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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsKapitel 7: LandwirtschaftFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Estland in der Landwirtschaft kontinuierlich Fortschritte gemacht, sowohl bei der Rechtsangleichung als auch beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten. Der Anteil der Landwirtschaft in Estland an der Bruttowertschöpfung sank
von 6,1% im Jahre 2000 Im Jahr 2001 nahm der Agrarhandel Im Jahr 2002 beträgt das Landwirtschaftsbudget 2,5% des gesamten Staatshaushalts und ist um 20% höher als 2001. Die Landreform hat kontinuierliche Fortschritte gemacht. Im Grundbuch sind jetzt insgesamt 3,01 Mio. ha Land erfasst gegenüber 2,8 Mio. ha im September 2001. Bis jetzt wurden ungefähr 77% der erfassbaren Fläche (3,8 Mio. ha) erfasst. In Bezug auf nahezu die gesamte Fläche des besten Agrarlands wurden die Erfassungs- und Eigentumsfragen geklärt und behindern daher die landwirtschaftliche Entwicklung nicht mehr. Ende 2001 wurden zwei Stiftungen, die Stiftung für Darlehen zugunsten der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes und die Stiftung für die Entwicklung des ländlichen Raumes unter dem Namen ,,Stiftung für die Entwicklung des ländlichen Raumes`` zusammengelegt. Deren Ziel ist es, insbesondere mittelständische Betriebe und Neugründungen zu unterstützen sowie die Inanspruchnahme nationaler Förderregelungen und von SAPARD zu erleichtern. Die neue Stiftung hat eine unabhängige Stellung und bietet Investitionsdarlehen für den Erwerb von Agrarland, Darlehensgarantien und allgemeine Investitionsdarlehen. Um die Qualität der Landwirten zugänglichen Beratung und allgemeinen Information zu verbessern, hat das Landwirtschaftsministerium im April 2002 ein Netz regionaler Beratungsstellen eingerichtet. Horizontale Themen Estland ist seit Veröffentlichung des letztjährigen Regelmäßigen Berichts mit den Vorbereitungen auf den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) weiter vorangekommen. Das Landwirtschaftliche Register- und Informationszentrum (LRIZ) wird einzige Zahlstelle für die Gemeinsame Agrarpolitik und die Entwicklung des ländlichen Raumes sein. Vorbereitungen sind im Gange, um das Land in die Lage zu versetzen, die innerstaatlichen Förderregelungen nach den EAGFL-Vorschriften zu verwalten. Das LRIZ ist außerdem für die Entwicklung, Einführung und Handhabung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) in Estland zuständig. Das Landwirtschaftsministerium hat einen Gesamtplan für die Einführung des InVeKoS erstellt; im April 2002 folgten eine allgemeine Machbarkeitsstudie und eine Untersuchung der Schwachpunkte. Estland hat das Verfahren physischer Blöcke zum Aufbau seines Landparzellenkennzeichnungssystems gewählt. Im Juni 2002 lagen für die Hälfte des Hoheitsgebiets Luftaufnahmen vor. In Sachen Handelsmechanismen sind die Behörden für Ausfuhrerstattungen und Steuern, Ein- und Ausfuhrlizenzen sowie für Aufsicht und Überwachung zu benennen. In der Qualitätspolitik sind keine neuen Entwicklungen zu vermelden. Nach dem Gesetz zum Ökologischen Landbau wurden mehrere neue Verordnungen erlassen, beispielsweise zur ökologischen Tierhaltung und zum ökologischen Pflanzenanbau, zur Zertifizierung, für ein Register landwirtschaftlicher Betriebe, zu den Zulassungsverfahren und zur Etikettierung ökologischer Erzeugnisse. Im Rahmen eines zur Zeit laufenden Projekts zur Verbesserung der Aufsicht über den ökologischen Landbau wird das Personal für die entsprechende Behörde geschult. Zum Thema Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) gibt es nichts Neues zu berichten. Gemeinsame Marktordnungen Seit dem letzten Jahresbericht hat Estland weitere Fortschritte bei der Einführung des für den Aufbau der gemeinsamen Marktorganisationen erforderlichen rechtlichen Rahmens und der entsprechenden Verwaltungsstrukturen erzielt. Unter anderem wurde im Dezember 2001 ein Arbeitskreis aus Vertretern der einschlägigen Behörden gebildet, um die Durchführung der Marktregulierungsmaßnahmen zu koordinieren. Ein Arbeitsplan wurde erstellt, und die zuständigen Behörden wurden bestimmt. Auch wenn im Gesetz über die ländliche Entwicklung und die Regulierung der Agrarmärkte bereits die wesentlichen Rechtsvorschriften für die öffentliche und private Lagerung festgelegt wurden, erfolgte im vergangenen Jahr noch keine nationale Marktpreisstützung. Vorbereitungen zur Einrichtung einer Interventionsstelle im LRIZ sind jedoch im Gange. Zu den in Estland angewendeten Agrarfördermaßnahmen zählen insgesamt 16 nationale Maßnahmen, von denen etwa die Hälfte in nationalen Direktzahlungen bestehen. Das Gesamtbudget für diese Maßnahmen wurde von 18 Mio. EUR im Jahre 2001 auf 21 Mio. EUR im Jahre 2002 erhöht. Aus den Bereichen Ackerkulturen und Zucker sind keine nennenswerten neuen Entwicklungen zu vermelden. In Bezug auf Sonderkulturen nahm die Regierung im Juli 2002 eine Verordnung zu Gartenbauerzeugnissen an. Was tierische Erzeugnisse angeht, so wurden im Dezember 2001 Standards für Eier und Geflügel eingeführt, die den in der Gemeinschaft geltenden Bestimmungen ähneln. Ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft Das LRIZ hat 2001-02 als zugelassene SAPARD-Stelle das SAPARD-Programm eingeführt (siehe Abschnitt A.b. Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Estland). Außerdem wurden an Pilotstandorten aus dem Haushalt der Zentralregierung finanzierte Agrarumweltmaßnahmen durchgeführt. Trotz der anfangs geringen Inanspruchnahme wurden die für diese Maßnahmen (und für den ökologischen Landbau) bereitgestellten Fördermittel fast vervierfacht. Die Vorbereitungen für den Plan zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen des EAGFL Abteilung Garantie haben begonnen; Maßnahmen wurden ausgewählt. Das Landwirtschaftsministerium ist die zuständige Behörde; das LRIZ wird als Zahlstelle dienen. Das Einheitliche Programmplanungsdokument für die Strukturfonds, einschließlich EAGFL Abteilung Ausrichtung, wird ebenfalls gerade erstellt (siehe Kapitel 21 - Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente). Veterinär- und den Pflanzenschutzbereich einschließlich Lebensmittelsicherheit Seit der Veröffentlichung des letztjährigen Regelmäßigen Berichts wurden bei der Umsetzung und effektiven Anwendung des Besitzstands im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich weitere Fortschritte erzielt, so dass die Umsetzung jetzt im wesentlichen abgeschlossen ist. Seit dem letzten Bericht wurden Verordnungen der Regierung und des Landwirtschaftsministeriums zu Fragen des öffentlichen Gesundheitswesens, des Tierschutzes (Beförderung und Schlachtung), der Registrierung der Händler und der künstlichen Besamung erlassen. Die letzte noch ausstehende Verordnung zu Hygienebestimmungen im öffentlichen Gesundheitswesen wurde im Dezember 2001 angenommen. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltungsstrukturen wurde im vergangenen Jahr vor allem durch umfangreiche Personalschulungsmaßnahmen weiter verbessert. Beispielsweise fanden von September 2001 bis Mai 2002 insgesamt 23 Schulungskurse, hauptsächlich für Fachpersonal der Veterinär- und Lebensmittelbehörde, statt. Außerdem wurde mehr Laboratoriumspersonal eingestellt. Die Grenzkontrollstellen, die Estland nach dem Beitritt beibehalten will, werden zurzeit modernisiert, damit sie den Anforderungen des Besitzstands entsprechen. Diese Arbeiten gehen nur schleppend voran, obwohl Estland sich für den Abschluss den 1. Januar 2003 als internen Termin gesetzt hat. Estland hat mit BSE-Tests an Rindern begonnen, aber die Zahl der überprüften Rinder entspricht noch nicht den Anforderungen des Besitzstands. Ein weiterer Mangel war das Fehlen eines Entsorgungssystems für tierische Abfälle. Die Einrichtung eines Tierkörperbeseitigungssystems ist zwar angelaufen, aber der Zeitplan für die Durchführung gibt Anlass zur Sorge. Estland führt außerdem einen nationalen Plan zur Modernisierung der Lebensmittelbetriebe durch, damit diese den EG-Anforderungen gerecht werden. Alle Betriebe, die nach dem 1. Januar 2003 weiter tätig sein wollen, wurden von der zuständigen Behörde inspiziert und Pläne zur Behebung etwaiger Missstände wurden aufgestellt. In Sachen Pflanzenschutz wurde im Januar 2002 ein neues Futtermittelgesetz, das im Juli in Kraft trat, verabschiedet. Durch diese Novelle wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Landwirte, die Futtermittel für den Eigengebrauch erzeugen, ausgedehnt und die praktische Umsetzung der im Juni 2002 zu erlassenden Rechtsvorschriften (eine Verordnung der Regierung und 13 Verordnungen des Landwirtschaftsministeriums) ermöglicht. Eine gründliche Renovierung des Rückstände- und Schadstofflaboratoriums des Kontrollzentrums für Pflanzenerzeugung begann im Mai 2002; die Renovierung des Laboratoriums für Getreide und pflanzliche Stoffe sowie des Agrochemischen Laboratoriums wurde abgeschlossen. Die Entnahme von Proben verschiedener Schadorganismen ging weiter. Im Einzelnen ist zu vermerken, dass keine Fälle von Feuerbrand entdeckt wurden, auch wenn auf manchen Anbauflächen für Speisekartoffeln Kartoffelringfäule beobachtet wurde. Diese Programme werden weiterlaufen und auf andere Schadorganismen wie Kartoffelkrebs und Tomatenbronzefleckenvirus ausgedehnt. Zur Umsetzung im Bereich Lebensmittelsicherheit (siehe auch Kapitel 1 - Freier Warenverkehr) ist angesichts der bereits erzielten Fortschritte wenig zu berichten. Wie oben erwähnt, wurde besonderer Nachdruck auf die fachliche Schulung sowie die Verbesserung der Laboreinrichtungen und -kapazitäten gelegt. Im August 2002 wurde im veterinärmedizinischen Lebensmittelkontrolllaboratorium eine neue Virologieabteilung eingerichtet. Die Modernisierung der Lebensmittelindustrie schreitet rasch voran, vor allem in der Fleisch- und Milchverarbeitung. Estland hat einen detaillierten Aktionsplan aufgestellt, nach dem bis 1. Januar 2003 alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe den Anforderungen des Besitzstands genügen sollen. BSE-Testmaßnahmen wurden in der Zeit von Januar bis April 2002 in Form von rund 700 Tests ausgeführt. Diese Zahl soll beträchtlich gesteigert werden. Zur Erfüllung der EG-Standards in Sachen Verarbeitung tierischer Abfälle sind weitere Anstrengungen erforderlich; die Arbeit an einem neuen zentralen Verarbeitungseinrichtung mit einer neuen Verarbeitungsfabrik, die Mitte 2003 in Betrieb genommen werden soll, geht voran. Gesamtbewertung Bei den horizontalen Maßnahmen sind erhebliche Schritte unternommen worden. Insbesondere die Umwandlung des LRIZ von der SAPARD-Stelle in die einzige Zahlstelle für den EAGFL muss jedoch weiter mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden. Außerdem muss für das InVeKoS das Tierregister modernisiert werden, damit sich durch die Erfassung von Tierbewegungs- und Tierhaltungsdaten ein höherer Grad an Rückverfolgbarkeit sicherstellen und ein Verbindungsglied zu den Veterinärdienststellen schaffen lässt. Das Feldregister muss an die digitalisierte kartographische Erfassung gekoppelt und Verbindungen zu anderen Komponenten müssen geschaffen werden. Die Herstellung und Digitalisierung von Orthophotographien ist für die Hälfte des Territoriums abzuschließen. Zusätzlich zu den grundlegenden Datenquellen müssen die verschiedenen Anwendungen zur Verwaltung der Förderregelungen noch geschaffen werden, beispielsweise für Flächenbeihilfen, Tierprämien, Agrarumweltmaßnahmen und andere Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Buchhaltung, Risikoanalyse und Kontrollsoftware sowie Verbindungen zur allgemeinen Strukturfonds-Verwaltung und zum Finanzinformationssystem müssen ebenfalls entwickelt werden. Die Umsetzung bis zum Beitrittstermin wird von der weiteren Entwicklung der Systeme und der Verfügbarkeit von Mitteln und Personal abhängen. Eine weitere Voraussetzung ist die reibungslose Zusammenarbeit zwischen dem LRIZ und dem Bodenamt. Die Entwicklung der Handelsmechanismen befindet sich eher noch in der Vorbereitungsphase. Betriebsstrukturen, schriftliche Verfahren und Kontrollanforderungen sowie IT-Ausrüstung und Personalausbau sind zu vervollständigen. Die Beurteilung der Verwaltungskapazitäten und der Schulungsniveaus des LRIZ-Personals fällt im Großen und Ganzen positiv aus. Allerdings steht das LRIZ in den Jahren 2002-2003 in Bezug auf den Aufbau von Verwaltungskapazitäten für die Marktregulierungssysteme, auf die InVeKoS-Vervollkommnung und die Umwandlung von nationalen und SAPARD-Regelungen in solche nach Art des EAGFL noch vor großen Herausforderungen. Der erfolgreiche Abschluss dieses Prozesses bis zum Beitritt hängt davon ab, ob es gelingt, das dafür erforderliche Personal einzustellen und ausreichende Kapazitäten für die Projekt- und Beschaffungsverwaltung in LRIZ und Ministerium zu schaffen. Es kommt deshalb darauf an, dass aus dem nationalen Haushalt genügend Mittel zum Aufbau von InVeKoS und der Marktregulierungssysteme bereitgestellt werden. Bei den Vorbereitungen für die Einführung der Gemeinsamen Marktorganisationen wurden einige wichtige Schritte unternommen. Die Vorbereitungen zumal für die Einführung der Preisstützungsmaßnahmen und Handelsmechanismen müssen jetzt jedoch entschlossen vorangetrieben werden. Sowohl im LRIZ als auch im Landwirtschaftsministerium müssen die Kapazitäten für die Verwaltung der Marktregulierungssysteme ausgebaut werden. Für einige Sektoren, insbesondere Ackerkulturen und Milchkühe, gibt es nationale Förderregelungen, hauptsächlich in Form von Einkommensstützung, so dass bis zu einem gewissen Grade Erfahrungen bei der Anwendung solcher Regelungen vorhanden sind. Die Vorbereitungen für die Einführung einer nationalen Milchquotenregelung und für die Einführung eines SEUROP-Schemas für Schweine, Rinder und Schafe sind ebenfalls im Gange (im ersteren Falle allerdings noch in einem verhältnismäßig frühen Stadium), was noch vor dem Beitritt zu einer weiteren Anpassung an die GAP führen wird. Estland hat beim Aufbau von Verwaltungskapazitäten für die Durchführung der politischen Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes große Fortschritte gemacht. Die Vorbereitungen für künftige Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes sind gut angelaufen. Im Veterinärwesen wurden bereits die wichtigsten Rechtvorschriften übernommen. Zur Beseitigung von Doppelungen und Lücken bedarf es jedoch noch der Feinabstimmung der übernommenen Bestimmungen. Mit den Plänen zur Modernisierung der Lebensmittelindustrie ist Estland gut vorangekommen und steht kurz davor, die Anforderungen in diesem Bereich zum geplanten Zeitpunkt zu erfüllen. Laut Zeitplan sollen die estnischen Rechtsvorschriften und Standards bis 1. Januar 2003 mit dem Besitzstand konform sein. Die Lage beim Tierschutz ist insofern weniger zufriedenstellend, als die Übernahme der sekundären Rechtsvorschriften und ihre praktische Umsetzung noch immer andauert. Die Arbeiten zur völligen Anpassung der Grenzkontrollstellen an die Anforderungen des Besitzstands sind zu beschleunigen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Bauarbeiten an keinem Grenzkontrollposten mit Ausnahme Luhamaas, eines Straßenübergangs an der Grenze zur Russischen Föderation, über die Planungsphase hinausgekommen. Die estnischen Behörden müssen die Arbeiten mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, um sicherzustellen, dass die geplanten Posten zum Beitrittstermin einsatzbereit sind. Die Zusammenarbeit zwischen Veterinär- und Zolldienststellen entspricht den Anforderungen, könnte aber noch erheblich verbessert werden. Im Pflanzenschutz sind hinsichtlich der Übernahme und praktischen Umsetzung der Rechtvorschriften große Fortschritte zu verzeichnen; alle Rahmenbestimmungen wurden angenommen. Der Prozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Weitere Änderungen sind erforderlich, vor allem am Pflanzenschutzgesetz und an einigen Aspekten der Durchführungsvorschriften. Die Kapazitäten des Aufsichtsamts für Pflanzenschutz wurden zwar verstärkt, aber in manchen Kernbereichen fehlt es nach wie vor an geeigneten Fachleuten und auch die Laborkapazitäten sollten weiter ausgebaut werden. In Sachen Lebensmittelsicherheit (siehe auch Kapitel 1 - Freier Warenverkehr) ist Estland, wie oben erwähnt, ein gutes Stück vorangekommen, vor allem bei der Modernisierung der Betriebe der Lebensmittelindustrie; im Fischsektor scheinen die Fortschritte hingegen geringer zu sein. Die laufenden Bemühungen um den Aufbau einer Einrichtung zur Tierabfallverwertung und die Zunahme der BSE-Tests sind zwar begrüßenswert, aber die estnischen Behörden müssen sehr darauf achten, dass die Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt abgeschlossen werden. Schlussfolgerung In ihrer Stellungnahme von 1997 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Übernahme des Besitzstands noch beträchtlicher Anstrengungen bedürfe, obwohl Estland bei den im Weißbuch der Kommission von 1995 zum Binnenmarkt genannten Maßnahmen gut vorangekommen sei. Die Kommission fügte hinzu, in folgenden Bereichen seien besondere Anstrengungen notwendig: Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften in den Bereichen Tier- und Pflanzenschutz sowie Modernisierung und Ausbau der Betriebe auf EU-Standard; Stärkung der Verwaltungsstruktur, damit die Verwaltung die notwendige Kapazitäten habe, um die GAP-Instrumente einschließlich der Einfuhrregelungen durchzuführen und durchzusetzen, und die weitere Umstrukturierung der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem wies die Kommission darauf hin, eine grundlegende Reform der Agrarpolitik sei notwendig und zur Vorbereitung des Beitritts würden mittelfristig beträchtliche Anstrengungen erforderlich sein, da in Estland zu dieser Zeit nur wenige GAP-Mechanismen existierten. Seit der Veröffentlichung dieser Stellungnahme ist Estland auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Agrarbereich ein gutes Stück vorangekommen, vor allem in den letzten zwei Jahren, und hat in noch jüngerer Zeit beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung des Besitzstands in diesem Bereich Fortschritte gemacht. Alles in allem sind die Rechtsvorschriften heute in diesem Bereich weitgehend angepasst, und Estland hat bei der Vorbereitung für den Aufbau der erforderlichen Verwaltungskapazitäten gute Arbeit geleistet; weitere beträchtliche Anstrengungen sind jedoch notwendig. Die Verhandlungen über dieses Kapitel gehen weiter, auch wenn alle Verhandlungsfragen in den Bereichen Veterinärswesen und Pflanzenschutz geklärt sind. Im Allgemeinen kommt Estland den Verpflichtungen nach, die es bei den Beitrittsverhandlungen auf diesem Felde eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, sollte sich Estland bei seinen Bemühungen nunmehr auf folgende Bereiche konzentrieren: Sicherstellung einer engen ressortübergreifenden Zusammenarbeit, Verfügbarkeit kompetenten Personals und eine wirksame Projektverwaltung (sowohl im Landwirtschaftsministerium und den Empfängereinrichtungen als auch im Landwirtschaftlichen Register- und Informationszentrum) insbesondere für die Zahlstelle, das InVeKoS, die Preisstützungsmechanismen der Gemeinsamen Marktorganisationen, die Handelsmechanismen und die Milchquotenregelung; eine weitere Verstärkung der Verwaltungskapazitäten zur Einführung und Durchsetzung des Besitzstands im Bereich Gemeinsame Agrarpolitik, zumal auf den Feldern Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit; Abschluss der Rechtsangleichung und Gewährleistung einer gründlichen Modernisierung der Betriebe zur Erfüllung der Gemeinschaftsanforderungen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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