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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsKapitel 21: Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischenInstrumenteFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht Bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Strukturpolitik wurden seit dem Vorjahresbericht beachtliche Fortschritte erzielt. Was die territoriale Gliederung betrifft, so wurde mit der Kommission eine vorläufige NUTS-Klassifikation für Estland vereinbart, wonach das gesamte Land als eine einzige Gebietseinheit der Ebene NUTS II eingestuft wird und fünf Regionen auf der Ebene NUTS III festgelegt werden. Die im letzten Jahr eingeleitete Gebietsreform, mit der die Zahl der Gebietskörperschaften drastisch reduziert werden sollte, war kein großer Erfolg, da sich die Zahl der Gebietskörperschaften (derzeit 247) im Rahmen dieser auf freiwilliger Basis durchgeführten Reform bis Ende dieses Jahres voraussichtlich nur um sechs verringern wird. Beim rechtlichen Rahmen sind seit dem letzten Regelmäßigen Bericht keine besonderen Entwicklungen zu verzeichnen. Was die institutionellen Strukturen anbelangt, so hat Estland im Februar 2002 den Regierungsbeschluss über die Verwaltungsstruktur für die Strukturfonds revidiert. Folgende Verwaltungsstrukturen wurden für die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds benannt: das Finanzministerium (Referat ,,Ausländische Investitionen``) als Verwaltungsbehörde für das einheitliche Programmplanungsdokument und für den Kohäsionsfonds, das Finanzministerium (Referat ,,Nationaler Fonds``) als Zahlstelle für den EFRE, das Ministerium für soziale Angelegenheiten (Referat ,,Finanzen und Haushaltsfragen``) als Zahlstelle für den ESF und die Landwirtschaftsregister- und Informationsbehörde als Zahlstelle für den EAGFL-Ausrichtung und das FIAF. Darüber hinaus wurden im Februar und im April 2002 Regierungsbeschlüsse gefasst, mit denen die zwischengeschalteten Stellen für die einzelnen Strukturfonds sowie für den Kohäsionsfonds benannt wurden. Die erste Ebene der zwischengeschalteten Stellen besteht aus den Fachministerien und die zweite aus folgende Einrichtungen: dem Umweltinvestitionszentrum, der Stiftung ,,Unternehmen Estland``, der nationalen Arbeitsverwaltung, der Stiftung für die Reform der beruflichen Bildung sowie der Landwirtschaftsregister- und Informationsbehörde. Der Regierungsbeschluss vom April 2002 enthält außerdem Angaben über die Aufgaben, die von der Verwaltungsbehörde auf die zwischengeschalteten Stellen übertragen werden sollen. Im Bereich der Programmplanung hat Estland im Oktober 2001 mit der Ausarbeitung des einheitlichen Programmplanungsdokuments begonnen und zwei interministerielle Arbeitsgruppen eingerichtet. Gemäß dem Partnerschaftsprinzip haben die estnischen Behörden im Frühjahr 2002 den Vorentwurf des EPPD den Partnern zur Stellungnahme vorgelegt und weitere Konsultationen in den EPPD-Zeitplan aufgenommen. Beim Finanzministerium wurde eine Referat Begleitung und Bewertung eingerichtet, und die Arbeiten zur Ex-ante-Bewertung des EPPD wurden begonnen. Bezüglich der finanziellen Abwicklung und Finanzkontrolle wurden bei allen größeren mittelbewirtschaftenden Stellen der Zentralverwaltung, die für die Umsetzung der Fondsförderung zuständig sind, interne Auditdienste eingerichtet und personell ausgestattet. Im Statistikbereich wurde die Erhebung von Regionaldaten zu Analyse-, Bewertungs- und Begleitzwecken fortgesetzt. Auf den Ebenen NUTS II und III können nun alle adäquaten statistischen Daten erfasst werden. Gesamtbewertung Estland hat sein Territorium bereits in Gebietseinheiten entsprechend der NUTS-Systematik untergliedert und den für die Übernahme des unter das vorliegende Kapitel fallenden Besitzstands erforderlichen rechtlichen Rahmen geschaffen. Ferner ist Estland beim Aufbau der institutionellen Strukturen vorangekommen, indem es die Hauptstellen benannt hat, die für die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zuständig sein werden. Allerdings sind die zur Festlegung der Durchführungsstrukturen zu treffenden Beschlüsse, die Ernennung der Zwischenbehörden und die Definition ihrer Aufgaben genau zu prüfen. Der Beschluss vom April 2002 über die Aufgabenübertragung muss revidiert werden, und es sind Schritte für eine wirksame interministerielle Koordinierung erforderlich. Estland muss auch seine Anstrengungen verstärken, um die administrative Kapazität der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen sowie der zwischengeschalteten Stellen und anderen beteiligten Einrichtungen auf das erforderliche Niveau zu bringen. Das Hauptaugenmerk sollte dabei auf die als zwischengeschaltete Stellen der zweiten Ebene benannten Einrichtungen und die Zahlstelle für den Europäischen Sozialfonds gerichtet sein. Auch sollte Estland weiter am Aufbau der notwendigen Strukturen und Koordinierungsmechanismen arbeiten, mit denen die finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds im Zusammenhang mit der europäischen Beschäftigungsstrategie und dem Eingliederungsprozesses verwaltet werden soll. In Bezug auf die Programmplanung bedeutet die Entscheidung Estlands, ein einheitliches Programmplanungsdokument zu erstellen und mit den Programmplanungsarbeiten zu beginnen, einen wichtigen Schritt nach vorne. Estland muss jedoch seine Kapazität im Bereich der Programmplanung noch weiter verbessern und ausbauen und sich mehr auf die Ausarbeitung einer integrierten und kohärenten Entwicklungsstrategie konzentrieren. Hierzu bedarf es während der gesamten Ausarbeitung des einheitlichen Programmplanungsdokuments einer wirksamen und effizienten interministeriellen Zusammenarbeit und Partnerschaft. Weitere Fortschritte müssen auch bei der technischen Vorbereitung der Projekte (,,Projekt-Pipeline``) gemacht werden, die aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds kofinanziert werden sollen. Projektauswahl und Beschlussfassung sollten innerhalb eines Rahmens erfolgen, der Transparenz, Effizienz und Zuverlässigkeit bei der Durchführung der Programme gewährleistet. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Besitzstandes bezüglich der Begleitung und Bewertung zu gewährleisten, insbesondere was die Ex-ante-Bewertung des einheitlichen Programmplanungsdokuments anbelangt. Für eine wirksame und effiziente Durchführung der Strukturfondsprogramme ist es von entscheidender Bedeutung, dass rechtzeitig zum Beitritt ein wirksames Begleitsystem verfügbar und einsatzbereit ist. Estland hat bei der finanziellen Abwicklung und der Finanzkontrolle generell gute Fortschritte gemacht. Es ist dabei, die endgültige Form der für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds geltenden spezifischen Verfahren bezüglich Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung, Ausgabenbescheinigung und Korrektur von Unregelmäßigkeiten auszuarbeiten. Die einschlägigen Systeme und Verfahren für die finanzielle Abwicklung und die Finanzkontrolle müssen allerdings noch weiter gestärkt werden, besonders mit Blick auf die Struktur der Verwaltungsbehörde und der Zahlstellen. Innenrevisionsdienste wurden bei allen größeren mittelbewirtschaftenden Stellen der Zentralverwaltung, die für die Umsetzung der Fondsförderung zuständig sind, eingerichtet und personell ausgestattet. Es wurden gemeinsame Leitlinien für die Innenrevisionsdienste festgelegt. Die Abteilung Finanzkontrolle des Finanzministeriums gibt methodische Hilfestellung und koordiniert diese Dienste. Die betreffenden Referate bedürfen jedoch noch einer personellen Aufstockung, weshalb es jetzt vorrangig um die Schulung von internen Rechnungsprüfern gehen sollte. Estland hat eine mehrjährige Planung der Haushaltsausgaben eingeführt, und die Haushaltsvorschriften ermöglichen auch eine gewisse Flexibilität, um Mittelzuweisungen zwischen den einzelnen Fonds und Förderschwerpunkten zu übertragen. Bei den Regionalstatistiken bedarf es weiterer Anstrengungen, um diese auf das für die Programmplanung, Begleitung und Bewertung, insbesondere die Ex-ante-Bewertung, erforderliche Niveau anzuheben. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Estland bei der Schaffung einer Politik zur regionalen Entwicklung erst begrenzte Fortschritte erzielt hatte und es im Rahmen seiner nationalen Entwicklungsstrategie eine Politik einführen sollte, die auf den Abbau der regionalen Disparitäten abzielt. Die Kommission fügte hinzu, dass es in Anbetracht der in Estland vorhandenen Verwaltungskapazitäten bei der erforderlichen politischen Unterstützung möglich sein sollte, die für integrierte strukturpolitische EU-Maßnahmen erforderlichen Strukturen zu schaffen. Estland sollte somit mittelfristig in der Lage sein, die Gemeinschaftsbestimmungen anzuwenden und die im Rahmen der EU-Strukturpolitik bereitgestellten Mittel weiterzuleiten. Seit dieser Stellungnahme hat Estland stetige Fortschritte bei der Rechtsetzung gemacht und in jüngster Zeit den Aufbau der notwendigen Verwaltungskapazität vorangetrieben. Insgesamt hat Estland den erforderlichen rechtlichen Rahmen geschaffen und ist beim Aufbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen vorangekommen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat keine Übergangsregelung beantragt. Estland erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Im Hinblick auf den Abschluss der Beitrittsvorbereitungen sollte Estland sich nun darauf konzentrieren, die Programmplanungsdokumente im festgelegten Zeitraum zu vollenden, die Einzelheiten der Strukturen, über die die Durchführung letztlich erfolgen wird, festzulegen, deren Verwaltungskapazität zu steigern, die interministerielle Zusammenarbeit und die Partnerschaft zu stärken und zudem die Systeme und Verfahren für eine wirksame Begleitung sowie finanzielle Abwicklung und Finanzkontrolle weiter auszubauen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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