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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsKapitel 18: Allgemeine und berufliche BildungFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtIn diesem Bereich wurden im vergangenen Jahr weitere Fortschritte erzielt. Auch im Berichtszeitraum nahm Estland an der zweiten Generation der Gemeinschaftsprogramme Leonardo da Vinci, Sokrates und Jugend teil (siehe Abschnitt A.b ,,Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Estland``). Die Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern ist weiter vorangekommen. Nach estnischem Recht gilt die Schulpflicht auf der Grund- und Hauptschulstufe auch für Kinder von Ausländern. Die einzige Ausnahme sind Kinder diplomatischer Vertreter. Für deren schulische Betreuung ist die Vertretung des betreffenden Landes zuständig. Der Unterricht an allgemeinen Bildungseinrichtungen ist für Kinder im schulpflichtigen Alter kostenlos. Je nach den Besonderheiten und Bedürfnissen des Schülers können die Bildungseinrichtungen individuelle Lehrpläne aufstellen (einschließlich Tages- und Fernunterricht, externen Studien oder Heim- und Einzelunterricht). Die Reform des Systems der beruflichen Bildung wurde 2002 mit der Neuorganisierung der berufsbildenden Schulen fortgesetzt. Nach der im Juni 2001 vom Parlament verabschiedeten Änderung des Gesetzes über die berufsbildenden Schulen wurden die Berufsschulen kommunalisiert und dezentralisiert und erhielten Spezialgebiete zugewiesen. Das estnische Qualifikationssystem wurde weiterentwickelt. Bis Ende 2001 waren 181 Standards im Bereich der beruflichen Bildung angenommen worden. Im Rahmen der Hochschulreform verabschiedete das Parlament im Juni 2002 Änderungen zum Hochschulgesetz und den damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften, mit denen das standardisierte zweistufige System (B.A. - M.A.) eingeführt wurde. Die meisten Hochschulen werden im Studienjahr 2002/2003 zu der neuen Struktur der Abschlüsse übergehen. Gesamtbewertung Die Teilnahme an den einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen und die Arbeit der nationalen Stellen ist als zufriedenstellend zu bewerten. Die estnischen Rechtsvorschriften sind an die Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern angeglichen. Ihre Umsetzung dürfte nach Plan verlaufen. Insgesamt hat Estland im Bereich der beruflichen Bildung bisher beträchtliche Fortschritte erzielt. Im Juni 2001 wurde eine Stiftung, die Estnische Qualifikationsagentur, gegründet, die die Arbeiten am nationalen Qualifikationssystem koordiniert und organisiert. Jedoch sind noch Anstrengungen zu unternehmen, um diesen Bereich weiter zu reformieren und die finanzielle Unterstützung erheblich anzuheben. Die Einbeziehung der Sozialpartner erfolgt weiter über ihre Mitarbeit in den Berufsräten und Akkreditierungsausschüssen. Dennoch muss die Sozialpartnerschaft weiter verbessert werden, insbesondere durch die geplante Einrichtung des Beirates im Herbst 2002, dessen Aufgabe sein wird, die staatlich finanzierte Ausbildung zu überprüfen und gemeinsame Maßnahmen in diesem Bereich zu koordinieren. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass in diesem Bereich keine größeren Probleme zu erwarten sind. Seit der Stellungnahme hat Estland erfolgreich an den aufeinanderfolgenden Programmen auf diesem Gebiet teilgenommen. Die Rechtsvorschriften entsprechen dem Besitzstand, und die Verwaltungskapazitäten sind vorhanden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat für diesen Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Estland erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, sollte Estland sich nun darauf konzentrieren, die Reform seines Systems der beruflichen Bildung zum Abschluss zu bringen, unter anderem durch effektive Einbeziehung der Sozialpartner. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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