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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsKapitel 19: Telekommunikation und InformationstechnologienFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Jahresbericht wurden Fortschritte vor allem im Postbereich erzielt, da die Rechtsangleichung in den übrigen Bereichen bereits gut vorangekommen war. Nach der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ist der estnische Telekommunikationsmarkt seit Januar 2001 vollständig geöffnet. Die Interimsmaßnahmen, die im Februar 2001 eingeführt worden waren, um Abhilfe bei den sehr hohen Zusammenschaltungsgebühren zu schaffen, wurden Ende 2001 aufgehoben. Der im Besitzstand vorgesehene Grundsatz der Kostenorientierung wurde im Januar 2002 in vollem Umfang verwirklicht. Zwischen September 2001 und Mai 2002 wurden nach dem Telekommunikationsgesetz zehn Lizenzen für den Betrieb von Telekommunikationsnetzen, zwei Lizenzen für Telefonnetze, zwei Lizenzen für Funknetze und sechs Lizenzen für Breitband-Verteilernetze erteilt. Nach einer Analyse des Telekommunikationsmarktes erklärte das Nationale Kommunikationsamt im November 2001 die Estnische Telefongesellschaft für 2002 zu dem Unternehmen, das über die größte Marktmacht in den Bereichen Telefonie, Mietleitungen und Zusammenschaltungsdienste verfügt, und EMT zu dem Unternehmen, das über die größte Marktmacht im Bereich Mobiltelefonie verfügt. Was den ordnungspolitischen Rahmen anbelangt, so wurden die Verordnungen auf folgenden Gebieten geändert: Estnischer Frequenzzuweisungsplan, Vorschriften für den Gebrauch von Funkgeräten, Anforderungen an Endgeräte und Vorschriften für den Betrieb öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten. Die Struktur des Nationalen Kommunikationsamtes wurde zwischen September 2001 und Mai 2002 wegen der Entwicklung auf dem Telekommunikationsmarkt verändert. Es wurde ein neues Büro geschaffen, das die Aufgabe hat, Kostenrechnungssysteme einzurichten und die Vorschriftsmäßigkeit der Rechnungssysteme der Unternehmen zu kontrollieren. Diese Aspekte sind für den Besitzstand im Bereich der Zusammenschaltung von Netzen und der Gewährleistung des Universaldienstes von Bedeutung. Der im Mai 2001 von der Regierung verabschiedete Aktionsplan für die Informationstechnologien für die Jahre 2002-2003 wurde im Einklang mit der Estnischen Informationspolitik von 1998 und dem Aktionsplan ,,eEurope+" für die Bewerberländer weiter umgesetzt. Die Zahl der öffentlichen Internetzugänge in öffentlichen Bibliotheken stieg auf 486 im Mai 2002, und im Januar 2002 wurden in Estland die ersten Personalausweise ausgegeben, mit denen digitale Unterschriften geleistet werden können. Im Bereich des Postdienstes trat im Januar 2002 das im Juni 2001 verabschiedete Postgesetz in Kraft. Nach dem Gesetz kann die Lizenz für den Universalpostdienst nur einem Anbieter erteilt werden, der den Postdienst landesweit zu einem einheitlichen Tarif betreibt. Die notwendigen Verordnungen wurden rechtzeitig vor Ende 2001 erlassen. Es wurden auch Durchführungsvorschriften verabschiedet. Die neuen Rechtsvorschriften weisen jedoch noch einige Unzulänglichkeiten auf, insbesondere hinsichtlich des Verfahrens für die Lizenzerteilung. Das estnische Nationale Kommunikationsamt fungiert auch als unabhängige Regulierungsbehörde für den Postbereich. Die Abteilung Postdienst des Nationalen Kommunikationsamtes wurde Anfang 2002 eingerichtet. Gesamtbewertung Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und die Schaffung des entsprechenden ordnungspolitischen Rahmens sind in Estland bereits abgeschlossen. Im Gesetz müssen jedoch noch die Betreibervorauswahl und alle nach dem Besitzstand erforderlichen Elemente des Universaldienstes geregelt werden. Die Versorgungsdichte bei Mobiltelefonen hat 54 % erreicht. Es gibt drei Mobilfunkanbieter, UMTS-Lizenzen sind jedoch noch nicht vergeben worden. Die Versorgungsdichte bei Festanschlüssen hat 38 % erreicht und geht nun langsam zurück. Bei der Modernisierung des Netzes bleibt zwar noch einiges zu tun, die Umgestaltung der Gebührenstruktur ist jedoch gut vorangekommen. Das Nationale Kommunikationsamt ist eine vollständig unabhängige Regulierungsbehörde mit der Befugnis, Lizenzen zu erteilen. Das Amt, bei dem im September 2002 135 Mitarbeiter beschäftigt waren, gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr und Telekommunikation. Die derzeitige Personalausstattung reicht aus, um die mit der Zusammenschaltung zusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen. Trotz der effektiven Fortschritte bei der Bereitstellung eines erschwinglichen Universaldienstes fehlt es in diesem Bereich noch an einer glaubwürdigen Politik. Ferner muss das Ministerium schnell damit beginnen, den aktualisierten ordnungspolitischen Rahmen der Gemeinschaft für die Telekommunikation umzusetzen, der im Februar 2002 angenommen wurde. Da das Nationale Kommunikationsamt dem Ministerium für Verkehr und Telekommunikation untersteht, könnten Interessenkonflikte entstehen. Denn Eesti Post, der etablierte Betreiber des Universaldienstes, ist eine dem Staat gehörende Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und das Ministerium vertritt die Interessen des Anteilseigners Staat. Estland muss daher gewährleisten, dass das Nationale Kommunikationsamt in der Lage ist, auch für den Postdienst als unabhängige Regulierungsbehörde zu handeln, und dass die Rechtsgrundlage in dieser Hinsicht mit dem einschlägigen Besitzstand im Einklang steht. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Estland wegen des positiven Ansatzes bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Verbindung mit den hervorragenden Anstrengungen auf nationaler Ebene im Bildungsbereich damit rechnen kann, die von der Informationsgesellschaft eröffneten Möglichkeiten früher als der Durchschnitt der mittel- und osteuropäischen Länder und nicht später als viele Mitgliedstaaten zu nutzen. Ferner wurde festgestellt, dass Estland bei der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes schnell gehandelt hat und mittelfristig den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstands entsprechen kann, sofern die Anstrengungen zur Umsetzung der Rechtsvorschriften fortgesetzt und die Liberalisierungsmaßnahmen intensiviert werden. Nach Ansicht der Kommission ist eine größere Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Betreibers erforderlich, wenn der Sektor für Investitionen attraktiv sein und dem Wettbewerbsdruck standhalten soll. Seit der Stellungnahme hat Estland erhebliche Fortschritte gemacht; die Rechtsvorschriften entsprechen weitgehend dem Besitzstand, und die Verwaltungskapazitäten sind vorhanden. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat für diesen Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Estland erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, sollte Estland sich nun darauf konzentrieren, den Marktzugang und die Bereitstellung des Universaldienstes sowie die effektive Anwendung des neuen Postgesetzes zu gewährleisten. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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