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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsKapitel 22: UmweltschutzFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Regelmäßigen Bericht hat Estland durch die Verabschiedung wichtiger Rahmengesetze bei der Rechtsangleichung gute Fortschritte erzielt. Auch beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten sind gewisse Fortschritte festzustellen. Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche: Es wurden kontinuierlich Anstrengungen zur Durchführung des nationalen Umweltaktionsplans und der Agenda 21 für den Ostseeraum unternommen (beispielsweise gemeinsame Aktionen bei Fragen der Städtezusammenarbeit und der nachhaltigen Entwicklung, zur Information der Verbraucher über die nachhaltige Entwicklung). Mit dem nationalen Umweltaktionsplan wird auch sichergestellt, dass die Umweltschutzanforderungen in den Prozess der Angleichung an EU-Recht einbezogen werden. Horizontale Rechtsvorschriften: Im Februar 2002 wurde ein Abkommen zwischen Estland und Finnland über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen unterzeichnet. Das neue Umweltregistergesetz wurde im Juni 2002 verabschiedet. Das Kyoto-Protokoll wurde im September 2002 vom Parlament gebilligt. Luftqualität: Drei Verordnungen über die Emissionen von beweglichen Maschinen, die nicht auf der Straße betrieben werden, und die Emissionen der Herstellung und Verarbeitung von Zellulose, Zement und Holz wurden im Juni-Juli 2002 von der Regierung verabschiedet. Abfallwirtschaft: Auf der Grundlage des Abfallgesetzes und des Verpackungsgesetzes wurden sechs Verordnungen verabschiedet, womit die Rechtsvorschriften Estlands an den Besitzstand in Sachen Asbestabfall, Berichterstattung im Abfallbereich, nationales Verpackungsinformationssystem, Verbringung von Abfall und Genehmigungsverfahren für die Verbringung von Abfall sowie EG-Abfallkatalog angepasst wurden. Im August 2002 erließ die Regierung eine Verordnung zur Feststellung und Bestimmung von gefährlichem Abfall. Wasserqualität: In einer Novelle des Wasserschutzgesetzes von 2000, die im April 2002 in Kraft trat, sind Bestimmungen über die Ableitung gefährlicher Stoffe und über wasserrechtliche Genehmigungen festgelegt. Im Juni 2002 wurden auf der Grundlage dieses Gesetzes zur Vollendung der Angleichung der Vorschriften über die Trinkwasserqualität zwei Verordnungen verabschiedet. Eine Verordnung zur teilweisen Übernahme des Besitzstands im Bereich des Schutzes der Gewässer vor Nitratverschmutzung durch die Landwirtschaft trat im Februar 2002 in Kraft. Im Dezember 2001 wurde eine Verordnung über Wasserschutzanforderungen für Ölproduktstationen, im Januar 2002 eine Verordnung über das Zulassungsverfahren für Personen, die berechtigt sind, Wasserproben zum Zweck von Gewässeruntersuchungen zu nehmen, und im Mai 2002 eine Verordnung über Wasserprobenahmeverfahren verabschiedet. Ein Plan zur Umsetzung der Trinkwasservorschriften, mit dem die Einhaltung der EG-Grenzwerte für mikrobiologische Parameter und die Befolgung der Überwachungsanforderungen sichergestellt werden sollen, wurde 2001-2002 ausgearbeitet. Der Plan wird in den Jahren 2002-2004 durchgeführt. Naturschutz: Das Naturdenkmälergesetz wurde im Dezember 2001 geändert, womit es weiter an die Habitat-Richtlinie angeglichen wurde. Die Jagdvorschriften der EG (mit Ausnahme der Vorschriften über die Jagd großer Fleischfresser - Bären) wurden durch das neue Jagdgesetz umgesetzt, das im April 2002 vom Parlament beschlossen wurde. Das Natura-2000-Netzwerk wird derzeit im Rahmen des nationalen Programms ,,Estland Natura-2000 für 2000-2007``. eingerichtet. Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten und Risikomanagement: Das Gesetz über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung trat im Mai 2002 in Kraft. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde im Juni 2002 eine Verordnung über das Standardformat der öffentlichen Bekanntmachung bei der Einreichung und beim Eingang eines Antrags auf Erteilung einer integrierten Genehmigung erlassen. Genetisch veränderte Organismen: Das Gesetz über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen wurde im November 2001 vom Parlament verabschiedet. Im Januar 2002 folgten drei damit verbundene Sekundärrechtsakte. Damit wurde ein wichtiger Fortschritt im Hinblick auf die vollständige Angleichung an den Besitzstand erzielt. Lärm: Eine weitere Angleichung der Rechtsvorschriften wurde durch die Verabschiedung der Verordnung über Umgebungslärm und Messmethoden im April 2002 erreicht. Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (vgl. dazu auch Kapitel 14 - Energie): Es wurden keine Fortschritte festgestellt. Verwaltungskapazitäten: Estland hat eine Reihe von Maßnahmen zur Entwicklung der Verwaltungskapazitäten im Umweltbereich ergriffen. Zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) erhielten zusätzlich zu den bereits tätigen 49 Experten 38 weitere eine Lizenz. 104 UVP und eine grenzüberschreitende UVP wurden seit dem Vorjahresbericht durchgeführt. Ein internetgestütztes Informationssystem für Umweltzertifikate wurde eingeführt, und ein einheitliches staatliches Umweltregister wurde vorbereitet. Das Budget für das staatliche Umweltüberwachungsprogramm Estlands betrug 2001 12 Mio. EEK (0,8 Mio. EUR) und wurde 2002 um 140 % aufgestockt. Die Umweltaufsichtsbehörde wurde verstärkt, indem zusätzlich 50 Inspektoren eine Weiterbildung in rechtlichen Angelegenheiten erhielten. Gesamtbewertung Zwar hat Estland bei der Angleichung an den Besitzstand ansehnliche Fortschritte erzielt, doch ist das Land mit der Verabschiedung wichtiger Rahmengesetze (Luft, Strahlenschutz) im Verzug. Hinzu kommt, dass die für eine vollständige Umsetzung nötigen parlamentarischen Rechtsakte in den Bereichen Abfall, Naturschutz, Biozide und Chemikalien noch ausstehen; Umsetzungsverordnungen müssen insbesondere in den Bereichen Abfall (Altautos, Abfallverbrennung, Verpackungsmüll und Deponien), Lärm, Verschmutzung durch Industrietätigkeiten und Chemikalien noch verabschiedet werden. Darüber hinaus muss die Übernahme des Besitzstandes in den Bereichen der Nitratverschmutzung durch die Landwirtschaft (Ermittlung von gefährdeten Gebieten), Verschmutzung durch Industrietätigkeiten (Erteilung integrierter Genehmigungen) sowie der Chemikalien und genetisch veränderten Organismen (Ausbau der Verwaltungskapazitäten) genau verfolgt werden. In dieser Hinsicht müssen die Kapazitäten des Umweltministeriums, was die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften anbelangt, ausgebaut werden. Wichtig sind umfangreiche Umweltinvestitionen auch mittelfristig, um die Übernahme des umweltrechtlichen Besitzstands sicherstellen zu können. Der Grundsatz der Einbeziehung der Umweltbelange muss sowohl auf einzelstaatlicher Ebene als auch auf Ebene der Gemeinschaft aufmerksam verfolgt werden. Estland muss weiterhin bei der Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen in sämtlichen Politikbereichen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung Umweltschutzanforderungen berücksichtigen. Handlungsbedarf besteht nach wie vor bei Estlands Verwaltungskapazitäten zur Durchführung des umweltrechtlichen Besitzstands der EG. Die interne Struktur des Umweltministeriums ist komplex, daher muss die geplante Umstrukturierung des Umweltministeriums, die auf einen Ausbau der Planungskapazität und Verbesserung der Qualität der Rechtsvorschriften angelegt ist, durchgezogen werden. Die Kommunal- und Stadtverwaltungen müssen noch weiter ausgebaut werden. Zwar funktioniert die Koordination zwischen den Bezirksumweltbehörden und den lokalen Verwaltungen in Narva/Virumaa offensichtlich sehr gut, doch ist die Abstimmung zwischen den Umweltaufsichtsbehörden, den Bezirksumweltbehörden und den lokalen Verwaltungen in kleineren, ländlichen Ortschaften problematisch. Auch erfordert die umweltverträgliche Bewirtschaftung von Ölschieferasche und Schwelkoks einen weiteren Ausbau der Verwaltungskapazität. Die Bezirksumweltbehörden sind für die Erteilung von Genehmigungen für neue Deponien und für die Schließung vorhandener Deponien zuständig. Es gibt jedoch Überschneidungen mit der Zuständigkeit der Kommunalverwaltungen, was die Standortwahl von Deponien anbelangt. Letztere können abschließende Entscheidungen treffen. Während das Umweltamt in die Analyse der einschlägigen Rechtsvorschriften einbezogen ist, könnte seine Rolle im Genehmigungsverfahren der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung gestärkt werden, um eine Inspektion auf der Grundlage der Genehmigung zu erleichtern. Hinsichtlich der Überwachung sollte das Eigenkontrollverfahren im Bereich der IVVU einen höheren Stellenwert erhalten, indem den Unternehmen mehr Verantwortung für die Überwachung von Emissionen übertragen wird. Auch sollte den Behörden und Unternehmen die Wahrnehmung ihrer Überwachungspflichten erleichtert werden. Was die Durchsetzung anbelangt, so sind Gebühren und Strafgelder für die Nichteinhaltung von Umweltvorschriften vorgesehen. Um zu gewährleisten, dass die Durchsetzungsmaßnahmen auch wirksam sind, muss noch mehr für die Ausbildung von Richtern getan werden. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Übernahme des umweltrechtlichen Besitzstandes und erhebliche Fortschritte hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsvorschriften angesichts der vorhandenen Entwicklung der innovativen Reform und der relativ hohen Investitionen mittelfristig zu erwarten seien, wenn große Anstrengungen zur Einführung von Rechtsdurchsetzungsmechanismen unternommen werden. Sie fügte hinzu, dass die Befolgung zahlreicher Rechtsvorschriften, die umfangreiche Investitionen und einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern (z. B. Behandlung von kommunalem Abwasser, Trinkwasser, Aspekte der Abfallbeseitigungs- und Luftverschmutzungsbestimmungen), nur auf lange Sicht zu erwarten sei. Seit dieser Stellungnahme hat Estland bei der Angleichung an den umweltrechtlichen Besitzstand der EG große Fortschritte erzielt. Auch beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten sind gewisse Fortschritte festzustellen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland wurden Übergangsregelungen in den Bereichen flüchtiger organischer Verbindungen aus der Lagerung und Verteilung von Benzin (bis 31. Dezember 2006), Deponierung von Ölschieferasche (bis 16. Juli 2009), Behandlung von kommunalem Abwasser (bis 31. Dezember 2010) und Trinkwasser (bis 31. Dezember 2013) gewährt. Estland erfüllt den Grossteil der Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. In den Bereichen Luftqualität (Änderung der Vorschriften und Vollendung der Umsetzung, insbesondere der in den Tochterrichtlinien zur Luft-Rahmenrichtlinie vorgesehenen Grenzwerte und der Bestimmungen zu Ozon) und Strahlenschutz ist das Land jedoch im Verzug. Diese Punkte müssen dringend behandelt werden. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Estland sich nun auf die Vollendung der Umsetzung (Luftqualität, Naturschutz und Strahlenschutz) und den Ausbau der Verwaltungskapazitäten insgesamt konzentrieren. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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