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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

a) Vorbemerkung

In der Agenda 2000 erklärte sich die Kommission bereit, dem Europäischen Rat über die Fortschritte der einzelnen Beitrittskandidaten in Mittel- und Osteuropa bei der Beitrittsvorbereitung regelmäßig Bericht zu erstatten und ihre ersten Berichte Ende 1998 vorzulegen.

Der Europäische Rat von Luxemburg beschloss daraufhin:

,,Die Kommission wird dem Rat regelmäßig - erstmals Ende 1998 - für jeden mittel- und osteuropäischen Bewerberstaat einen Bericht, der gegebenenfalls Empfehlungen für die Eröffnung bilateraler Regierungskonferenzen enthalten wird, vorlegen, in dem sie untersucht, welche Fortschritte der betreffende Staat auf dem Weg zum Beitritt unter dem Gesichtspunkt der Kopenhagener Kriterien gemacht hat, und insbesondere wie rasch er den Besitzstand der Union übernimmt. [...] Die Berichte der Kommission dienen als Grundlage für die notwendigen, im Rahmen des Rates zu fassenden Beschlüsse über die Gestaltung der Beitrittsverhandlungen bzw. über ihre Ausdehnung auf weitere Bewerberstaaten. In diesem Zusammenhang wird die Kommission bei der Bewertung der Fähigkeit der Bewerberländer, die wirtschaftlichen Kriterien zu erfüllen und die sich aus dem Beitritt ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen, weiterhin nach der in der Agenda 2000 angewandten Methode verfahren``.

Daraufhin legte die Kommission im Oktober 1998 die erste Serie der ,,Regelmäßigen Berichte`` vor, im Oktober 1999 die zweite, im November 2000 die dritte und im November 2001 die vierte.

Im Strategiepapier 2001 zur Erweiterung, das die Jahresberichte 2001 ergänzt, stellte die Kommission fest, dass sie angesichts des Tempos der Verhandlungen und des inzwischen Erreichten aufgrund der Jahresberichte 2002 in der Lage sein dürfte, Empfehlungen darüber auszusprechen, welche Kandidaten für den Beitritt in Frage kommen. Auf der Tagung vom Juni 2002 in Sevilla kam der Europäische Rat zu dem Ergebnis, dass ,,die Kommission im Lichte der regelmäßigen Berichte die entsprechenden Empfehlungen formulieren muss [...], damit der Europäische Rat auf seiner Tagung im Herbst dieses Jahres eine Entscheidung darüber treffen kann, mit welchen Ländern die Verhandlungen Ende 2002 abgeschlossen werden können``. Die nunmehr fünfte Serie der Jahresberichte wurde von der Kommission für den Europäischen Rat von Brüssel im Herbst 2002 erstellt.

Der vorliegende Bericht folgt in seiner Gliederung weitgehend den Berichten 2000 und 2001. Wie die bisherigen Berichte enthält er:

  • eine Beschreibung der Beziehungen zwischen Estland und der Union, vor allem im Rahmen des Europa-Abkommens;
  • eine Bewertung der Lage nach Maßgabe der 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegten politischen Kriterien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Minderheitenschutz);
  • eine Bewertung der Lage und der Perspektiven Estlands nach Maßgabe der vom Europäischen Rat von Kopenhagen festgelegten wirtschaftlichen Kriterien (funktionierende Marktwirtschaft, Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten);
  • eine Bewertung der Fähigkeit Estlands, die aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen, d.h. den Besitzstand (die Verträge, das Sekundärrecht und die von der Union in den einzelnen Sektoren verfolgte Politik) zu übernehmen. Im Einklang mit der ausdrücklichen Forderung der Europäischen Räte von Köln und Helsinki gilt dabei den Sicherheitsstandards im Nuklearbereich besondere Aufmerksamkeit. Es geht hier nicht nur um die Angleichung der Rechtsvorschriften, sondern auch um die Steigerung der für die Um- und Durchsetzung des Besitzstands erforderlichen Leistungsfähigkeit der Justiz- und Verwaltungsbehörden. Der Europäische Rat hat mit Nachdruck auf die Bedeutung dieses Aspekts hingewiesen, und zwar 1995 auf seiner Tagung in Madrid und in der Folge zu verschiedener Gelegenheit, zuletzt noch im Juni 2002 in Sevilla. In Madrid verwies der Europäische Rat darauf, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, damit so die Voraussetzungen für ihre harmonische Integration geschaffen werden. Der Europäische Rat von Sevilla unterstrich seinerseits, wie wichtig weitere Fortschritte der Bewerberländer bei der Umsetzung und effektiven Anwendung des Besitzstands sind, und verwies ferner darauf, dass diese Länder alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, damit ihr Verwaltungs- und Justizapparat das gewünschte Leistungsniveau erreicht.

Im vorliegenden Bericht werden die seit dem Regelmäßigen Bericht von 2001 erzielten Fortschritte dargestellt. Er deckt den Zeitraum bis zum 15. September 2002 ab. In einigen besonderen Fällen werden jedoch auch Maßnahmen erwähnt, die nach diesem Zeitpunkt ergriffen wurden. Es wird geprüft, ob die im Vorjahresbericht erwähnten Reformpläne verwirklicht wurden. Zugleich werden neue Initiativen bewertet. Außerdem enthält dieser Bericht eine allgemeine Bewertung der Gesamtlage in jedem der untersuchten Bereiche, wobei jeweils dargelegt wird, welche wichtigen Maßnahmen Estland im Zuge der Vorbereitung auf den Beitritt noch ergreifen muss.

Da die Kommission aufgrund der Jahresberichte 2002 Empfehlungen darüber formulieren wird, welche Länder für den Abschluss der Verhandlungen bereit sind, enthält dieser Bericht ferner eine Bewertung der von Estland seit der Stellungnahme von 1997 erzielten Fortschritte. Im Falle der wirtschaftlichen Kriterien wird auch eine dynamische, in die Zukunft gerichtete Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Estlands vorgenommen.

Für jedes Verhandlungskapitel wird in einer kurzen Bewertung festgestellt, inwieweit den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen wurde, und ein Überblick über die getroffenen Übergangsregelungen gegeben. Die von jedem Land eingegangenen Verpflichtungen spiegeln das Ergebnis der Beitrittsverhandlungen wider und können im Einklang mit dem dem Beitrittsprozess zugrunde liegenden Differenzierungsgrundsatz von Land zu Land unterschiedlich sein. Soweit sich die Länder, mit denen Verhandlungen geführt werden, verpflichtet haben, bestimmte Maßnahmen bis zum Beitritt umzusetzen, bewertet die Kommission die entsprechenden Vorbereitungen. Für die Kapitel, zu denen die Beitrittsverhandlungen noch andauern und die endgültigen Verpflichtungen noch festgelegt werden müssen, wird eine vorläufige Bewertung des Stands der Umsetzung der bisher eingegangenen Verpflichtungen vorgenommen.

In einem gesonderten Abschnitt wird untersucht, welche Maßnahmen Estland zur Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen prioritären Ziele getroffen hat. In diesem Abschnitt werden auch die Fortschritte Estlands bei der Durchführung der Maßnahmen bewertet, die die Kommission und jedes Land, mit dem Verhandlungen geführt werden, im Frühjahr 2002 in einem Aktionsplan zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Justiz- und Verwaltungsbehörden festgelegt haben.

Wie in den bisherigen Berichten wurden die ,,Fortschritte`` anhand der tatsächlich gefassten Beschlüsse, der tatsächlich angenommenen Rechtsvorschriften, der tatsächlich ratifizierten internationalen Übereinkünfte (unter gebührender Berücksichtigung der Umsetzung) und der tatsächlich ergriffenen Maßnahmen bewertet. Grundsätzlich wurden Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die sich in Vorbereitung befinden bzw. den Parlamenten zur Annahme vorliegen, nicht berücksichtigt. Dies gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bewerberländer und Objektivität bei der Messung der konkreten Fortschritte der einzelnen Länder auf dem Weg zum Beitritt.

In den Bericht sind Informationen aus zahlreichen Quellen eingeflossen. So wurde Estland wie alle anderen Bewerberländer aufgefordert, Informationen über die Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt zu übermitteln, die seit der Veröffentlichung des letzten Regelmäßigen Berichts erzielt wurden. Weitere Informationsquellen waren die Angaben Estlands im Rahmen des Europa-Abkommens und der Verhandlungen, das Nationale Programm zur Übernahme des Besitzstands sowie die Erarbeitung des Aktionsplans und die Peer Reviews, in denen die Leistungsfähigkeit der estnischen Verwaltung in einer Reihe von Bereichen bewertet wurde. Die Beratungen des Rates und die Berichte und Entschließungen des Europäischen Parlaments[*] wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Kommission stützte sich ferner auf die Beiträge mehrerer internationaler Organisationen, insbesondere des Europarates, der OSZE und der internationalen Finanzinstitutionen, sowie der Nichtregierungsorganisationen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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