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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsKapitel 25: ZollunionFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtEstland ist seit dem letzten Jahresbericht im Zollbereich weiter vorangekommen. Auf dem Gebiet der Angleichung der estnischen Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Zollbereich traten im Juli 2002 der Zollkodex und die dazu erlassenen Durchführungsvorschriften in Kraft, mit denen die bis dahin bestehenden Unterschiede zwischen den estnischen Rechtsvorschriften und dem Besitzstand beseitigt wurden. Hinsichtlich der administrativen und operativen Kapazitäten zur Umsetzung des Besitzstands sind Fortschritte festzustellen. Beim estnischen Zollamt wurde Anfang 2002 eine Fahndungsabteilung eingerichtet, die die Aufgabe hat, vorgerichtliche Ermittlungen bei Zolldelikten und Überwachungsmaßnahmen zur Prävention und Aufdeckung von Zollbetrug durchzuführen. Im Mai 2002 wählte die estnische Zollverwaltung ein Labor für Zollanalysen aus. Das estnische Zollamt unterzeichnete eine Reihe von Kooperationsvereinbarungen mit anderen staatlichen Stellen und Vollzugsbehörden, unter anderem mit dem Amt für Veterinär- und Lebensmittelhygiene, dem Aufsichtsamt für die Pflanzenerzeugung, der Polizei, dem Grenzschutz und der Sicherheitspolizei. Einige Fortschritte sind bei der Überwachung der Durchfuhr von Kraftstoffen festzustellen. Die Zusammenarbeit zwischen der Estnischen Bahn und dem estnischen Zollamt hat sich verbessert. Die Zahl der Kraftstoffdiebstähle aus Transitzügen aus Russland geht zurück. Was die Informatisierung betrifft, so wurde weiter daran gearbeitet, die Kompatibilität der EDV-Systeme im Zollbereich mit denen der Gemeinschaft zu verbessern. Im Berichtszeitraum hat sich Estland aktiv auf die Interoperabilität vorbereitet, vor allem im Rahmen des Projekts Informatisiertes Zolltarifsystem, mit dem das System für die Bearbeitung von Zollanmeldungen mit dem integrierten Zolltarifsystem der Gemeinschaft kompatibel gemacht werden soll. Gesamtbewertung Seit Inkrafttreten des neuen Zollkodex entsprechen die estnischen Rechtsvorschriften weitgehend dem Besitzstand. Da zurzeit jedoch keine Zölle auf gewerbliche Waren festgesetzt sind, kann der estnische Zoll nicht in gleicher Weise funktionieren wie der Zoll der Mitgliedstaaten der EU. Diese Zölle werden erst zum Zeitpunkt des Beitritts eingeführt. Zolltarifliche Einreihung, Ursprungsregeln, Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, Zollwert, vorübergehende Verwendung und Abgabenbefreiungen sind wichtige Bereiche, in denen es an Erfahrung fehlt und eine umfassende Ausbildung erforderlich ist. Auf bestimmten Gebieten besteht auf zentraler Ebene ein Mangel an Spezialisten. All dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Ferner findet das volle Spektrum der handelspolitischen Maßnahmen und Ausfuhrerstattungen der Gemeinschaft erst ab dem Beitritt Anwendung; dies beeinflusst den Rahmen für die Anwendung der Vorschriften in Bereichen wie nichtpräferenzieller Ursprung oder aktive und passive Veredelung. Was die Verwaltungskapazitäten anbelangt, so ist das estnische Zollamt umzuorganisieren, seine Verwaltungspraxis zu verbessern und die Mittel neu zuzuweisen, damit es ab dem Beitritt alle seine Aufgaben erfüllen kann. Zu diesem Zweck muss die Fertigstellung und Umsetzung des vorgesehenen geänderten Managementplans für das estnische Zollamt beschleunigt werden. Was die Informatisierung betrifft, so bereitet sich das estnische Zollamt aktiv auf die Interoperabilität vor. Probleme bestehen nach wie vor an der Schnittstelle zum neuen informatisierten Versandsystem und an der Schnittstelle zwischen dem informatisierten Benutzerzolltarif und dem informatisierten System für die Bearbeitung von Zollanmeldungen; an ihrer Lösung wird jedoch gearbeitet. Das estnische Zollamt hat Strategiepläne für die Zusammenschaltung mit den informatisierten Zollsystemen der Gemeinschaft aufgestellt. Die Entwicklung muss jedoch regelmäßig verfolgt werden. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Estland weiter erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um EG-kompatible Zollvorschriften auszuarbeiten und seine Organisation und sein Personal auf die von einer modernen Zollverwaltung zu erfüllenden Aufgaben vorzubereiten. Ferner stellte sie fest, dass Estland auf diese Weise mittelfristig in der Lage sein kann, die Anforderungen der EU zu erfüllen. Seit der Stellungnahme ist Estland bei der Angleichung an den Besitzstand in diesem Bereich gut vorangekommen, wenn sich auch die Fortschritte hinsichtlich der Verwaltungskapazitäten langsamer vollzogen, insbesondere hinsichtlich der Qualifizierung der gesamten Zollverwaltung im Hinblick auf die effektive Anwendung der Zollverfahren, in denen Abgaben erhoben oder ausgesetzt werden. Das estnische Zollrecht entspricht weitgehend dem Besitzstand, und auch die Verwaltungskapazitäten sind weitgehend vorhanden, müssen jedoch noch umorganisiert werden, damit sie ab dem Beitritt alle ihre Aufgaben erfüllen können. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat für diesen Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Estland erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf den Beitritt abzuschließen, sollte Estland seine Anstrengungen nun darauf konzentrieren, die geplanten informatisierten Systeme rechtzeitig einzurichten und die Interoperabilität mit den EDV-Systemen der Gemeinschaft zu gewährleisten, die Verwaltungskapazitäten durch Umorganisation des estnischen Zollamtes und Neuzuweisung der Mittel weiter auszubauen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich auf die Anwendung der Maßnahmen und Vorschriften vorzubereiten, die erst zum Zeitpunkt des Beitritts eingeführt werden, und Betrug und Wirtschaftskriminalität in enger Zusammenarbeit mit den anderen Vollzugsbehörden zu bekämpfen. Estland muss seine Vorbereitungen für die effektive Anwendung der Zollverfahren, in denen Abgaben erhoben oder ausgesetzt werden, ab dem Beitritt und die Umorganisation der Zolldienststellen fortsetzen und beschleunigen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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