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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt EstlandsKapitel 26: Auswärtige BeziehungenFortschritte seit dem letzten Regelmäßigen BerichtSeit dem letzten Jahresbericht hat Estland seine Handelspolitik weiter an den Besitzstand im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik angeglichen und seine Standpunkte und seine Politik in der Welthandelsorganisation (WTO) mit der EU abgestimmt, insbesondere bei den Verhandlungen über die Entwicklungsagenda von Doha. Im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik muss Estland zum Zeitpunkt des Beitritts seinen Zolltarif an den der EG angeglichen haben. Estland wendet zurzeit einen durchschnittlichen Zollsatz von 3,2 % (Meistbegünstigung) auf alle Waren, 14,9 % auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, 3,0 % auf Fischereierzeugnisse und 0 % auf gewerbliche Waren an. Die entsprechenden EG-Zölle liegen zurzeit bei 6,3 % für alle Waren, 16,2 % für landwirtschaftliche Erzeugnisse, 12,4 % für Fischereierzeugnisse und 3,6 % für gewerbliche Waren. Von der Angleichung im Bereich der Waren mit doppeltem Verwendungszweck ist nichts Neues zu berichten. Estland hält die Industrie über die Entwicklungen auf diesem Gebiet auf dem Laufenden und hat bilaterale Kontakte mit den Mitgliedstaaten der EU aufgenommen, um sich über die am besten geeigneten Methoden der Ausfuhrkontrolle auszutauschen. Es werden auch Anstrengungen unternommen, um Zollbeamte entsprechend zu schulen. Exportkredite können unter der Aufsicht des Wirtschaftsministeriums von der KredEx-Stiftung gewährt werden (siehe Kapitel 16 ,,Kleine und mittlere Unternehmen``). Neue Regierungsverordnungen über die Garantien für diese Kredite traten im Oktober 2001 in Kraft. Ein Antidumpinggesetz zur Angleichung an die EG- und die WTO-Vorschriften trat im September 2002 in Kraft. Ein Paket von Durchführungsvorschriften für die Registrierung der Einfuhren, die Verfahren für die Untersuchung von Antidumpingfällen und die Aufgaben des neuen Antidumpingrates wurde im August 2002 verabschiedet. Im Bereich der bilateralen Abkommen mit Drittländern hat Estland die Verhandlungen mit Bulgarien über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen, das seit Januar 2002 angewandt wird. Das mit Belarus geschlossene Meistbegünstigungsabkommen trat im April 2002 in Kraft. Keine Entwicklung ist dagegen bei der Ratifizierung eines auf technischer Ebene geschlossenen ähnlichen Abkommens durch die Russische Föderation zu verzeichnen. Über ein Freihandelsabkommen mit Kroatien und ein Meistbegünstigungsabkommen mit Armenien wird noch verhandelt. Mit Slowenien, Ungarn und der Slowakischen Republik wurde eine Einigung über die weitere Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erzielt. Im Bereich Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe hat Estland einige Fortschritte bei der Angleichung seiner politischen Grundsätze an die der EU erzielt und sich aktiv an den Konferenzen von Doha und Monterrey beteiligt. Die Gesamtausgaben in diesem Bereich sind nach wie vor niedrig und liegen stabil bei 0,01 % des BIP; 2001 entsprach dies 7 Mio. EEK (0,47 Mio. EUR). Fortschritte bei der Angleichung an die Ausgabenziele der EU sind also nicht zu verzeichnen. Rund ein Drittel der Ausgaben wurde für in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen durchgeführte Projekte bereitgestellt. Humanitäre Hilfe wird nach wie vor hauptsächlich Nachbarländern wie Polen sowie der Türkei, Georgien und Afghanistan geleistet. Die Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich auf die Ukraine, Usbekistan, Kasachstan und die Balkanländer. In diesem Zusammenhang wurden einige Kooperationsprojekte gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich und Kanada durchgeführt. Darüber hinaus wird ein Teil des Budgets für freiwillige Beiträge zu internationalen Organisationen wie UNICEF, UNDP und UNHCR bereitgestellt. Im September 2001 wurde im Außenministerium eine Abteilung Entwicklungszusammenarbeit mit 4 Beamten eingerichtet. Gesamtbewertung Die EU und Estland haben einen Rahmen für die Zusammenarbeit in WTO-Fragen auf ministerieller und auf nachgeordneter Ebene eingerichtet. Estland hat in der WTO die Politik und die Stellungnahmen der EU unterstützt, insbesondere auch bei der Ausarbeitung und Annahme der Entwicklungsagenda von Doha. Diese enge Zusammenarbeit muss fortgesetzt werden. Es bedarf einer Koordinierung, um die Angleichung der GATS-Verpflichtungen Estlands an die Verpflichtungen der Gemeinschaft und deren Ausnahmen von der Meistbegünstigung zu gewährleisten; entsprechende Schritte sind eingeleitet worden. Estland ist Unterzeichner des Übereinkommens über den Handel mit Waren der Informationstechnologie und des plurilateralen Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen. Beim WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen hat Estland einen Beobachterstatus. Was das WTO-Übereinkommen über Textilwaren und Bekleidung angeht, so fand ein Informationsaustausch über die dritte Stufe der Integrierung Estlands im Rahmen dieses Übereinkommens statt, wenn auch nach wie vor einige Abweichungen bestehen. Bei den mittel- und langfristigen Exportkrediten ist die Angleichung an die Regeln der Gemeinschaft gut vorangekommen. Die Angleichung an die Verordnung der Gemeinschaft über Waren mit doppeltem Verwendungszweck ist noch nicht abgeschlossen. Die vollständige Angleichung an den Besitzstand, insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen, kann erst zum Zeitpunkt des Beitritts erfolgen. Estland hat Freihandelsabkommen mit Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Bulgarien, der Ukraine, der Türkei und der EFTA (Norwegen, Schweiz, Liechtenstein) geschlossen. Estland muss dafür sorgen, dass die Union über bestehende Handelabkommen und Verhandlungen über neue Handelsabkommen mit Drittländern auf dem Laufenden gehalten wird. Vor der Erweiterung muss Estland alle die internationalen Übereinkünfte mit Drittländern, die mit seinen künftigen Verpflichtungen als Mitgliedstaat der EU unvereinbar sind, neu aushandeln oder kündigen. Es müssen dringend entschiedene Schritte unternommen werden um bilaterale Investitionsabkommen in Einklang mit den Verpflichtungen der EU Verträge zu bringen. Das Versäumnis dies zu tun würde bedeuten dass der Konflikt zwischen bilateralen Investitionsabkommen und Verpflichtungen gegenüber den EU Verträgen im Beitrittsvertrag gelöst werden müsste. Für die Angleichung Estlands an die gemeinsame Handelspolitik und seine künftige Teilnahme an dieser Politik ist das Außenministerium zuständig. Die Verwaltungsinfrastruktur, die für den Zoll vorhanden sein muss, wird im Kapitel über die Zollunion behandelt (siehe Kapitel 25 ,,Zollunion``). Die Zuständigkeit für Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe liegt beim Außenministerium. Die Grundsätze der estnischen Entwicklungszusammenarbeit wurden im Januar 1999 verabschiedet. Schlussfolgerung Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Estland über gute Voraussetzungen verfügt, die Anforderungen der Gemeinschaft in diesem Bereich zu erfüllen. Seitdem hat Estland seine Politik schrittweise weiterentwickelt und ist bei der Angleichung an den Besitzstand im Großen und Ganzen gut vorangekommen. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat für diesen Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Estland erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist. Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, sollte Estland sich nun darauf konzentrieren, die Rechtsangleichung zum Abschluss zu bringen, im Einklang mit den Grundsätzen der EU seine Entwicklungspolitik zu formulieren und seine Haushaltsmittelzuweisungen zu erhöhen, entschiedene Schritte dringend zu unternehmen um bilaterale Investitionsabkommen umzuverhandeln oder aufzuheben um sie in vollem Umfang mit den aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen in Einklang zu bringen und zu gewährleisten, dass die Kapazitäten für die vollständige Übernahme und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich zum Zeitpunkt des Beitritts vorhanden sind. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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