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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsKapitel 24: Zusammenarbeit im Bereich Justiz und InneresFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem Jahresbericht 2001 wurden in Estland weitere Fortschritte in den Bereichen Datenschutz, Grenzkontrollen, Visa, Migration, Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Zusammenarbeit der Justizbehörden erzielt. Das neue Strafgesetzbuch trat im September 2002 in Kraft. Estland ist mit der weiteren Angleichung seines rechtlichen Rahmens für den Datenschutz vorangekommen (siehe Kapitel 3 ,,Freier Dienstleistungsverkehr``). Im November 2001 ratifizierte Estland das Übereinkommen zum Schutz der Personen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten; die Ratifikation wurde im März 2002 wirksam. Große Fortschritte hat Estland bei der Angleichung seiner Visapolitik an die der EU gemacht, unter anderem bei den Flughafentransitvisa. Was die Verwaltungskapazitäten anbelangt, so verfügt Estland nun über ein nationales Online-Visaregister. Das Visaregister wurde im August 2001 beim estnischen Amt für Staatangehörigkeits- und Migrationsfragen eingerichtet. Im September 2001 wurde es bei den Grenzübergangsstellen eingeführt. Seit November 2001 werden in den Vertretungen Estlands im Ausland alle Visaanträge mithilfe des Visaregisters bearbeitet. Das nationale Online-Visaregister ist seit Februar 2002 voll funktionsfähig und kann als Teil des Nationalen Informationssystems (N-SIS) betrieben werden, das Schengen-kompatible Daten enthält. Auf dem Gebiet der Kontrollen an den Außengrenzen ratifizierte das Parlament im Dezember 2001 das Übereinkommen zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs. Dies erleichtert die Einführung vereinfachter Verfahren für das Überschreiten der Grenze durch Besatzungsmitglieder. Die Durchführung des Grenzabkommens mit der Russischen Föderation hängt zwar noch von der Ratifizierung durch das russische Parlament ab, in der Praxis soll es aber bereits angewandt werden; die Grenze ist abgesteckt. Was die Verwaltungskapazitäten anbelangt, so wurde im Dezember 2001 ein bilaterales Kooperationsprotokoll zwischen dem Grenzschutzamt und dem Zollamt geschlossen. In dem Protokoll sind der Informationsaustausch und die Verteilung der Zuständigkeiten geregelt und die Durchführung der Grenzkontrollen koordiniert. Der ,,Entwicklungsplan für das Ausbildungssystem für den Grenzschutz 2002-2008``. wurde im März 2002 vom Grenzschutzamt genehmigt. Der Entwicklungsplan sieht den Ausbau der Grenzschutzschule und ihre Umwandlung in eine Einrichtung der beruflichen Bildung vor. Estland hat Fortschritte bei der Angleichung an die Schengen/EU-Vorschriften erzielt und bereitet sich im Rahmen seines Schengen-Aktionsplans vom Juli 2001 weiter auf die künftige Teilnahme am Schengen-Informationssystem (SIS II) vor. In diesem Zusammenhang wurden mehrere bilaterale Kooperationsprotokolle zwischen verschiedenen staatlichen Behörden geschlossen, zwischen dem Zollamt und dem Sicherheitspolizeiamt (Oktober 2001), zwischen dem Grenzschutzamt und dem Zollamt (Dezember 2001), zwischen dem Finanzamt und dem Sicherheitspolizeiamt (August 2001) sowie zwischen dem Polizeiamt und dem Zollamt (November 2001). Im Januar 2002 begann Estland mit der Einführung neuer Personalausweise, auch für Einwohner, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen. Mit diesem Ausweis kann der Inhaber im Inland seine Identität nachweisen und digitale Unterschriften leisten. Die Personalausweise der in Estland ansässigen Ausländer enthalten zusätzlich Angaben zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Die im Februar 2002 eingeführten neuen Reisepässe sind maschinenlesbar und entsprechen den Anforderungen der EU an das Sicherheitsniveau. Im Bereich der Migration verabschiedete das estnische Parlament im Juni 2002 das Änderungsgesetz zum Ausländergesetz über die Familienzusammenführung. Das Änderungsgesetz sieht vor, dass Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung beantragen, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die nicht auf die jährliche Einwanderungsquote angerechnet wird. Ferner wurden die Befugnisse der Beamten des Amtes für Staatangehörigkeits- und Migrationsfragen zur Prüfung von Scheinehen erweitert. Um eine adäquate Verwaltung im Bereich der Migration zu gewährleisten, nahm im Februar 2002 eine eigene Abteilung Visa und illegale Einwanderung (16 Beamte) des Amtes für Staatangehörigkeits- und Migrationsfragen ihre Arbeit auf (siehe auch Abschnitt B.1.2 ,,Menschenrechte und Minderheitenschutz``). Im März 2002 unterzeichnete Estland ein Rückübernahmeabkommen mit Ungarn. Die Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien sind abgeschlossen, und die Rückübernahmeabkommen liegen den Regierungen zur Genehmigung vor. Bis Juni 2002 hatte Estland Rückübernahmeabkommen mit 33 Ländern geschlossen. Weitere Fortschritte sind im Bereich Asyl zu verzeichnen. Änderungen zum Flüchtlingsgesetz wurden im Mai 2002 vom Parlament verabschiedet. Darin sind die Aufenthaltsbedingungen für Asylbewerber im Aufnahmezentrum und ihre Unterbringung in den Gemeinden geregelt. Das Gesetz soll im Januar 2003 in Kraft treten. Um ein effizientes und faires Asylverfahren zu gewährleisten, wurde im Februar 2002 aus der Abteilung Flüchtlinge und illegale Einwanderung eine eigene Abteilung Flüchtlinge ausgegliedert. Die Abteilung Flüchtlinge hat fünf Stellen, die alle besetzt sind. Die Bearbeitung eines Asylantrags dauert zurzeit meistens zwischen 18 und 30 Monaten. Bei der Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist Estland weiter vorangekommen. Das Gesetz über kriminaltechnische Untersuchungen trat im Januar 2002 in Kraft. Das Gesetz regelt den rechtlichen Status der kriminaltechnischen Sachverständigen, der staatlichen kriminaltechnischen Einrichtungen und der amtlich zugelassenen Sachverständigen und ist Grundlage für die Festlegung ihrer Rechte und Pflichten. Im November 2001 unterzeichnete Estland das Übereinkommen des Europarates über die Bekämpfung der Computerkriminalität. Seit 2002 ist bei allen Polizeieinrichtungen ein elektronisches System für die Registrierung von Straftaten (POLIS) in Betrieb. Dieses ermöglicht einen schnellen und effizienten Informationsaustausch zwischen den Polizeistellen. Im März 2002 wurde eine neue Sondereinheit für öffentliche Ordnung mit 58 Polizeibeamten gebildet. Ihre Hauptaufgabe ist es, die örtlichen Polizeibehörden bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in deren Zuständigkeitsbereich zu helfen, vor allem bei öffentlichen Veranstaltungen, öffentlichen Versammlungen, Fußballspielen, Unruhen in Strafvollzugsanstalten usw. Auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit wurde im Oktober 2001 ein Kooperationsabkommen zwischen Estland und Europol unterzeichnet. Die estnische Polizei beteiligt sich an der Task Force zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Ostseeraum und anderen Formen der operativen Zusammenarbeit mit Europol und mit Nachbarländern, z.B. der Task Force der estnischen und der finnischen Polizei zur Bekämpfung von Drogendelikten (FINESTO). Ein Kooperationsabkommen zwischen der Polizeipräfektur Tallinn und der Bezirkspolizei Helsinki wurde im Dezember 2001 unterzeichnet. Auf dem Gebiet der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten hat Estland weitere große Fortschritte erzielt und mehrere internationale Übereinkünfte ratifiziert, das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (Oktober 2001), das Internationale Übereinkommen gegen Geiselnahme (November 2001), das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge (Januar 2002) und das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (März 2002). Auf dem Gebiet der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung (siehe Abschnitt B.1.1 ,,Demokratie und Rechtsstaatlichkeit``) ratifizierte Estland im Dezember 2001 das Strafrechtsübereinkommen des Europarates über die Bekämpfung der Bestechung. Weitere Fortschritte wurden auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung erzielt, auf dem die Rechtsvorschriften weitgehend mit dem Besitzstand in Einklang stehen und die Durchführung des Programms zur Prävention von Alkohol- und Drogenmissbrauch 1997-2007 fortgesetzt wird. Die operative Zusammenarbeit zwischen Polizei, Zoll und Grenzschutz in diesem Bereich wird verstärkt. Auf dem Gebiet der Eindämmung der Nachfrage wurde Tartu für die Errichtung eines neuen Behandlungszentrums für Drogenabhängige ausgewählt und Sillamäe als Standort eines Rehabilitationszentrums. Das Sozialministerium errichtete im Juli 2001 die Estnische Beobachtungsstelle für Drogen. Diese fungiert auch als estnische Kontaktstelle für Drogeninformationen im europäischen Informationsnetz Drogen und Drogenabhängigkeit (Reitox) der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. Was die Bekämpfung der Geldwäsche angeht (siehe auch Kapitel 4 ,,Freier Kapitalverkehr``), so sind seit letztem Jahr keine weiteren nennenswerten Fortschritte zu vermelden, allerdings stehen die estnischen Rechtsvorschriften bereits weitgehend mit dem Besitzstand in diesem Bereich im Einklang. Auf dem Gebiet der Zusammenarbeit im Zollbereich wurde beim estnischen Zollamt Anfang 2002 eine Fahndungsabteilung eingerichtet, die die Aufgabe hat, vorgerichtliche Ermittlungen bei Zolldelikten und Überwachungsmaßnahmen zur Prävention und Aufdeckung von Zollbetrug durchzuführen. Das Zollamt traf eine Reihe von Kooperationsvereinbarungen mit anderen Vollzugsbehörden, unter anderem mit der Polizei, dem Grenzschutz und der Sicherheitspolizei (siehe auch Kapitel 25 ,,Zollunion``). Bei der Zusammenarbeit der Justizbehörden in Straf- und Zivilsachen ist Estland mit der Ratifikation des Haager Übereinkommens von 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Juni 2002 auf dem Gebiet des Zivilrechts weiter vorangekommen. Damit hat Estland die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den derzeitigen Besitzstand im Bereich der Zusammenarbeit der Justizbehörden in Zivilsachen weitgehend abgeschlossen. Ferner ratifizierte Estland im März 2002 das Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe. Ziel des Übereinkommens ist es, wirtschaftliche Hindernisse für die Bearbeitung von aus dem Ausland eingehenden Anträgen auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu beseitigen und wirtschaftlich benachteiligten Personen den Schutz ihrer Rechte im Ausland zu erleichtern. Im März 2002 verabschiedete das Parlament das Gesetz über das internationale Privatrecht, das den Grundsätzen des für die Mitgliedstaaten der EU zum Beitritt aufliegenden Übereinkommens von Rom von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht Rechnung trägt. Im Juli 2002 traten das Schuldrechtsgesetz (verabschiedet im September 2001) sowie das Gesetz über die allgemeinen Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuches und das Gesetz über das internationale Privatrecht (beide im März 2002 verabschiedet) in Kraft. Auf dem Gebiet der Zusammenarbeit in Strafsachen verabschiedete das Parlament im Dezember 2001 eine sich aus dem Übereinkommen ergebende Änderung der Strafprozessordnung. Im Februar 2002 verabschiedete das Parlament das Übereinkommen zum Umweltstrafrecht. Gesamtbewertung Beim Datenschutz sind Fortschritte festzustellen. Estland muss jedoch die notwendigen Schritte unternehmen, um den Besitzstand hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten im Polizeiinformationssystem wirksam umzusetzen. Das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten und das Datenbankengesetz sind weiter an die Empfehlung Nr. R (87) des Ministerkomitees des Europarates zur Regelung der Verwendung personenbezogener Daten bei der Polizei und den Besitzstand in diesem Bereich anzugleichen. Die Satzung des Amtes für Datenschutz ist an die einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens von Schengen anzugleichen. Schließlich muss Estland gewährleisten, dass das Amt für Datenschutz seine Aufsichtsaufgaben in vollständiger Unabhängigkeit effizient erfüllen kann. In der Visapolitik hat Estland mit der Einführung des neuen Visaregisters Fortschritte erzielt. Estland muss noch für die erforderlichen Vorschriften und Verwaltungskapazitäten sorgen, um ab dem Beitritt die effektive Anwendung der neuen Visaverordnung gewährleisten zu können. Insbesondere muss es die Angleichung an die Listen der Staaten zum Abschluss bringen, deren Angehörige bei Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten von der Visapflicht befreit sind, und zu diesem Zweck Abkommen über die visafreie Einreise schließen. Estland muss seine Anstrengungen zur Angleichung an die Vorschriften der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Verfahren für die Erteilung von Visa, der Verwaltungsverfahren und der Verwaltungsorganisation fortsetzen. Alle diplomatischen und konsularischen Dienststellen sind mit Geräten für die Erkennung gefälschter Dokumente auszustatten. Im Bereich der Kontrollen an den Außengrenzen arbeitet der Grenzschutz zufriedenstellend. Jedoch bedarf es einer weiteren Angleichung an den Besitzstand, insbesondere müssen die Änderungen zum Gesetz über die Staatsgrenze und das neue Grenzschutzgesetz noch verabschiedet werden. Die Grenzkontrollen sind weiter zu verstärken und zu diesem Zweck Personalausstattung, Ausrüstung, Ausbildung und Infrastruktur, einschließlich der Lebensbedingungen der Grenzschutzbeamten, zu verbessern. Die Personalausstattung des Grenzschutzes ist insbesondere mittelfristig Anlass zur Besorgnis, so dass die Gefahr besteht, dass die Ziele des Schengen-Aktionsplans in dieser Hinsicht nicht erreicht werden. Die Einführung und Anwendung eines Systems für die Überwachung der Seegrenze hat sich verzögert und muss beschleunigt werden. Für den weiteren Ausbau der Grenzkontrollkapazitäten ist ein geeigneter Grenzschutzplan aufzustellen. Zur Verbesserung der Koordinierung zwischen den Vollzugsbehörden an der Grenze ist die vorgesehene Vereinbarung zwischen Grenzschutz und Polizei fertig zu stellen. Die Ausbildung der Grenzschutzbeamten muss in einigen Punkten verbessert werden, z.B. Anwendung der Flüchtlings- und Asylvorschriften und Spezialschulung für die Kontrolle von Reisepässen und die Erkennung gefälschter Dokumente. Estland muss seine Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung des Schengen-Besitzstands fortsetzen und seinen Schengen-Aktionsplan aktualisieren. Eine ausführliche operative Schengen-Strategie ist auszuarbeiten, die alle betroffenen Bereiche umfasst. Beginnen sollte Estland mit der Vorbereitung auf die Umsetzung der Vorschriften des Schengen-Besitzstands über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und insbesondere über die grenzüberschreitende Nacheile und die grenzübergreifende Überwachung. Die Vorbereitungen für ein funktionsfähiges Nationales Informationssystem, das Schengen-kompatible Daten enthält (N-SIS), sind fortzusetzen. Estland muss die Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf diesem Gebiet weiterentwickeln. Im Bereich der Migration sind zwar einige Fortschritte bei der Rechtsangleichung erzielt worden, jedoch muss Estland seine Rechtsvorschriften noch an die Empfehlung des Rates für die Einführung eines Standarddokuments für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen angleichen. Ferner muss es seine Rechtsvorschriften über die Haftung von Luftfahrtunternehmen anpassen und effektiv anwenden. Die Rechtsvorschriften sind in adäquater Weise auf die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Aufnahme einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit oder eines Studiums und auf Minderjährige ohne Begleitung anzuwenden. Damit die illegale Einwanderung und Beschäftigung besser bekämpft werden kann, muss das Ausländergesetz geändert und gewährleistet werden, dass das Amt für Staatangehörigkeits- und Migrationsfragen über die Befugnis verfügt, illegale Beschäftigung aufzudecken und zu bekämpfen. Die Anstrengungen zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Drittländern, von denen eine erhebliche Gefahr der illegalen Einwanderung ausgeht, sind fortzusetzen. Die Zahl der Asylanträge ist in Estland nach wie vor niedrig. Einige Fortschritte sind bei der Angleichung zu vermelden. Allerdings liegt das Änderungsgesetz zum Flüchtlings- und zum Ausländergesetz dem Parlament seit Herbst 2000 zur Verabschiedung vor. Insbesondere sind die Rechtsvorschriften hinsichtlich der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels an die Entschließung des Rates über Mindestgarantien für Asylverfahren anzugleichen. Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich der zu engen Auslegung der Begriffe ,,sicheres Drittland`` und ,,offensichtlich unbegründeter Antrag`` und des langwierigen Rechtsmittelverfahrens für Asylanträge. Bei der geplanten Änderung könnte der Grundsatz der einzigen Anlaufstelle bei Asylverfahren eingeführt werden, wobei aber die Schutzmaßnahmen für Asylbewerber in vollem Umfang zu gewährleisten sind. Die Rechtsvorschriften müssen auch an die Kriterien und Verfahren für die Bestimmung des nach dem Dubliner Übereinkommen zuständigen Mitgliedstaates angeglichen werden, einschließlich der Bestimmungen über Datenbanken, Fingerabdrücke und Datenschutz. Die Vorbereitung auf die effektive Anwendung der Verordnung über die Einrichtung von ,,EURODAC`` für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens ab dem Beitritt ist fortzusetzen. Was die Verwaltungskapazitäten anbelangt, so muss die adäquate Durchführung der Asylverfahren durch den Grenzschutz gewährleistet werden, insbesondere die Ablehnung offensichtlich unbegründeter Anträge, die an der Grenze gestellt werden. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung (non-refoulement) ist zu gewährleisten. Bei der Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat Estland zwar einige Fortschritte erzielt, muss sich jedoch so bald wie möglich an den Besitzstand und die internationalen Übereinkünfte zur Bekämpfung des Missbrauchs des Finanzsystems insbesondere für die Zwecke der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus anpassen. Es muss auch das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom November 2001 unterzeichnen und ratifizieren und umgehend mit den Vorbereitungen für die effektive Anwendung des EU-Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen und des dazugehörigen Protokolls ab dem Beitritt beginnen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität von 2000 hat Estland unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die Zusatzprotokolle zu dem Übereinkommen hat es nicht unterzeichnet. Auf dem Gebiet des Vollzugs müssen die Kapazitäten der Polizei weiter ausgebaut werden, damit bestimmte Formen der organisierten Kriminalität effizienter bekämpft werden können, z.B. der Menschenhandel, insbesondere der Frauen- und Kinderhandel, der Drogenhandel und neue Arten der Kriminalität (Finanzdelikte, Geldwäsche und ,,High-Tech``-Delikte). Zu diesem Zweck ist die Ausarbeitung entsprechender Langzeitstrategien, einschließlich der Bereitstellung von Mitteln und Spezialschulungen, auf der Grundlage der ,,Polizeiliche Prioritäten bis zum Jahr 2006``. zu prüfen, mit denen die verschiedenen Formen der organisierten Kriminalität angegangen werden. Gegebenenfalls ist auch die Schaffung von Sonderabteilungen oder -einheiten zu prüfen, die sich mit bestimmten Straftaten befassen, wie die im Juli 2002 eingerichtete Abteilung Informationstechnologiekriminalität. Im Verwaltungsbereich ist die Durchführung der Polizeireform fortzusetzen. Die Verwaltungspraxis muss generell verbessert und integriert werden. Ferner ist die Entwicklung von Formen der operativen Zusammenarbeit, einschließlich des Informationsaustauschs, zwischen allen am Gesetzesvollzug beteiligten Stellen, einschließlich der Staatsanwaltschaft und der Gerichte, durch Maßnahmen wie die Einrichtung des neuen Strafverfahrensregisters oder die in der neuen Strafprozessordnung vorgesehenen innovativen Verfahren fortzusetzen. Für die Durchführung des neuen vorgerichtlichen Ermittlungsverfahrens, für das die Zuständigkeit 2003 auf die Staatsanwaltschaft übertragen werden soll, sind die konkrete Organisation und die Verteilung der Arbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft festzulegen. Estland muss auch nationale statistische Instrumente für die Messung der Kriminalitätsrate entwickeln. Auf dem Gebiet der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung muss sich Estland auf die Ratifizierung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften von 1995 vorbereiten und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand fortsetzen. Das neue Strafgesetzbuch muss geändert und Betrug, der die finanziellen Interessen der EG beeinträchtigt, ausdrücklich mit Strafe bedroht werden. Es muss auch korrekt angewandt werden, insbesondere die Bestimmungen über Betrug, Bestechlichkeit und Bestechung. Estland muss seine präventiven Anstrengungen mithilfe von Standards für Transparenz und Rechenschaftspflichtenfortsetzen. Um die Handlungsfähigkeit der Stellen zu verbessern, die mit der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels befasst sind, müssen die administrativen und operativen Kapazitäten der Vollzugsbehörden, vor allem Polizei und Zoll, erheblich ausgebaut werden. Die nationale Drogenstrategie ist zu verabschieden und im Einklang mit der Drogenstrategie 2000-2004 der EU umzusetzen. Die interne Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Drogendelikten ist mit Blick auf die Bündelung der Mittel fortzusetzen. Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in diesem Bereich muss noch verbessert werden. Die in der Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorgesehenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Europol sind in vollem Umfang zu nutzen. Das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche muss nochmals geändert werden, um es an den Besitzstand anzugleichen. Personal und Sachmittel der Finanzfahndungsstelle sind aufzustocken. Das estnische Finanzaufsichtsamt muss die erforderlichen Mittel erhalten, um eine geeignete Aufsicht über den Finanzsektor gewährleisten zu können. Die Fortbildungsmaßnahmen für Finanzfahndungsstelle, Wirtschaftspolizei, Staatsanwälte, Zollbeamte sowie Führungskräfte und Angestellte der Banken sind fortzusetzen. Bei der Zusammenarbeit im Zollbereich ist Estland mit der Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand weit vorangekommen. Estland muss umgehend damit beginnen, sich darauf vorzubereiten, ab dem Beitritt das Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen (,,Neapel II``) von 1997 und das Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich von 1995 effektiv anzuwenden. Die Verwaltungskapazitäten des Zolls müssen durch angemessene Ausstattung mit Personal und Ausrüstung ausgebaut werden. Vor allem ist ein Register für Ermittlungen in Zollsachen aufzubauen. Estland muss geeignete Maßnahmen treffen, um Betrug und Korruption innerhalb der Zollverwaltung zu bekämpfen, unter anderem den berufsethischen Kodex effektiv anwenden, und gewährleisten, dass das Sicherheitspolizeiamt und das Finanzamt in Korruptionsfällen ordnungsgemäß ermitteln und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen verhängen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften zur Vorbereitung auf die Zusammenarbeit der Justizbehörden in Straf- und Zivilsachen ist weitgehend abgeschlossen. Estland muss die neue Strafprozessordnung und die neue Zivilprozessordnung verabschieden und effektiv anwenden. Estland muss weitere Maßnahmen treffen, um die Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente für die Zusammenarbeit der Justizbehörden in Zivilsachen zu gewährleisten, insbesondere hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung und der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen. Die zuständigen Justizbehörden müssen direkten Kontakt miteinander aufnehmen können. Seit der Ratifikation des Übereinkommens zum Schutz der Personen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten ist Estland Vertragspartei aller Menschenrechtsübereinkünfte, die zum Besitzstand im Bereich Justiz und Inneres gehören. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Estland beim (derzeitigen und künftigen) Besitzstand im Bereich Justiz und Inneres von einem sehr niedrigen Niveau ausgeht. Ferner stellte sie fest, dass es zwar ermutigende Zeichen des Fortschritts gibt, insbesondere beim Grenzschutz, dass Estland jedoch nicht nachlassen dürfe, größere Anstrengungen zu unternehmen, wenn es mittelfristig den Anforderungen des Besitzstands im Bereich Justiz und Inneres entsprechen wolle. Nach der Stellungnahme vollzogen sich die Fortschritte zunächst nur langsam, in den letzten beiden Jahren wurden jedoch erhebliche Fortschritte vor allem bei der Rechtsangleichung erzielt; etwas langsamer verlief dagegen die Entwicklung eines effizienten, alle beteiligten Stellen umfassenden operativen Konzepts für bestimmte Bereiche. Insgesamt ist die Rechtsangleichung recht gut vorangekommen und gehen weiter; die Verwaltungsstrukturen sind vorhanden. Die Anstrengungen hinsichtlich der effektiven Anwendung der neuen Rechtsvorschriften, der Verwaltungskapazitäten, des Managements und der Koordinierung zwischen den beteiligten Stellen sind fortzusetzen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat für diesen Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Estland erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, sollte Estland sich nun darauf konzentrieren, die Rechtsangleichung zum Abschluss zu bringen (Migration, Asyl, Geldwäsche und Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften), die Vollzugsbehörden unter besonderer Berücksichtigung der für die Grenzkontrollen und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels und der Korruption zuständigen Stellen weiter zu verstärken und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen zu verbessern. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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