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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsKorruptionsbekämpfungErhebungen zufolge ist Korruption in Estland offensichtlich weiterhin generell ein relativ begrenztes Problem.Das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung, das seit März 1999 in Kraft ist, bildet die Grundlage für die Verhinderung und Bekämpfung der Korruption. Es enthält einen Ehrenkodex für Beamte. Außerdem bedeutet das neue Strafgesetzbuch, das im September 2002 in Kraft getreten ist, wie im letztjährigen Bericht bereits festgestellt, eine weitere Angleichung der estnischen Rechtsvorschriften an die EU-Normen im Bereich der Korruptionsbekämpfung, insbesondere was die Verantwortlichkeit von juristischen Personen und Beamten in Bezug auf die Zahlung von Geldern an verbundene Dritte betrifft. Was das internationale Recht angeht, so hat Estland, wie in der Vergangenheit bereits festgestellt wurde, das Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten ebenso ratifiziert wie das Zivilrechtsübereinkommen des Europarats gegen die Korruption. Im Dezember 2001 hat Estland auch das Strafrechtsübereinkommen gegen die Korruption ratifiziert; dieses Übereinkommen ist im Juli 2002 in Kraft getreten (siehe Kapitel 24 - Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres). Der einschlägige Rechtsrahmen wurde zwar weitgehend geschaffen, doch verfügt Estland nicht über eine spezielle Strategie zur Korruptionsbekämpfung. Allerdings gibt es Korruptionsbekämpfungsstrategien einzelner Stellen. Darüber hinaus betreffen verschiedene Ziele der Nationalen Strategie für die Kriminalitätsprävention 2000-2003 speziell die Korruptionsbekämpfung. Was den institutionellen Rahmen betrifft, so ist es wichtig, dass die gesamte Beamtenschaft stärker für die Entwicklungen auf dem Gebiet der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Korruption sensibilisiert wird. Ebenso wichtig ist, dass in der gesamten öffentlichen Verwaltung wirksame interne Kontrollen bestehen. Erforderlich ist vor allem eine Verstärkung der Finanzkontrollen und der finanziellen Verantwortung in der Kommunalverwaltung und bestimmten öffentlichen Stellen/Stiftungen (siehe Kapitel 28 - Finanzkontrolle), etwa dem Amt für öffentliche Beschaffung und dem Zollamt. Außerdem sollten die estnischen Behörden über die Schaffung geeigneter Mechanismen und die Gewährung eines hinreichenden Schutzes für Informanten, die Fälle von Korruption melden, nachdenken. Für die Aufdeckung und Bekämpfung von Korruption außerhalb der öffentlichen Verwaltung ist in erster Linie die Sicherheitspolizei zuständig. Außerdem obliegt dem Staatlichen Rechnungshof die externe Finanzkontrolle aller Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Hand. Während der Rechnungshof seine Aufgaben auf der Ebene der Zentralverwaltung offensichtlich gut erfüllt, bedeutet seine begrenzte Befugnis zur Durchführung von Kontrollen auf kommunaler Ebene ein größeres Korruptionspotential. Auf der höchsten Ebene kommt dem Ausschuss des Parlaments für Korruptionsbekämpfung eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Korruption zu. Die Handlungsmöglichkeiten dieses Ausschusses erscheinen jedoch begrenzt und sollten vergrößert werden. Besonders wichtig ist dies auf dem Gebiet der Finanzierung der politischen Parteien, wo es an Transparenz fehlt. Was die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung betrifft, so scheinen die Gerichte relativ geringe Strafen zu verhängen. Die Strafen sollten jedoch so hoch sein, dass Korruption nicht ,,rentabel`` ist. 2001 wurden bei 58 Fällen einer erfolgreichen Strafverfolgung 7 Personen inhaftiert. Die Ausbildung der Richter und Staatsanwälte ist in diesem Zusammenhang besonders wichtig. Außerdem sind weitere Anstrengungen zur Verringerung der kleinen Korruption bei Polizei und Zoll und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität erforderlich. Auf internationaler Ebene gehört Estland weiterhin der im Rahmen des Europarats gebildeten Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) und dem bei der OECD angesiedelten ,,Anti-Corruption Network`` an. Zusammen mit Lettland und Litauen ist Estland weiterhin an der baltischen Anti-Korruptionsinitiative (BACI) beteiligt, die vom OECD-Sekretariat unterstützt wird. Im April 2002 unternahm eine Expertengruppe im Rahmen der Zugehörigkeit des Landes zur Staatengruppe GRECO eine Evaluierungsreise nach Estland. Dem Evaluierungsbericht zufolge hat Estland in den letzten Jahren beträchtliche Anstrengungen unternommen, um ein zuverlässiges Staatssystem und eine zuverlässige staatliche Verwaltung zu gewährleisten. Der geschaffene institutionelle Rahmen ist angemessen, und die grundlegenden Mechanismen zur Korruptionskontrolle sind vorhanden. Viele der zuständigen Stellen waren bei der Aufdeckung und Verfolgung von Korruption jedoch nicht proaktiv, und das System stützt sich zu einem großen Teil auf die Sicherheitspolizei. Trotz eines ausgezeichneten Informations- und Veröffentlichungssystems stellen der Mangel an Erfahrung und die unzureichende Kenntnis neuer Rechtsvorschriften und juristischer Verfahren nach wie vor ein erhebliches Problem dar. Der Bericht verweist ferner auf eine gewisse Toleranz gegenüber bestimmten Formen von Bestechung sowie auf die Existenz von ,,Grauzonen`` und von Korruption in bestimmten Bereichen, in denen es keine geeigneten Kontrollmechanismen gibt. Der Mangel an Erfahrung werde jedoch z. T. durch moderne Verfahrensweisen der öffentlichen Verwaltung ebenso ausgeglichen wie durch ein soziales und wirtschaftliches Kontrollnetz, das sich auf eine aktive und weitentwickelte Zivilgesellschaft und Verwaltung stützen kann. Der Bericht enthält 12 speziell an Estland gerichtete Empfehlungen, die das Land unbedingt befolgen sollte. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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