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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 17: Wissenschaft und Forschung

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

In diesem Bereich wurden seit der Annahme des letzten Regelmäßigen Berichts weitere Fortschritte erzielt.

Im Dezember 2001 verabschiedete das estnische Parlament eine Strategie für Forschung und Entwicklung (2002-2006). Auf der Grundlage dieser Strategie sollen jährliche Aktionspläne für Forschung, Entwicklung und Innovation (FE&I) erstellt werden, die gezielte Programme und Maßnahmen zur Förderung von FE&I gemäß den strategischen Zielen enthalten.

2001 haben die Bruttoinlandsausgaben für Forschung und technologische Entwicklung zugenommen. Bis 2006 sollen die Ausgaben für FE&I 1,5% des BIP erreichen. Im Rahmen ihrer Politik zugunsten der KMU plant die Regierung den weiteren Ausbau von Forschungs- bzw. Technologieparks in Tallinn und Tartu, ferner ein Netz regionaler Innovations- und/oder Inkubationszentren. Begleitend werden Risikokapital- und Garantiemechanismen zur Unterstützung des Technologietransfers in die KMU geschaffen. (s. Kapitel 16: Kleine und mittlere Unternehmen)

Im Berichtszeitraum war Estland weiterhin mit dem Fünften Rahmenprogramm assoziiert. Estland hat Interesse an einer Assoziierung mit dem Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) geäußert.

Gesamtbewertung

Es sind solide Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie gegeben, u. A. auch nationale Kontaktstellen.

Estlands Beteiligung am Fünften Rahmenprogramm ist - gemessen an den erfolgreichen Bewerbungen - zufriedenstellend. In Bezug auf die Umsetzungskapazitäten sind jedoch noch Anstrengungen zu unternehmen. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und die Forschungsinfrastrukturen auszubauen.

Für die Weiterentwicklung des Sektors und eine effektive Einbeziehung Estlands in den Europäischen Forschungsraum ist es wichtig, die Bruttoinlandsausgaben für Forschung und technologische Entwicklung zu erhöhen. Estland hat bereits entsprechende Maßnahmen in Angriff genommen.

Die Förderung von Wissenschaft und Forschung in Estland erfordert insbesondere eine weitere Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (BERD), d. h. der Aufwendungen für Wissenschaft und Forschung der Industrie, kleiner und mittlerer Unternehmen und des Privatsektors im Allgemeinen. In diesem Zusammenhang ist die Beteiligung von Privatunternehmen an der Stiftung für Innovation zu fördern. Ferner ist die Forschungstätigkeit in Hochschulen zu fördern. Eine angemessene rechtliche Regelung für Risikokapital ist ebenfalls einzuführen. Die Entwicklung dieses Sektors wird weiter durch die Abwanderung von Jungforschern und erfahrenen Wissenschaftlern beeinträchtigt.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass in diesem Bereich keine größeren Probleme zu erwarten seien. Der Beitritt sei im Interesse beider Seiten.

Inzwischen hat Estland mit Erfolg an den verschiedenen Forschungsrahmenprogrammen teilgenommen.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat keine Übergangsregelung beantragt. Es erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Estland nun die forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen weiter ausbauen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Assoziierung Estlands mit den Rahmenprogrammen der Gemeinschaften.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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