ministerien oder Einrichtungen liegen, so dass sich in der Praxis erhebliche Unterschiede ergeben.

Die Koalitionsvereinbarung der Regierung sieht die Zusammenlegung des Wirtschaftsministeriums mit dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation vor, in deren Zuge das Wirtschaftsministerium den Großteil der Aufgaben des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation übernehmen soll. Die diesbezügliche Vorlage wird derzeit im Parlament erörtert. Die Koalitionsvereinbarung enthält auch Pläne für die Umwandlung des Bildungsministeriums in ein Ministerium für Bildung und Wissenschaft. Diese strukturellen Veränderungen wurden noch nicht umgesetzt. Abgesehen von diesen Umstrukturierungsplänen hat die Zentralregierung einen hohen Grad an Stabilität erreicht.

In Bezug auf Kapazität und Verfahrensweisen entwickelt sich der estnische öffentliche Dienst offensichtlich in Einklang mit den europäischen Normen. Dennoch bestehen weiterhin einige Schwachstellen. In dem letztjährigen Regelmäßigen Bericht wurde festgestellt, dass die estnische Regierung zur Weiterentwicklung und Verbesserung des öffentlichen Dienstes im April 2001 das Reformprogramm für die öffentliche Verwaltung angenommen hat und dass dieses Programm vom Amt für die Reform der öffentlichen Verwaltung koordiniert wird. Obwohl die mit dem Programm verbundene Absicht lobenswert ist, ist nicht klar, ob die zur Umsetzung des Programms erforderlichen finanziellen Mittel bereitstehen. Insbesondere ist es weiterhin dringend erforderlich, dass die Schwachstellen im Bereich der zentralen Überwachung, Koordinierung und Kontrolle beseitigt werden, denn sie führen zu Unterschieden in der Leistung des öffentlichen Dienstes. Das geplante Gesetz über den öffentlichen Dienst muss daher unbedingt gewährleisten, dass angemessene Maßnahmen für eine bessere Koordinierung getroffen werden.

Ausgehend von dem im April 2001 angenommenen Strategiepapier billigte die estnische Regierung im Februar 2002 die Prioritäten für die Fortbildung im öffentlichen Dienst, die die Staatskanzlei zusammen mit verschiedenen Ministerien ausgearbeitet hatte. Sie basieren auf den vorrangigen Aktionsbereichen des Reformprogramms für die öffentliche Verwaltung: Verwaltungsrechtsreform, elektronische Verfahren für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, strategisches Management und Schulung in EU-Themen. Die praktische Durchführung der Fortbildungsprogramme obliegt den einzelnen öffentlichen Stellen, die jeweils 2 %-4 % ihres Budgets für Fortbildung verwenden müssen. Die neuen Prioritäten dürften zusammen mit Projekten wie der Einrichtung des ,Clubs der Fortbildungsverantwortlichen`` dazu beitragen, dass die Fortbildungsstandards der verschiedenen öffentlichen Verwaltungsstellen einheitlicher werden. Außerdem ist anzumerken, dass die Schulung in EU-bezogenen Fragen im vergangenen Jahr auf der Grundlage der vom Amt für europäische Integration erarbeiteten Strategie in beträchtlichem Umfang fortgesetzt wurde.

Estland ist in 15 Landkreise und 247 kommunale Gebietskörperschaften gegliedert, von denen einige sehr dünn besiedelt sind. Die geplante Reform und Konsolidierung der kommunalen Verwaltung ist jedoch praktisch zum Stillstand gekommen. Aufgrund der fehlenden politischen Einigung werden die Reformen derzeit nur auf freiwilliger Basis durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden gewisse finanzielle Anreize bereitgestellt, bisher haben sich jedoch nur 11 kommunale Gebietskörperschaften zu einem Zusammenschluss bereiterklärt. De facto können derartige Zusammenschlüsse erst stattfinden, wenn die Ergebnisse der Kommunalwahlen vom Oktober 2002 vorliegen. Sie dürften zu einer Verringerung der Anzahl der kommunalen Gebietskörperschaften auf rund 240 führen, die damit jedoch wesentlich höher wäre als die ursprünglich angestrebte Zahl von rund 100. Auf jeden Fall muss weiterhin dafür gesorgt werden, dass die erforderliche Verwaltungskapazität zur Um- und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes auf regionaler Ebene vorhanden ist. Die Frage der Sprachrechte der russischsprachigen Bevölkerung, die in früheren Berichten in diesem Zusammenhang genannt wurde, dürfte unter den derzeitigen Bedingungen kein akutes Problem darstellen. Dennoch ist es wichtig, dass ihr bei der Durchführung eventueller Reformen uneingeschränkt Rechnung getragen wird.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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