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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 6: Wettbewerbspolitik

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Jahresbericht ist Estland in diesem Bereich weiter vorangekommen.

Auf dem Gebiet des Kartellrechts wurden zum neuen Wettbewerbsgesetz, mit dem im Oktober 2001 die Fusionskontrolle eingeführt worden war, Durchführungsvorschriften in Form von Leitlinien für das Verfahren für Unternehmenszusammenschlüsse und Gruppenfreistellungen im Bereich der vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit erlassen. Im Juni 2001 wurden ein neues Strafgesetzbuch und ein Durchführungsgesetz zum Strafgesetzbuch verabschiedet, die am 1. September 2002 in Kraft traten und mit denen unter anderem die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen für Wettbewerbsdelikte eingeführt und die Zuständigkeit für die strafrechtlichen Ermittlungen zunächst der Polizei übertragen wurde. Im September 2002 änderte Estland jedoch die Strafprozessordnung, das Strafgesetzbuch und das Wettbewerbsgesetz dahingehend, dass nun das Wettbewerbsamt befugt ist, bei den im Strafgesetzbuch aufgeführten Wettbewerbsdelikten vorgerichtlich zu ermitteln.

Das Wettbewerbsamt hat im vergangenen Jahr seine Erfolgsbilanz weiter verbessert. 2001 traf es 33 kartellrechtliche Entscheidungen (gegenüber 31 im Jahr 2000), darunter vier Verbote (in einem Fall mit Geldbuße). Die Entscheidungen betrafen neun Fälle von missbräuchlicher Ausnutzung einer beherrschenden Stellung, acht Fälle von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, acht Fusionsfälle (die Fusionskontrolle war erst im Oktober eingeführt worden) und sieben Sektorermittlungen. Das Amt hat nach wie vor rund 40 Mitarbeiter, und die Fortbildungsmaßnahmen wurden fortgesetzt.

Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen wurden zum neuen Wettbewerbsgesetz, mit dem die Überwachung der staatlichen Beihilfen mit Wirkung vom Oktober 2001 verbessert worden war, Durchführungsvorschriften für den Bereich Schiffbau und Schiffsreparatur erlassen. Im Mai 2002 legte Estland der Europäischen Kommission den Jahresbericht über die staatlichen Beihilfen für 2000 vor. Im Januar 2002 erließ der Assoziationsrat die im Rahmen des Europa-Abkommens geltenden Durchführungsbestimmungen für staatliche Beihilfen.

Das Referat Wettbewerb und staatliche Beihilfen des Finanzministeriums wurde weiter ausgebaut und verfügt nun über sieben Bedienstete. Die Fortbildungsmaßnahmen wurden fortgesetzt. 2001 wurde 58 Entscheidungen bzw. Stellungnahmen in Fällen staatlicher Beihilfen erlassen.

Gesamtbewertung

Auf dem Gebiet des Kartellrechts enthält das Wettbewerbsgesetz von 2001 die wichtigsten Grundsätze der kartellrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung und die Fusionskontrolle. Das Wettbewerbsamt leistet gute Arbeit und legt nach wie vor großen Wert auf Fortbildung. Angesichts der jüngsten Änderungen, mit denen Straftatbestände für Verstöße gegen bestimmte Teile der Wettbewerbsregelung eingeführt wurden, ist es jedoch für Estland besonders wichtig zu gewährleisten, dass das Wettbewerbsamt die erforderlichen Befugnisse und Mittel erhält, um die Wettbewerbsregeln auch weiterhin effektiv durchsetzen zu können. Im Hinblick auf die geplante Modernisierung und Dezentralisierung der Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft müssen die Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Erfolgsbilanz fortgesetzt werden und die schwerwiegendsten Fälle von Wettbewerbsverzerrung und abschreckendere Sanktionen den Vorrang erhalten. Es kommt auf eine stärkere Sensibilisierung, insbesondere der Wirtschaft, für die Wettbewerbsregeln und auf eine bessere Richterausbildung an.

Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen fällt die Gesamtbewertung positiv aus. Das Wettbewerbsgesetz von 2001 enthält die wichtigsten Grundsätze für die Überwachung der staatlichen Beihilfen, wenn Estland auch seine Durchführungsvorschriften in drei als empfindlich angesehenen Bereichen (Stahl, Kraftfahrzeuge und synthetische Fasern) noch ergänzen muss. Bis zu einem entsprechenden Beschluss des Assoziationsausschusses wird eine Fördergebietskarte mit Intensitätshöchstgrenzen von 40 % für den Norden Estlands und 50 % für das übrige Land angewandt (die nach den Angaben zum BIP gerechtfertigt sind). Was die Transparenz betrifft, so wurden Berichte über die staatlichen Beihilfen für die Jahre bis 2000 vorgelegt, die sich in der Methodik und der Form der Darstellung eng an den Bericht der Europäischen Kommission über staatliche Beihilfen in der EU anlehnen und von hoher Qualität sind. Das Referat Wettbewerb und staatliche Beihilfen des Finanzministeriums leistet gute Arbeit. Es hat eine beachtliche Erfolgsbilanz vorzuweisen. Wichtig ist die stärkere Sensibilisierung, insbesondere der Beihilfen gewährenden Stellen, der Wirtschaft und der Richter, für die Beihilferegeln.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 im Bereich des Wettbewerbs zu dem Ergebnis, dass bei der Angleichung der kartellrechtlichen Vorschriften beträchtliche Fortschritte erzielt worden sind. Sie stellte jedoch auch fest, dass erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um mittelfristig die Anforderungen an die Überwachung der staatlichen Beihilfen zu erfüllen.

Seit der Stellungnahme ist Estland mit dem Erlass kartellrechtlicher Vorschriften, dem Ausbau des Wettbewerbsamtes und der Verbesserung seiner Erfolgsbilanz stetig vorangekommen. Auch beim Erlass von Vorschriften über staatliche Beihilfen, bei der Erhöhung der Transparenz des Systems, beim Ausbau des Referates Wettbewerb und staatliche Beihilfen des Finanzministeriums und bei der Verbesserung von dessen Erfolgsbilanz wurden kontinuierlich Fortschritte gemacht. Insgesamt ist Estland auf den Gebieten Rechtsangleichung, Verwaltungskapazitäten und Erfolgsbilanz recht weit fortgeschritten.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat keine Übergangsregelung beantragt. Estland erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist, und die sich daraus ergebenden Anforderungen an Rechtsangleichung, Verwaltungskapazitäten und Erfolgsbilanz.

Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, sollte Estland seine Anstrengungen nun darauf konzentrieren, zu gewährleisten, dass die angeglichenen Rechtsvorschriften ständig an den sich weiterentwickelnden Besitzstand in diesem Bereich angepasst werden, und vor allem, seine Erfolgsbilanz bei der ordnungsgemäßen Anwendung und Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über staatliche Beihilfen weiter zu verbessern.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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