![]() |
|
|||||||||||||
|
|
Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsWirtschaftliche, soziale und kulturelle RechteIn diesem Bereich konnten weitere Fortschritte verzeichnet werden. Was die Chancengleichheit betrifft, so garantiert der rechtliche Rahmen in Estland gleiche Rechte und Chancen für Frauen. Durch das geplante neue Gesetz zur Geschlechtergleichstellung, das dem Parlament zur Verabschiedung vorliegt, soll der Rechtsrahmen noch ausgebaut werden (siehe auch Kapitel 13 - Sozialpolitik und Beschäftigung). Wie in der Vergangenheit bereits festgestellt, sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, damit die geltenden Rechtsvorschriften in der Praxis umgesetzt werden. Als Anhaltspunkt für die Beteiligung der Frauen am politischen Leben sei darauf hingewiesen, dass von den 101 Parlamentsmitgliedern 17 Frauen und 84 Männer sind und dass Frauen 4 der ingesamt 14 Minister stellen. Auf dem Gebiet des Kinderschutzes wurde das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung im April 2001 unterzeichnet, so dass es im Juli 2001 in Kraft getreten ist. Die Behandlung Behinderter und psychisch Kranker muss verbessert werden. Die estnischen Behörden sollten vor allem willkürliche Inhaftierungen ohne ordentliches Gerichtsverfahren sowie die erniedrigende Behandlung von Patienten verhindern. Weitere Anstrengungen sind ebenfalls erforderlich, damit die zuständigen estnischen Behörden Menschen mit besonderen Bedürfnissen besser unterstützen und ihnen die Führung eines normalen Lebens erleichtern können. Wie in der Vergangenheit bereits festgestellt, ist die revidierte Europäische Sozialcharta, die im Mai 2000 ratifiziert wurde, im November 2000 in Kraft getreten. Bezüglich der Ratifizierung derjenigen Artikel dieser Charta, die das Recht auf ein angemessenes Arbeitsentgelt, das Recht älterer Menschen auf sozialen Schutz, das Recht auf menschenwürdige Behandlung am Arbeitsplatz, das Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung und das Recht auf eine Unterkunft betreffen, wurden seit dem letzten Jahr jedoch keine Fortschritte erzielt. Ferner hat Estland das Zusatzprotokoll zur Schaffung eines Systems kollektiver Beschwerden nicht als für sich verbindlich akzeptiert. Estland erstellt derzeit seinen ersten nationalen Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sozialcharta. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
| Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | |
||