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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsKapitel 9: VerkehrspolitikFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtIm letzten Jahr hat Estland seine Rechtsvorschriften weiter an den Besitzstand angepasst und weitere Fortschritte erzielt, besonders im Bereich des Luft- und Seeverkehrs sowie bei der Stärkung der Verwaltungskapazitäten bezüglich Eisenbahn und Luftfahrt. Hinsichtlich Investitionen in transeuropäische Verkehrsnetze wurde ein erstes Vorhaben zur Straßensanierung auf der ,,Via Baltica`` im April 2002 begonnen. Rund 120 km sollen bis Ende Oktober 2002 saniert sein. Für Eisenbahninfrastrukturvorhaben wurde die estnische Eisenbahnverwaltung im Dezember 2001 als neue Durchführungsbehörde benannt. Im Bereich Landverkehr wurden weitere Fortschritte beim Erlass von Durchführungsvorschriften auf dem Gebiet des Straßenverkehrs erzielt. Insbesondere wurden von der Regierung Ende 2001 Verordnungen zur Angleichung an die EG-Vorschriften hinsichtlich der technischen Überprüfung von Fahrzeugen, der Beförderung gefährlicher Güter, der Zulassung von Kraftverkehrsunternehmern und der Zulassungsunterlagen für Fahrzeuge erlassen. Bezüglich der Verwaltungskapazitäten sind keine wesentlichen Entwicklungen zu melden. Im Bereich der Eisenbahn wurde die estnische nationale Eisenbahnverwaltung als Regulierungsbehörde für den Eisenbahnsektor verstärkt; sie hat jetzt 32 Mitarbeiter in drei Abteilungen (Aufsicht, Marktregulierung, Entwicklung). Bezüglich der Rechtsangleichung sind keine wesentlichen Entwicklungen zu melden. Die Öffnung des estnischen Eisenbahnmarkts wurde jedoch fortgesetzt und es wurden mehreren Güter- und Personenverkehrsbetreibern neue Genehmigungen erteilt. Im Bereich der Binnenschifffahrt hat das Parlament im Dezember 2001 das Schiffs- sicherheitsgesetz verabschiedet, das im Januar 2003 in Kraft tritt. Durchführungs- vorschriften sollen noch erlassen werden, sodass die estnischen Rechtsvorschriften an die entsprechenden EG-Rechtsvorschriften angeglichen werden. Beim Luftverkehr hat Estland seine Rechtsvorschriften bereits an einen wesentlichen Teil des Besitzstands in diesem Bereich angeglichen. Weitere Durchführungsvorschriften zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes wurden im Oktober 2001 angenommen, einschließlich der wichtigen Errichtung einer Flugunfalluntersuchungsstelle, die von der estnischen Zivilluftfahrtverwaltung unabhängig ist. Die Stelle ist Teil des Verkehrsministeriums und für die Untersuchung von Verstößen gegen die Flugsicherheit und von Flugunfällen zuständig. Die estnische Zivilluftfahrtverwaltung wurde weiter umorganisiert und verstärkt. Beim Seeverkehr werden durch das Schiffssicherheitsgesetz, das vom Parlament im Dezember 2001 verabschiedet wurde, wichtige Bestandteile des Besitzstands umgesetzt, etwa bezüglich des Sicherheitsniveaus im Seeverkehr und der Verantwortung der Schiffseigner. Bauarbeiten für ein Verkehrsleitsystem der Häfen in Tallinn und Muuga wurden begonnen. Estland ist dem Übereinkommen zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs im Dezember 2001 beigetreten. Die Festhalterate von Schiffen unter estnischer Flagge ist im zweiten Jahr hintereinander angestiegen. Nach den Statistiken der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle belief sich der Anteil der bei Hafenstaatkontrollen festgehaltenen Schiffe unter estnischer Flagge im Jahr 2001 auf 7,9 %. Im Vergleich dazu beträgt der Durchschnitt für Schiffe unter EU-Flagge 3,1 %. Die Festhalterate von Schiffen unter estnischer Flagge, die sich von 14,9 % im Jahr 1998 auf 5,9 % im Jahr 1999 erheblich verbessert hatte, stieg im Jahr 2000 wieder auf 6,6 % an und erhöhte sich 2001 weiter auf 7,9 %. Gesamtbewertung Hinsichtlich der transeuropäischen Verkehrsnetze sollte Estland mit der weiteren Modernisierung und dem Ausbau sowohl der vorrangigen Verkehrsinfrastruktur entlang des Transitkorridors I als auch des Hauptverkehrsinfrastrukturnetzes fortfahren. Besonderes Augenmerk sollte der Sicherstellung der notwendigen Verwaltungs- kapazitäten (sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht) beigemessen werden, um die umfangreichen Investitionen vorzubereiten, die bei der Straßen- und Schieneninfrastruktur nötig sein werden. Beim Straßenverkehr ist Estland hinsichtlich der Anpassung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand fortgeschritten. Weitere Anstrengungen sind noch bei der Umsetzung der Sozialvorschriften (Zulassung zum Beruf und Prüfung der Lenk- und Ruhezeiten), insbesondere für den inländischen Kraftverkehr, vorzunehmen. Die Verwaltungs- kapazitäten sollten gestärkt werden. Beim Eisenbahnverkehr muss Estland die Umsetzung und Durchführung des Besitzstands intensivieren. Insbesondere muss Estland die Unabhängigkeit der Infrastrukturverwalter sicherstellen. Die Kapazitätszuweisung einschließlich der Fahrplanfestlegung muss von einer Stelle vorgenommen werden, die selbst keinen Eisenbahnverkehr betreibt. Außerdem muss Estland sicherstellen, dass die nationale Eisenbahnverwaltung als Aufsichtsorgan keine Zuständigkeiten des Infrastrukturbetreibers übernimmt. Estland sollte auch die Anpassung an den neuen Besitzstand im Eisenbahnbereich, insbesondere bezüglich des Infrastrukturpakets und der Interoperabilität, beschleunigen. Hinsichtlich der Binnenschifffahrt hat Estland einige Fortschritte erzielt, wobei jedoch eine weitere Angleichung an den Besitzstand erforderlich ist. Beim Luftverkehr ist Estland bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand und der Schaffung der notwendigen institutionellen Strukturen weit fortgeschritten. Im Bereich der Seeschifffahrt muss Estland die Sicherheit im Seeverkehr erhöhen und seine Anstrengungen fortsetzen, die Festhalterate bei kontrollierten Schiffen zu senken. Es sollte die Verwaltungskapazitäten hinsichtlich der Überwachung der Klassifizierungsgesellschaften weiter stärken und seine qualitativen Mittel zur Durchführung von Hafenstaatkontrollen verbessern, um das Sicherheitsniveau der estnischen Flotte zu erhöhen. Estland sollte auch alle einschlägigen ILO-Übereinkommen ratifizieren. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Schluss, dass Estland erhebliche Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften im Bereich Verkehr an den Besitzstand gemacht hat. Sofern im Straßengüterverkehr (Zugang zum Sektor, Abmessungen und Gewichte), im Seeverkehr (Sicherheit) und, in geringerem Ausmaß, im Luftverkehr Anstrengungen unternommen und Rechtsvorschriften tatsächlich angewendet würden und sofern die Finanztransparenz im Eisenbahnsektor verbessert würde, dürfte der Verkehr bei der Übernahme des betreffenden Gemeinschaftsrechts keine größeren Probleme aufwerfen. Die Kommission führte außerdem die Notwendigkeit an, die für die Schaffung der Grundlagen des künftigen auf die Beitrittsländer ausgedehnten transeuropäischen Verkehrsnetzes erforderlichen Mittel bereitzustellen und die Verwaltungsstruktur Estlands, einschließlich der Kontrollbehörden, z. B. im Bereich der Straßenverkehrssicherheit, zu stärken. Seit der Stellungnahme hat Estland stetige Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften gemacht. Seine Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich entsprechen jetzt weitgehend dem Besitzstand und es muss lediglich noch eine begrenzte Zahl von Durchführungsvorschriften erlassen werden. Estland hat seine Verwaltungskapazitäten schrittweise ausgebaut, wenngleich auch in einigen Bereichen eine weitere Verstärkung erforderlich ist. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat keine Übergangsregelungen beantragt. Estland hat einer von der EU vorgeschlagenen Übergangsregelung zum schrittweisen gegenseitigen Zugang zum Kabotagemarkt im Straßengüterverkehr zugestimmt. Estland erfüllt im Allgemeinen die in den Beitrittsverhandlungen in diesem Bereich gemachten Zusagen. Zum Abschluss der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft müssen sich die Anstrengungen Estlands jetzt auf die Umsetzung des Besitzstands bezüglich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr und auf die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften im Eisenbahnsektor, besonders bezüglich Fragen der Infrastruktur und Eisenbahninteroperabilität, konzentrieren. Besonderes Augenmerk muss der fortlaufenden Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr gelten, indem das Sicherheitsniveau der estnischen Flotte wesentlich erhöht wird. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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