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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 12: Statistik

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Im vergangenen Jahr ist Estland weiter kontinuierlich vorangekommen.

Bei der statistischen Infrastruktur sind keine wesentlichen Veränderungen eingetreten.

Im Mai 2002 änderte die Regierung ihre Klassifikationsverordnung, um die Codes der Estnischen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) mit denen von Eurostat in Einklang zu bringen. Bis Januar 2002 waren alle europäischen Klassifikationen eingeführt worden, einschließlich der Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und der Güterliste der Europäischen Union (PRODCOM).

Auf dem Gebiet der demografischen und Sozialstatistiken wurden im Herbst 2001 die Endergebnisse der Volks- und Haushaltszählung veröffentlicht.

Die Erstellung von Statistiken auf regionaler Ebene ist bereits weit fortgeschritten. Seit dem letzten Jahresbericht sind keine wesentlichen Veränderungen eingetreten.

Gesamtwirtschaftsstatistiken werden nach den Methoden des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) erstellt und entsprechen in sehr hohem Maße den Anforderungen. Die vierteljährlichen Statistiken zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wurden weiter verbessert und liegen nun in saisonbereinigter Form vor. Estland ist Mitglied des Europäischen Vergleichsprogramms, das die für die Zusammenstellung der Kaufkraftstandards benötigten Daten liefert.

Für die Konjunkturumfrage führte das Statistische Amt 2001 einen umfassenden einheitlichen Fragebogen ein. Er kann von den Auskunftgebenden im Internet abgerufen und auch auf elektronischem Wege ausgefüllt dem Statistischen Amt übersandt werden. Gleichzeitig hat sich die Qualität des Unternehmensregisters verbessert.

Große Teil der Umweltstatistik müssen anhand der von anderen Stellen übermittelten Verwaltungsdaten erstellt werden. Das estnische Statistische Amt hat die Information der Öffentlichkeit mithilfe einer aktiven Veröffentlichungspolitik verbessert. Im vergangenen Jahr hat das Amt damit begonnen, Nachhaltigkeitsindikatoren zu erstellen.

Hinsichtlich der Verkehrsstatistik wurden weitere Fortschritte erzielt. In der Verkehrsstatistik werden die Daten über den internationalen und den Inlandsverkehr nach der NUTS-Klassifikation im Einklang mit dem Besitzstand codiert. Auch die Sammlung von Daten über den Straßengüterverkehr steht mit dem Besitzstand im Einklang. Mit der Neuregistrierung der Kraftfahrzeuge, die Ende 2002 abgeschlossen sein soll, verbessert sich die Qualität des Kraftfahrzeugregisters.

Auf dem Gebiet des Außenhandels konzentrierten sich die Arbeiten auf die Vorbereitungen für das INTRASTAT-System, mit dem der Handel zwischen den Mitgliedstaaten verfolgt wird. Außenhandelsdaten werden für den General- wie für den Spezialhandel zusammengestellt.

Im Bereich der Landwirtschaftsstatistik wurde in Estland 2001 eine landwirtschaftliche Betriebszählung durchgeführt, die die Qualität der Landwirtschaftsstatistik in naher Zukunft erheblich verbessern dürfte, vor allem durch die Aktualisierung des statistischen Registers der landwirtschaftlichen Betriebe. Landwirtschaftliche Gesamtrechnungen (LGR) werden gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium nach der Methode LGR-97 erstellt.

Gesamtbewertung

Was die statistische Infrastruktur angeht, so ist der rechtliche und institutionelle Rahmen des estnischen Statistiksystems nun vorhanden und entspricht den Anforderungen des Besitzstands.

Das Verfahren bei übermäßigem Defizit muss mit der Lage in den Mitgliedstaaten in Einklang gebracht werden, insbesondere durch bessere Berichterstattung über die Schulden der Gemeinden. Erhebliche Anstrengungen sind zu unternehmen, um die Anwendung von INTRASTAT vorzubereiten und die Nutzung der Verwaltung als Quelle für die Erstellung von Statistiken weiter zu verbessern. Die forstwirtschaftliche Gesamtrechnung auf der Grundlage der EG-Normen muss noch weiterentwickelt werden.

In Estland gelten alle für die Umsetzung des Besitzstands erforderlichen Klassifikationen. Das estnische Hoheitsgebiet ist entsprechend der NUTS in fünf regionale Einheiten der Ebene III unterteilt.

Die Statistiken auf regionaler Ebene werden an einem eigenen Standort außerhalb der Hauptstadt erstellt. Das Statistische Amt hat kontinuierlich in die regionale Zusammenstellung von Daten investiert, und das auf dem Gebiet der Regionalstatistik tätige Personal nimmt regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teil. Es besteht ein ehrgeiziges System für die Verbreitung regionaler Daten, das über Internet zugänglich ist und auch thematische Karten umfasst. Einige Indikatoren stehen sogar auf den Ebenen 4 und 5 zur Verfügung.

Das Statistische Amt hat sich eine Kultur der ständigen Verbesserung zu eigen gemacht, was eine sehr gute Ausgangsbasis für die Übernahme des Besitzstands ist, der noch bis zum Beitritt umgesetzt werden muss. Das Statistische Amt schließt sich daher oft sehr früh neuen Initiativen der Gemeinschaft an, z.B. hinsichtlich der statistischen Qualitätsberichte oder der Fernerkundung in der Landwirtschaft. Das Personal des Statistischen Amtes ist motiviert und kompetent und nimmt regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teil, dennoch ist die Personalfluktuation in einigen wichtigen Abteilungen nach wie vor vergleichsweise hoch. Zwar stehen dem Zugang des ESVG zu den Verwaltungsdaten keine rechtlichen Hindernisse entgegen, es gibt jedoch noch einige technische Schwierigkeiten und Probleme in der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die eine optimale Nutzung der Verwaltung als Quelle für die Erstellung von Statistiken erschweren.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Estland nachhaltige Anstrengungen unternehmen muss, um die Anforderungen der EU zu erfüllen.

Seit der Stellungnahme hat Estland in allen Bereichen der Statistik beeindruckende Fortschritte erzielt; insbesondere wurden in den vergangenen zwei Jahren eine Volks- und Haushaltszählung und eine landwirtschaftliche Betriebszählung durchgeführt. Der rechtliche und institutionelle Rahmen und die Verwaltungskapazitäten des estnischen statistischen Systems sind nun vorhanden und entsprechen den Anforderungen des Besitzstands.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat keine Übergangsregelung beantragt. Estland erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, sollte Estland seine Anstrengungen nun auf das Verfahren bei übermäßigem Defizit und die Berechnung der Schulden der Gemeinden, die Vorbereitung auf die Anwendung von INTRASTAT, die bessere Nutzung der Verwaltung als Quelle für die Erstellung von Statistiken und die Weiterentwicklung der forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung konzentrieren.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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