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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

2.1. Einleitung

In der Stellungnahme von 1997 zum Antrag Estlands auf Beitritt zur Europäischen Union gelangte die Kommission zu folgender Schlussfolgerung:

,,Estland kann als eine funktionierende Marktwirtschaft angesehen werden. ... Unter der Voraussetzung, dass Estland insbesondere seine Exportbasis erweitert, sollte es fähig sein, die nötigen Fortschritte zu machen, um dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union mittelfristig standzuhalten``.

In ihrem Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission Folgendes fest:

,,Estland ist ein Land mit funktionierender Marktwirtschaft. Sofern Estland seinen Reformkurs beibehält und sein Reformprogramm lückenlos umsetzt, dürfte das Land in naher Zukunft in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten``.

Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in Estland seit Veröffentlichung der Stellungnahme ließ sich die Kommission von den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 1993 in Kopenhagen leiten, wonach die Mitgliedschaft in der Union Folgendes voraussetzt:

  • eine funktionsfähige Marktwirtschaft
  • die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

In der nachstehenden Analyse folgte die Kommission der gleichen Methode wie bei ihrer Stellungnahme und den Regelmäßigen Berichten der Vorjahre. Bei der Analyse im diesjährigen Regelmäßigen Bericht wird eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen seit Abfassung der Stellungnahme durchgeführt.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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