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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 8: Fischerei

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten regelmäßigen Bericht sind Fortschritte zu verzeichnen.

Was die Bestandsbewirtschaftung, Überwachung und Kontrolle betrifft, so wurde mit der Änderung des Fischereigesetzes im April 2002 ab Januar 2003 die geforderte vorherige Anmeldung von Anlandungen eingeführt.

Mit dem Änderungsgesetz wurde auch der Begriff ,,Fischereifahrzeug`` in Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand definiert. Außerdem wurde das Fischereifahrzeugregister als staatliches Register eingeführt, in das alle Fischereifahrzeuge eingetragen werden müssen und das bestimmte Informationen über technische Parameter und Daten zu den Fangtätigkeiten enthält. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen sind im März 2002 in Kraft getreten.

Die Vorschriften des Umweltministeriums über die erforderlichen Daten für das Schiffsüberwachungssystem (VMS) sind im Januar 2002 in Kraft getreten.

Das Umweltaufsichtsamt ist für die Überwachung der estnischen Fischereifahrzeuge zuständig. Im Jahr 2001 wurden an Bord der Schiffe 3 218 Kontrollen vorgenommen, im Jahr 2000 waren es 2 184.

Ende 2001 hat das Umweltaufsichtsamt einen Entwicklungsplan für 2002-2004 erstellt; die Dienststellen des Amtes wurden umstrukturiert und ein neues Referat zur Erfassung und Koordinierung der Daten über Kontrolle und Durchsetzung eingerichtet. Zwischen Januar und Juni 2002 konnten 50 Inspektoren zusätzliche Fortbildungskurse in Rechtsfragen besuchen. Weitere Kurse wurden im Rahmen eines Projekts der Internationalen Ostseefischereikommission (IBSFC) mit dem Ziel angeboten, die Überwachung in der Ostsee zu verbessern und die Kontrollverfahren zu vereinheitlichen.

Die Zuständigkeit für die Verwaltung des Fischereiinformationssystems (FIS) wird derzeit vom Umweltaufsichtsamt auf die Abteilung Fischereiwirtschaft im Umweltministerium verlagert. Zur Entwicklung des FIS wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Umweltministeriums und des Landwirtschaftsministeriums eingesetzt. Für die Verbesserung des Systems hat das Zentrum für umweltbezogene Investitionen im Februar 2002 einen Zuschuss von knapp 64 000 EUR bewilligt. Das Fischereifahrzeugregister wurde mit dem FIS verbunden, so dass die Ausschöpfung der Fanglizenzen über Internet verfolgt werden kann.

Im Bereich der Strukturmaßnahmen wurden keine neuen Entwicklungen gemeldet.

Im Bereich der Marktpolitik hat es seit Mitte 2001 keine nennenswerten Fortschritte bei der Vorbereitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften für Erzeugerorganisationen und Marktpolitik gegeben. Das Landwirtschaftsministerium hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Plan für die weitere Entwicklung des Informationssystems für die Fischereimarktpolitik ausarbeiten soll.

Bei den staatlichen Beihilfen für den Fischereisektor sind keine Fortschritte zu verzeichnen.

Was die internationalen Fischereiabkommen betrifft, so wurden im Juni 2002 Bestimmungen über die Durchsetzung der im Rahmen des Übereinkommens über die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) geltenden Vorschriften erlassen und im Juli Bestimmungen über die Durchsetzung der Vorschriften der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO).

Gesamtbewertung

Die Verwaltungskapazität für Fischerei muss ausgebaut werden. Die Zuständigkeit für Fischereipolitik liegt sowohl beim Umweltministerium (Bestandspolitik und Fangflotte) als auch beim Landwirtschaftsministerium (Strukturpolitik, Marktpolitik). Anscheinend fehlt ein klares Konzept für die einzelnen Schritte zur Vorbereitung des Beitritts. Die Wirtschaftsabteilung des Landwirtschaftsministeriums muss ihre Fischereikenntnisse vertiefen. Die praktische Zusammenarbeit und Koordinierung aller beteiligten Behörden muss stärker beachtet werden. Nötig ist ein besseres Verständnis der technischen Anforderungen, der administrativen Zuständigkeiten und des Zeitplans für die noch ausstehenden Umsetzungsmaßnahmen. Diese Verbesserungen sind wichtige Voraussetzungen für die Angleichung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand und die Planung der Strukturmaßnahmen des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) der Gemeinschaft.

Was die Bestandsbewirtschaftung und Fischereiüberwachung betrifft, so hat es Fortschritte bei den Kontrollen gegeben. Allerdings ist das System zur Beobachtung von Schiffen, Fängen und Verkäufen immer noch unbefriedigend. Die Regelung der vorherigen Anmeldung von Anlandungen wird zur Zeit noch ausgearbeitet, und auch bei der Vorbereitung und Umsetzung der Vorschriften über Erstverkaufsbescheinigungen und die Zulassung von Erstkäufern sind Fortschritte notwendig. Zahlreiche Fangmeldungen fehlen, und die Logbücher sind nicht digitalisiert und somit nur begrenzt brauchbar. Die Vorschriften für die Ausübung der Fischerei müssen harmonisiert werden.

Das Fischereiinformationssystem (FIS) muss erheblich verbessert und vervollständigt werden. Die unterschiedlichen Methoden der Datenerfassung entsprechen noch nicht den EG-Bestimmungen. Außerdem haben das Landwirtschaftsministerium, das Amt für Veterinär- und Lebensmittelhygiene und die Umweltdienste in den Verwaltungsbezirken zurzeit keinen Zugriff auf das System. Das Landwirtschaftsministerium hat zwar einen Entwicklungsplan für das FIS ausgearbeitet, es gibt jedoch keinen Zeitplan für die Fertigstellung des Systems. Darüber hinaus muss noch festgelegt werde, wie das FIS mit dem Umweltregister, das zur Zeit vom Umweltministerium ausgearbeitet wird, verbunden werden soll, und ob das Informationssystem für Fischereimarktpolitik Teil des FIS wird.

Im Bereich der Strukturmaßnahmen sieht das derzeitige Strategiepapier für die Fangflotte keine Maßnahmen zum Abbau der Flotte vor. Diese Frage muss geklärt werden. Die Glaubwürdigkeit eines Ausrichtungsprogramms für die Flottenkapazität hängt in hohem Maße von der Einführung des Fischerfahrzeugregisters ab.

Dem geänderten Fischereigesetz zufolge soll die Neuvermessung von Schiffen unter 24 Meter Länge bis zum 1. August 2003 abgeschlossen sein, damit die Schiffe anschließend in das Register eingetragen werden können. Zur Einhaltung dieser Frist ist es wichtig, die einschlägigen Vorschriften rechtzeitig zu erlassen.

Mit Blick auf die Marktpolitik muss Estland noch den rechtlichen Rahmen für die Errichtung von Erzeugerorganisationen schaffen. Außerdem sind Qualitätsnormen für die Vermarktung von Fischereierzeugnissen erforderlich. Sind diese Vorschriften einmal erlassen, so ist das Amt für Veterinär- und Lebensmittelhygiene neben den Kontrollen der Fischverarbeitung auch für die Überwachung der Qualität von Frischfisch an Bord der Schiffe und in den Häfen verantwortlich. Da dies eine beträchtliche Erhöhung der Arbeitsbelastung mit sich bringen wird, müssen entsprechende Mittel bereitgestellt werden.

Die Einführung von Verfahren zur Feststellung des Erstverkaufs von Fisch muss abgeschlossen werden. Estland muss eine Zulassung für Erstkäufer einführen und dringend beschließen, ob es eine entsprechende Zulassungsregelung geben soll. Dies ist Vorbedingung für ein wirksames System der Rückverfolgbarkeit von Fisch und Fischereierzeugnissen. Ein solches System ist entscheidend, damit die Behörden den Ursprung etwaiger Probleme im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit feststellen können.

Die Lage bei den staatlichen Beihilfen ist zufriedenstellend.

Estland ist Mitglied in zwei regionalen Fischereiorganisationen, der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) und der Internationalen Ostseefischereikommission (IBSFC), sowie kooperierende Nichtvertragspartei der Internationalen Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC). Es bestehen bilaterale Fischereiabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft (für 2002 wurde allerdings keine jährliche Vereinbarung geschlossen), den USA und der Russischen Förderation.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass der Beitritt Estlands zur Gemeinsamen Fischereipolitik nicht mit größeren Problemen verbunden sein dürfte, dass jedoch erhebliche Anstrengungen für den Modernisierungsprozess und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands erforderlich sind.

Seit dieser Stellungnahme hat Estland Fortschritte erzielt, jedoch nicht auf allen Gebieten. So ging die Einführung der erforderlichen Rechtsvorschriften nur schleppend voran. Bei der Zuständigkeit der Behörden für Fischereipolitik kam es zu weitreichenden Umverteilungen. Alle wichtigen Bereiche des Fischereisektors erfordern noch erhebliche Aufmerksamkeit, und zur Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand ist eine enge Koordinierung der zuständigen estnischen Behörden erforderlich.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat keine Übergangsregelung beantragt. Estland erfüllt zum Teil die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist. Verzögerungen hat es bei der Umsetzung der Marktpolitik, der Einführung einer wirksamen Regelung zur Steuerung und Überwachung der Fänge einschließlich des Fischereiinformationssystems und der vollständigen Durchsetzung des Fischereifahrzeugregisters gegeben. Diese Fragen müssen dringend geklärt werden.

Um für den Beitritt bereit zu sein, muss Estland sich dringend folgenden Bereichen widmen: Verbesserung des Fischereiinformationssystems, damit es den Anforderungen der Markt- und Strukturpolitik genügt; Koordinierung der erforderlichen Umsetzung der Rechtsvorschriften im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans; interinstitutionelle Zusammenarbeit und Managementmechanismen für die Gemeinsame Fischereipolitik; Koordinierung der Bestandsbewirtschaftungs- und Strukturpolitik und der Durchsetzung der Vorschriften für die Fischwirtschaft. Estland hat erste Schritte für eine bessere Koordinierung der Fischereiverwaltung eingeleitet, aber diese Anstrengungen müssen noch erheblich beschleunigt werden. Durch die vollständige Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans würden die bestehenden Lücken bei der Vorbereitung geschlossen werden.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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