NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
Karte
EU-Beitritt
Kommissionsbericht 2002
Handelsstatistiken
Botschaften
Einreise
Bücher
Links
Kontakte
Doppelbesteuerung
DBA BRD
DBA Österreich
Bücher
english
Overview
Map
Commercial Code
Law of Property
EU Accession
Austria Tax Treaty
US Tax Convention
Statistical Data
Trade Statistics
Investment Guide EBRD
Links
Contacts
Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften

Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 14: Energie

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Jahresbericht wurden einige Fortschritte bei der Harmonisierung des Besitzstands im Energiebereich gemacht.

Im Bereich der Versorgungssicherheit sind keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen, wenngleich die Vorbereitungen für den Bau eines Unterseestromkabels zwischen Tallinn und Helsinki vorangekommen sind.

Was die Wettbewerbsfähigkeit und den Energiebinnenmarkt betrifft, so wurden noch vorhandene Preisverzerrungen auf dem Elektrizitätsmarkt im April 2002 beseitigt.

Der estnische Strommarkt wird von der staatseigenen Eesti Energie AS und deren Stromerzeugung auf Ölschieferbasis beherrscht. Der Übertragungsnetzbetreiber ist Teil von Eesti Energia, wobei Buchführung und Management getrennt sind. Die geplante Teilprivatisierung ihres Tochterunternehmens, des Kraftwerks Narva, wurde im Januar 2002 annulliert. Die Umstrukturierung der Ölschieferindustrie wurde dennoch fortgesetzt. Eine Ölschiefergrube wurde 2001 geschlossen; vier weitere Gruben sollen im Laufe des Jahres 2002 geschlossen werden. Der neue Geschäftsplan für das Kraftwerk Narva sieht ein Darlehen in Höhe von nahezu 256 Mio. EUR für die Sanierung der Anlagen vor.

Das Aufsichtsamt für den Energiemarkt (Regulierungsbehörde) hat 11 Mitarbeiter, die in zwei Abteilungen (Marktbeobachtung und Analyse) arbeiten. Der Haushalt der Regulierungsbehörde wurde geringfügig erhöht. Das Gesetz zur Änderung des Energiegesetzes, das die Regulierungsverfahren des Aufsichtsamtes für den Energiemarkt betrifft, wurde im Februar 2002 im Parlament angenommen und trat im März 2002 in Kraft.

Im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energiequellen sind keine Fortschritte zu verzeichnen.

Was die Kernenergie betrifft, erzeugt Estland keinen Strom aus Kernkraft, es hat jedoch eine Reihe von kerntechnischen Anlagen geerbt, die aus radiologischer Sicht bedenklich sind. Zur Bewältigung dieser Probleme entwickelt das estnische Strahlenschutzzentrum, das gleichzeitig die estnische Kernregulierungsbehörde ist, zurzeit spezielle Verordnungen auf der Grundlage des 1997 verkündeten Strahlengesetzes. Im früheren Ausbildungszentrum für Bediener von Atom-U-Booten in Paldiski normalisiert sich die radiologische Lage allmählich. Das Problem der zwei Betonsarkophage, die U-Boot-Reaktorabteile enthalten, muss jedoch noch gelöst werden. 2002 haben die estnischen Behörden eine Strategie für die Stilllegung nach einer sicheren Lagerung von mindestens 50 Jahren verabschiedet. Estland muss daher die Stabilität und Dichtigkeit beider Sarkophage während dieses Zeitraums gewährleisten. Bis Juli 2002 wurden annährend 60 % des Pakets 1 der Sanierungsarbeiten am Uranbergeteich in Sillamäe abgeschlossen. Estland hat beschlossen, die Deponierung flüssiger Abfälle aus der Gewinnung seltener Erden in Sillamäe bis Ende 2002 einzustellen. Ab 2003 sollen diese Abfälle in einem speziellen Lager am Standort verbleiben. Was die Zukunft der Einlagerungsstätte (vom Radon-Typ) für Abfälle von Einrichtungen in Tammiku betrifft, hat Estland noch keine Entscheidung getroffen.

Gesamtbewertung

Im Bereich der Versorgungssicherheit sollte Estland seine Vorbereitungen für die Herstellung eines gemeinsamen baltischen Energiemarktes und für den Aufbau weiterer Infrastruktureinrichtungen zur Anbindung des baltischen Marktes an den EU-Markt ausbauen.

Erhebliche Anstrengungen sind für den konkreten Aufbau von Ölvorräten erforderlich, wenngleich die diesbezügliche Rechtsangleichung vorgenommen wurde. Estland muss geeignete Verwaltungsstrukturen aufbauen, um das Anlegen der Ölvorräte zu überwachen und die monatlichen Meldungen über die Ölvorräte zu gewährleisten.

Mit der Beseitigung der noch vorhandenen Preisverzerrungen auf dem Strommarkt wurden Fortschritte auf dem Weg zum Energiebinnenmarkt gemacht. Weitere Änderungen der Rechtsvorschriften für den Energiebereich sind für die vollständige Umsetzung der Vorschriften für den Strom- und Gasbinnenmarkt notwendig. Dies erfordert eine weitere Marktöffnung und die Entflechtung hinsichtlich der Rechtsform, insbesondere beim Übertragungsnetzbetreiber. Zu beachten ist, dass der Gasmarkt zu 70 % geöffnet wurde. Estland sollte die Umsetzung der Erdgasrichtlinie beschleunigt vorantreiben. Es sollte weiter Fortschritte bei der Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie machen und auf das Funktionieren des baltischen Elektrizitätsmarktes achten. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch der fortgesetzten Umstrukturierung des Ölschiefersektors gewidmet werden.

Im Bereich der Energieeffizienz müssen noch sekundäre Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Standards erlassen werden. Im Rahmen des Gesetzes über die Energieeffizienz von Geräten werden derzeit sekundäre Rechtsvorschriften über Anforderungen an Heißwasserkessel, Haushaltslampen und Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen vorbereitet. Darüber hinaus wird mit der geplanten Einrichtung einer Energieagentur ein wichtiger Schritt zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energieträger getan. Überdies sind weitere Anstrengungen zur Förderung der Verwendung erneuerbarer Energiequellen und zur Umsetzung der EU-Politik in diesem Bereich erforderlich.

Im vergangenen Jahr wurden infolge von Personalveränderungen die Verwaltungskapazitäten der Abteilung für Energiewesen im Wirtschaftsministerium gestärkt. Das Ministerium ist für den Entwurf der Rechtsvorschriften und langfristigen Entwicklungspläne in diesem Bereich zuständig; der wichtigste Wirtschaftsbeteiligte im estnischen Energiesektor ist das Unternehmen Eesti Energia AS. Eesti Energia AS ist eine 100%ige staatseigene, vertikal integrierte Aktiengesellschaft, die in den Bereichen Stromerzeugung, -übertragung, -verteilung und -absatz tätig ist und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Strom anbietet. Das Aufsichtsamt für den Energiemarkt, die Regulierungsbehörde im Energiebereich, ist nach wie vor relativ schwach, und die Verwaltungskapazitäten müssen gestärkt werden. Zuständigkeiten und Unabhängigkeit dieses Aufsichtsamtes müssen ausgebaut werden.

Im Juni 2001 nahm der Rat der Europäischen Union einen Bericht zur nuklearen Sicherheit im Kontext der Erweiterung an. Wenngleich Estland keine Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie betreibt, enthält der Bericht Empfehlungen, die für Estland im Hinblick auf andere kerntechnische Anlagen von Belang sind und auch die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle betreffen.

Im ersten Halbjahr 2002 hat ein besonderes Peer-Review zur nuklearen Sicherheit die Fortschritte der Kandidatenländer bei der Umsetzung aller Empfehlungen bewertet. Die Bewertung unter der Aufsicht des Rates führte zu einem im Juni 2002 veröffentlichten Statusbericht, in dem es abschließend heißt, dass Estland alle Empfehlungen des Berichts über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung vom Juni 2001 angenommen hat und ihnen in angemessener Weise nachgekommen ist.

Estland muss die Einhaltung der Euratom-Vorschriften und Verfahren gewährleisten. In diesem Zusammenhang kommt den Vorbereitungen für die Durchführung der Euratom-Sicherheitsüberwachung große Bedeutung zu, vor allem in Bezug auf die Meldepflicht von Kernmaterialströmen und die Kernmaterialbestandsverzeichnisse der Personen und Unternehmen, die kerntechnische Anlagen betreiben oder Kernmaterial lagern. Dazu gehören kleine Träger wie Universitäten, Krankenhäuser und Arztpraxen. Es ist anzumerken, dass Estland mit der IAEA ein umfassendes Sicherheitsüberwachungsabkommen geschlossen hat.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass die Lage hinsichtlich der nuklearen Abfälle am ehemaligen sowjetischen U-Boot-Stützpunkt aufmerksam verfolgt werden sollte. Die Kommission wies ferner darauf hin, dass Estland, sofern es seine Anstrengungen intensiviert, keine größeren Schwierigkeiten haben dürfte, mittelfristig die Rechtsangleichung an den dann vorhandenen Besitzstand im Energiebereich anzugleichen. Außerdem stellte sie fest, dass in der Heranführungsphase folgende Punkte speziell von Bedeutung sind: Umwandlung der Monopole, Netzzugang, Energiepreise, staatliche Interventionen und Umstrukturierung des Ölschiefersektors, Notfallplanung (einschließlich des Aufbaus der Ölpflichtvorräte), Energieeffizienz und Umweltnormen. Hinsichtlich der Einhaltung der Euratom-Bestimmungen wurde nicht mit größeren Schwierigkeiten gerechnet.

Seit der Stellungnahme hat Estland Fortschritte bei der Angleichung an den Besitzstand der EU im Energiebereich gemacht, vor allem bei der Beseitigung von Preisverzerrungen und der Öffnung des Gasmarktes. Eine gewisse Rechtsangleichung wurde im Bereich des Strom- und Gasbinnenmarktes, der Energieeffizienz und der Ölvorräte erreicht. In Bezug auf die Umstrukturierung der Ölschieferindustrie und des Aufbaus von Ölvorräten wurden nur eingeschränkt Fortschritte erzielt. Insgesamt kam es zu einer teilweisen Angleichung der Rechtsvorschriften und der Verwaltung an die Anforderungen der EU.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland wurden Übergangsregelungen für den Aufbau der Ölvorräte (bis zum 31. Dezember 2009) und für die Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie (bis zum 31. Dezember 2008) gewährt. Estland kommt im Allgemeinen den in diesem Bereich eingegangenen Verpflichtungen nach. Es sollte sicherstellen dass die Übergangsregelungen für die Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie nicht das Funktionieren des Baltischen Elektrizitätsmarktes beeinträchtigt.

Um die Vorbereitung auf den Beitritt abzuschließen, sollte Estland sich nunmehr auf Folgendes konzentrieren: die Umstrukturierung des Ölschiefersektors, die vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich des Energiebinnenmarktes (Gas und Strom) und der Energieeffizienz, Förderung der Entwicklung erneuerbarer Energieträger und Stärkung der Verwaltungskapazitäten des Energieregulierers. Ferner muss es Maßnahmen für den schrittweisen Aufbau der Ölvorräte treffen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version