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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 10: Steuern

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Jahresbericht hat Estland Fortschritte bei der Angleichung seines Mehrwertsteuerrechts an den Besitzstand erzielt.

Auf dem Gebiet der indirekten Steuern trat im Januar 2002 das neue Mehrwertsteuergesetz in Kraft, mit dem das estnische Mehrwertsteuerrecht grundsätzlich mit dem Besitzstand in Einklang gebracht wird. Die Mehrwertsteuerbefreiungen für bestimmte Waren und Dienstleistungen wurden mit dem neuen Gesetz durch ermäßigte Sätze ersetzt. Bei den Verbrauchsteuern sind keine Fortschritte zu verzeichnen.

Auf dem Gebiet der direkten Steuern wurde im Oktober 2001 eine Änderung zum Einkommensteuergesetz verabschiedet. Gewinnausschüttungen werden nun unabhängig davon besteuert, ob die Dividenden an gebietsansässige oder an gebietsfremde juristische Personen ausgezahlt werden. Die Änderung soll im Januar 2003 in Kraft treten.

Aus dem Bereich Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und gegenseitige Amtshilfe ist keine Entwicklung bei der Gesetzgebung zu vermelden. Estland hat jedoch einige Fortschritte hinsichtlich der Kompatibilität seiner EDV-Systeme mit denen der Gemeinschaft erzielt und eine Plattform für das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) entwickelt.

Einige weitere Schritte wurden unternommen, um die estnische Finanzverwaltung insbesondere im Kampf gegen die Steuerhinterziehung zu stärken. Das Steuerfahndungszentrum unterzeichnete eine Vereinbarung mit dem Sicherheitspolizeiamt, die einen unmittelbaren Austausch operativer Informationen und eine effizientere Zusammenarbeit bei der Überwachung ermöglicht. Zur Bekämpfung der Verbrauchsteuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kraftstoffen, die auf der Durchfuhr aus Russland gestohlen werden, wurde dem Zollamt Zugang zum Informationssystem der Estnischen Bahn GmbH gewährt. Auf dem Gebiet der Steuereinziehung wurde im Rahmen der Initiative ,,e-Finanzamt`` als neue Dienstleistung die Annahme vorausgefüllter Einkommensteuererklärungen an den Schaltern der örtlichen Finanzämter eingerichtet.

Gesamtbewertung

Auf dem Gebiet der indirekten Steuern bedarf es weiterer Angleichung. Im Mehrwertsteuerrecht müssen die Bestimmungen über den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr übernommen und die Nullsätze für Elektrizität aus Wind und Wasserkraft abgeschafft werden. Im Bereich der Verbrauchsteuern sind die Sätze der Mineralölsteuer weiter anzuheben, damit sie die Mindestsätze der Gemeinschaft erreichen. Ferner muss, wie im Vorjahresbericht festgestellt, das Steuerlagersystem auch für Tabakerzeugnisse und Mineralöl eingeführt werden.

Auf dem Gebiet der direkten Steuern muss Estland seine Rechtsvorschriften weiter an den Besitzstand angleichen und insbesondere die verbleibenden Unvereinbarkeiten mit den Bestimmungen des EG-Vertrages über den freien Kapitalverkehr beseitigen. Ferner muss Estland seine Rechtsvorschriften ändern und, falls erforderlich, potenziell schädliche steuerliche Maßnahmen beseitigen, um den Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung in gleichem Maße einzuhalten wie die derzeitigen Mitgliedstaaten.

Die Anstrengungen im Bereich der Verwaltungskapazitäten sind fortzusetzen und zu intensivieren, damit die Steuerhinterziehung, insbesondere im Mineralölsektor, ordnungsgemäß angegangen werden kann. Auch eine bessere Koordinierung zwischen Stellen wie Finanzamt, Zollamt und Wirtschaftspolizei ist für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung wichtig. Mehr Personal wird für die Ermittlung in Betrugsfällen benötigt.

Ferner muss die Finanzverwaltung weiter modernisiert und ausgebaut werden, insbesondere auf dem Gebiet der Buchprüfungsverfahren, und zwar durch Einführung der EDV-gestützten Buchprüfung.

Estland dürfte in der Lage sein, seine Verpflichtungen hinsichtlich der Kompatibilität zum Zeitpunkt des Beitritts zu erfüllen. Jedoch bedarf es noch weiterer Anstrengungen. So muss ein zentrales Verbindungsbüro als eigenes Referat des Finanzamtes eingerichtet werden.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass der Besitzstand im Bereich der direkten Steuern keine nennenswerten Schwierigkeiten bereitet, dass jedoch im Bereich der indirekten Steuern erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, wenn die estnischen Rechtsvorschriften mittelfristig mit dem Besitzstand im Bereich der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuern im Einklang stehen sollen. Die Kommission fügte hinzu, dass Estland bereits mit der Teilnahme an der gegenseitigen Amtshilfe beginnen kann, während die Finanzverwaltung ihr Fachwissen auf diesem Gebiet noch ausbaut.

Seit der Stellungnahme hat Estland beträchtliche Fortschritte bei der Angleichung seiner Rechtsvorschriften über die indirekten Steuern an den Besitzstand erzielt, wenn auch noch einige Schwächen zu beheben sind. Die Schlussfolgerungen in der Stellungnahme der Kommission beruhten zwar auf dem System der direkten Steuern und den entsprechenden Rechtsvorschriften, wie sie 1997 in Estland galten; das im Januar 2000 in Kraft getretene neue estnische Einkommensteuergesetz gibt jedoch Anlass zu neuer Besorgnis. Abgesehen von den direkten Steuern sind die Rechtsvorschriften weitgehend angeglichen und erfordern nur noch einige wenige Änderungen, und Estland ist hinsichtlich der für die Umsetzung des Besitzstands in diesem Bereich erforderlichen Kapazitäten recht gut vorangekommen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland wurde für unbestimmte Zeit das Recht eingeräumt, für kleine und mittlere Unternehmen einen Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung und -befreiung von 16 000 EUR anzuwenden, eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2007 für die weitere Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Heizung für nichtgewerbliche Einrichtungen und auf den Verkauf von Torf, Brennstoffbriketts, Kohle und Brennholz an natürliche Personen und eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2009, um die Mindestverbrauchsteuersätze der Gemeinschaft für Zigaretten und Rauchtabak zu erreichen. Ferner wurde Estland eine Übergangszeit (bis zum 31. Dezember 2008) eingeräumt, um die estnischen Vorschriften über die direkten Steuern in jeder Hinsicht mit dem einschlägigen Besitzstand in Einklang zu bringen. Estland erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, sollte Estland seine Anstrengungen nun darauf konzentrieren, die vollständige Umsetzung des Besitzstands im Bereich der direkten und der indirekten Steuern - mit Ausnahme der Gebiete, für die Übergangsregelungen vereinbart wurden - zu gewährleisten, einschließlich der innergemeinschaftlichen Transaktionen, und die Maßnahmen zur Modernisierung und zum Ausbau der Finanzverwaltung fortzusetzen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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