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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsEinleitungGegenstand dieses Kapitels ist die Frage der Fähigkeit Estlands, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, das heißt, die als BesitzstandDer Abschnitt behandelt nacheinander die 29 Verhandlungskapitel und schließt die Bewertung der Fähigkeit der Verwaltungsstrukturen Estlands ein, den Besitzstand in den einzelnen Bereichen umzusetzen. Die Fortschritte Estlands bei der Übersetzung des Besitzstands in die Landessprache werden in einem gesonderten Abschnitt bewertet. Der Europäische Rat verwies im Dezember 1995 in Madrid auf die Notwendigkeit, insbesondere durch die Anpassung der Verwaltungsstrukturen die Voraussetzungen für eine schrittweise und harmonische Integration der Bewerberländer zu schaffen. In der Agenda 2000 griff die Kommission das Thema wieder auf und bekräftigte, wie wichtig die effektive Übernahme des Gemeinschaftsrechts in innerstaatliches Recht ist, unterstrich aber gleichzeitig, dass es noch weit mehr darauf ankommt, eine ordnungsgemäße Umsetzung durch einen adäquaten Verwaltungs- und Justizapparat zu gewährleisten. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das für die künftige Mitgliedschaft unerlässlich ist. Im Juni 2002 wiederholte der Europäische Rat von Sevilla wie wichtig es ist, dass die Bewerberländer weitere Fortschritte bei der Umsetzung und wirksamen Durchsetzung des Besitzstands machen, und er fügte hinzu, dass die Bewerberländer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um ihre Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und Justiz auf das erforderliche Niveau zu bringen. Der vorliegende Bericht geht von der Bewertung der Leistungsfähigkeit der estnischen Verwaltung im Bericht von 2001 aus und bemüht sich um eine weitere Vertiefung, wobei das Schwergewicht auf den zentralen Verwaltungsstrukturen liegt, die für die Umsetzung der einzelnen Bereiche des Besitzstands erforderlich sind. Die Kommission gelangte in ihrer Stellungnahme von 1997 zum Antrag Estlands auf Beitritt zur Europäischen Union zu folgendem Schluss: ,,Estland hat beträchtliche Fortschritte bei der Übernahme und Umsetzung insbesondere des binnemarktbezogenen Besitzstandes gemacht. Durch weitere Anstrengungen, einschließlich Investitionen, werden zur vollen Anwendung des Besitztandes auf Gebieten wie dem Umweltschutz erforderlich sein. Eine Stärkung der Verwaltungsstruktur wird unerläßlich sein, wenn Estland die Strukturen zur wirksamen Anwendung und Durchsetzung des Besitzstandes erhalten soll``. Im Regelmäßigen Bericht 2001 stellte die Kommission Folgendes fest: ,,Insgesamt ist Estland sowohl mit der Übernahme als auch mit der Umsetzung des Besitzstands gut vorangekommen. Die Verwaltungsstrukturen, die erforderlich sind, um den Besitzstand umsetzen und effektiv anwenden zu können, sind in Estland zum größten Teil vorhanden. Diese Institutionen müssen weiter verstärkt werden, und in einigen Bereichen sind weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Verwaltungskapazitäten auszubauen. Im Bereich Binnenmarkt sind im freien Warenverkehr Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und bei der Annahme von Normen zu verzeichnen, die sektorspezifischen Rechtsvorschriften müssen jedoch noch weiter harmonisiert werden. Am Sektor Freizügigkeit gewährleisten neue Rechtsvorschriften die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen. In der Wettbewerbspolitik hat eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften stattgefunden, so dass diese nun weitgehend mit den Wettbewerbsregeln und den Regeln für staatliche Beihilfen des Besitzstands in Einklang stehen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz an den Besitzstand hat gute Fortschritte gemacht. Auch in den Bereichen freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr und Gesellschaftsrecht, über die bereits letztes Jahr berichtet wurde, dass die Vorbereitungen gut vorankommen, sind einige weitere Fortschritte bei der Rechtsangleichung zu vermelden. Allerdings ist der Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmungen weiter Aufmerksamkeit zu widmen. Im Bereich Landwirtschaft wurden wichtige Schritte zur Vorbereitung auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik eingeleitet und u.a. die SAPARD-Stelle akkreditiert. Fortschritte sind auch auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit festzustellen. Erheblicher Anstrengungen bedarf es dagegen auf dem Gebiet der Tiergesundheit. Die Anhebung der Lebensmittelqualitätsnormen auf den EU-Standard ist noch eine große Herausforderung für Estland. Im Bereich Fischerei wurden die Verwaltungsstrukturen umorganisiert und die Arbeiten zur Einrichtung des Schiffsüberwachungssystems fortgesetzt. Weitere Anstrengungen sind insbesondere zur Weiterentwicklung des Registers der Fischereifahrzeuge, in der Marktpolitik und zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die EG-Strukturbeihilfen erforderlich. Die Kontrollkapazitäten müssen ausgebaut werden. In der Verkehrspolitik kann Estland auf weitere Fortschritte sowohl bei der Angleichung als auch bei der effektiven Anwendung der Rechtsvorschriften verweisen. Zu klären sind noch die erforderliche Trennung der Buchführungen und die Aufgaben der Regulierungsbehörde für den Bahnsektor. Im Energiesektor sind nur begrenzte Fortschritte festzustellen. Anstrengungen sind in diesem Bereich vor allem hinsichtlich des Elektrizitätsmarktes erforderlich. Estland muss auch die Verwaltungsstrukturen weiterentwickeln und die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt verstärken. Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung ist Estland mit der Rechtsangleichung gut vorangekommen. Weitere Anstrengungen erfordert die effektive Anwendung. Auch der soziale Dialog muss aktiv gefördert werden. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen sind nach wie vor günstig. In der Regionalpolitik sind einige Fortschritte festzustellen. Estland muss jedoch die Vorbereitung der Verwaltung auf die Umsetzung der EG-Regionalpolitik nach dem Beitritt erheblich beschleunigen. Estland nimmt weiter an den einschlägigen EG-Programmen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung und allgemeine und berufliche Bildung teil. Hinsichtlich Telekommunikation und Informationstechnologien und Kultur und audiovisuelle Medien ist die Rechtsangleichung weitgehend abgeschlossen. Im Umweltschutz sind sowohl bei der Umsetzung als auch bei der effektiven Anwendung des Umweltrechts weitere Fortschritte zu verzeichnen. Estland muss seine Anstrengungen fortsetzen und die Verwaltungskapazitäten ausbauen, vor allem auf kommunaler Ebene. Auch der Vollzug des Umweltrechts ist zu verbessern. Im Bereich Justiz und Inneres hat Estland, u.a. mit der Verabschiedung des neuen Strafgesetzbuchs, weitere Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, um die effektive Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, die interne Koordinierung zu verbessern und die Zusammenarbeit mit externen Organisationen auszubauen. Besondere Aufmerksamkeit ist der Verstärkung der Stellen zu widmen, die mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich des illegalen Drogenhandels, befasst sind. Bei den Steuern sind Fortschritte bei der Angleichung der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuersätze zu vermelden. Weitere Schritte in dieser Richtung sind notwendig. Im Bereich Zollunion hat Estland einen neuen Zollkodex eingeführt. Es bedarf jedoch noch der Angleichung und der effektiven Anwendung des Zolltarifs und der damit zusammenhängenden Maßnahmen. Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um die administrativen und operativen Kapazitäten zur Umsetzung des Besitzstands auszubauen. Estland muss gewährleisten, dass seine EDV-Systeme im Steuer- und Zollbereich mit denen der EG kompatibel sind. Auf dem Gebiet der auswärtigen Beziehungen hat Estland gute Fortschritte erzielt, muss jedoch seine Rechtsvorschriften weiter angleichen. Im Bereich Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hat Estland seine Außenpolitik weiter an die der EU angeglichen und konstruktiv am Dialog über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik teilgenommen. Hinsichtlich der Finanzkontrolle sind weitere Fortschritte bei der Umsetzung der internen Finanzkontrolle festzustellen, die nun abgeschlossen werden muss. Ferner sind noch Rechtsvorschriften über die externe Finanzkontrolle zu erlassen. Zusammenfassend ist nochmals auf die Fortschritte Estlands beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten hinzuweisen. Estland hat weitere Schritte zur Verbesserung der Umsetzung und zur effektiven Anwendung des Besitzstands eingeleitet, die zweifellos oft schwieriger sind, mehr Kosten verursachen und mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Erlass von Rechtsvorschriften. Die bereits herausgestellten positiven Schritte umfassen u.a. die Schaffung des einheitlichen Finanzaufsichtsamtes, die Akkreditierung der SAPARD-Stelle, die Neuorganisierung der Fischereiverwaltung, die Zusammenlegung der Stiftungen für Unternehmensförderung und die Einrichtung von Finanzkontrollabteilungen in den Ministerien. Zu den spezifischen Bereichen, die weitere Aufmerksamkeit verlangen, gehören die Neuorganisierung der Marktaufsicht und die Verstärkung des Kampfes gegen Produktpiraterie und Nachahmungen, die Vorbereitung auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Anhebung der Lebensmittelqualität. Ferner bedarf es weiterer Investitionen in die Umsetzung und effektive Anwendung des Umweltrechts, in die Vorbereitung auf die Verwaltung der EG-Strukturfonds, in die Verbesserung der Koordinierung zwischen den Vollzugsbehörden und in die Bereitstellung ausreichender operativer Kapazitäten für die effektive Anwendung des Besitzstands im Zollbereich. Auch sind weitere Anstrengungen zum Aufbau der Verwaltungskapazitäten notwendig, die für die Gewährleistung einer soliden, effizienten und kontrollierbaren Verwaltung der EG-Mittel erforderlich sind. Estland ist weiter Aspekte aller in der Beitrittspartnerschaft 1999 ausgewiesenen kurzfristigen prioritären Ziele angegangen. Estland nimmt nun viele Aspekte der mittelfristigen prioritären Ziele in Angriff, u.a. in den Bereichen Binnenmarkt, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Sozialpolitik und Beschäftigung, Umweltschutz sowie Justiz und Inneres``. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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