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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 23: Verbraucher- und Gesundheitsschutz

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Im Berichtszeitraum wurden bei der Rechtsangleichung einige Fortschritte in diesem Bereich erzielt.

Wichtigste Entwicklung war das lange erwartete Inkrafttreten des Schuldrechtsgesetzes im Juli 2002, das sowohl sicherheitsrelevante wie nicht sicherheitsrelevante Bereiche abdeckte, wie die Haftung für fehlerhafte Produkte, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Verträge im Fernabsatz, missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, Verbraucherkredite, Verträge zur Teilzeitnutzung, Pauschalreisen, und Pauschalrundreisen, Verkauf von Verbrauchsgütern und damit zusammenhängende Garantien.

Hinsichtlich der Marktüberwachung unterzeichnete das Amt für Verbraucherschutz im Januar 2002 ein Kooperationsabkommen mit dem Aufsichtsamt für den Energiemarkt, ein weiteres in einer Reihe von Kooperationsabkommen zwischen dem Amt für Verbraucherschutz und anderen Marktüberwachungsgremien.

Das Amt für Verbraucherschutz ist in der Verbraucherinformation und -aufklärung tätig. Fachleute des Amts bieten Beratung und Information über eine kostenlose Telefonnummer zu verschiedenen Fragen aus dem Bereich Verbraucherschutz: Rechte der Verbraucher, Garantien, vorgeschriebene Kennzeichnung usw. (2001 wurden 7873 Anfragen registriert, gegenüber 7014 im Jahre 2000). Zwischen September 2001 und April 2002 kontrollierte das Amt für Verbraucherschutz 2866 Unternehmen.

Im Rahmen des Übergangssystems für den raschen Informationsaustausch über gefährliche Produkte (TRAPEX) erhielt das Amt zwischen September 2001 und Mai 2002 insgesamt 61 Notifikationen über gefährliche Produkte und übermittelte dem TRAPEX-Koordinierungszentrum in Budapest 5 Notifikationen über gefährliche Produkte, die auf dem estnischen Markt entdeckt worden waren. Im selben Zeitraum erhielt das Amt 1220 Verbraucherbeschwerden.

Die staatliche Unterstützung des estnischen Verbraucherverbandes beläuft sich 2002 auf 200 000 EEK (13 000 EUR). Auf der Grundlage eines im April 2002 unterzeichneten Kooperationsabkommens mit dem Wirtschaftsministerium wird der estnische Verbraucherverband diese Mittel für einige spezifische Projekte einsetzen, bei denen es um die bessere Information der Verbraucher über verbraucherbezogene Fragen und eine Stärkung von Mitgliedschaft und administrativer Kapazität des Verbands geht.

Gesamtbewertung

Mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsgesetzes wurde ein wesentlicher Fortschritt bei der Angleichung des Rechts an den Besitzstand erreicht, mit Ausnahme des (seit 1993 geltenden) Verbraucherschutzgesetzes. Die entsprechenden Arbeiten sind im Gange, es soll das bestehende Verbraucherschutzgesetz aktualisiert und mit dem Besitzstand zu Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen sowie zur Angabe der Preise von Verbrauchern angebotenen Erzeugnissen in Einklang gebracht werden.

Das Amt für Verbraucherschutz arbeitet zwar erfolgreich, muss aber unbedingt personell aufgestockt werden, wenn es die mit dem Schuldrechtsgesetz zusammenhängenden Durchführungsfragen bewältigen soll. Zur Entwicklung eines wirksamen Durchsetzungssystems müssen die hierfür zuständigen Stellen weiter unterstützt und gestärkt werden. Organisation und Funktionsweise des Marktüberwachungssystems sollten verbessert werden. So sollten mehr Ressourcen der Prüfung der Sicherheit von Produkten des Nicht-Lebensmittel-Bereichs gewidmet werden, anstatt nur auf Beschwerden über die Qualität von Waren und Dienstleistungen zu reagieren. Es ist notwendig, die Zahl der Inspektoren für die Marktüberwachung zu erhöhen und die Laborkapazitäten zur Untersuchung der Sicherheit von Produkten des Nicht-Lebensmittel-Bereichs auszubauen.

Die Öffentlichkeit ist in Bezug auf die Sicherheit von Verbrauchsgütern im Nicht-Lebensmittel-Bereich nur wenig sensibilisiert. Hauptanliegen der Verbraucher sind die Sicherheit von Lebensmitteln, Preise und Qualität von Dienstleistungen sowie die Qualität von Produkten. Eine stärkere Einbeziehung der Verbraucherorganisationen bei der Erarbeitung von Normen würde das Bewusstsein hinsichtlich der Sicherheit von Produkten stärken.

In Estland besteht ein Dachverband der Verbraucherorganisationen, der estnische Verbraucherbund, in dem zehn relativ mitgliederschwache Rechtspersönlichkeiten/Organisationen in verschiedenen Regionen Estlands zusammenarbeiten. Insgesamt ist die Zusammenarbeit zwischen dem estnischen Verbraucherbund und der Regierung gut; seit 1999 besteht ein Kooperationsabkommen zwischen dem Verbraucherbund und dem Amt für Verbraucherschutz. Die Rolle der Verbraucherorganisationen bei der Förderung der Verbraucherinteressen sollte gestärkt werden.

Schlussfolgerung

In ihrer Stellungnahme 1997 zum Antrag Estlands auf Beitritt zur Europäischen Union kam die Kommission zum dem Ergebnis, dass zwar im Bereich Verbraucherschutz die Reform der estnischen Rechtsvorschriften fortgesetzt werden müsste, da die bestehenden Gesetze nur begrenzt dem Besitzstand entsprächen, dass die Verbraucherpolitik aber für Estland mittelfristig kaum größere Probleme aufwerfen dürfte.

Seit der Stellungnahme hat Estland stetige Fortschritte bei der Umsetzung der Vorschriften gemacht, auch die Stärkung der administrativen Kapazität ist vorangekommen. Insgesamt ist Estland hinsichtlich der Angleichung an den Besitzstand im Bereich Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz angemessen weit fortgeschritten.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat keine Übergangsregelungen beantragt. Im Allgemeinen erfüllt Estland die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen in diesem Bereich.

Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Estland seine Anstrengungen nunmehr darauf konzentrieren, das Schuldrechtsgesetz durchzuführen und angemessene Ressourcen für die Prüfung der Sicherheitsaspekte von Produkten im Nicht-Lebensmittel-Bereich sowie für Marktüberwachungsaufgaben bereitzustellen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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