Handbuch Osteuropa
 Finanzierungs- und Förderprogramme

NewsletterAktuellesDatenbankBuchauswahlForumSuchen
Überblick
Karte
EU-Beitritt
Kommissionsbericht 2002
Handelsstatistiken
Botschaften
Einreise
Bücher
Links
Kontakte
Doppelbesteuerung
DBA BRD
DBA Österreich
Bücher
english
Overview
Map
Commercial Code
Law of Property
EU Accession
Austria Tax Treaty
US Tax Convention
Statistical Data
Trade Statistics
Investment Guide EBRD
Links
Contacts
Sitemap
Recht: Das UN-Kaufrecht
China: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft
Ausfuhrgewährleistung
Exportförderung
Exportgenehigungen
Hermes-Kredite
Exportfinanzierung
Außenhandel
Investitionslenkung
Investitonsschutz
Länderrating
China in der WTO
DBA Musterabkommen
Botschaften

Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 27: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Seit dem letzten Jahresbericht hat Estland seine Außen- und Sicherheitspolitik weiter an die der Europäischen Union angeglichen.

Der regelmäßige politische Dialog, der mit dem Europa-Abkommen begründet wurde, verläuft reibungslos, und Estland hat konstruktiv am Dialog über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) teilgenommen, was auch die Begegnungen auf der Ebene der politischen Direktoren, der europäischen Korrespondenten und der Arbeitsgruppen einschließt.

Estland hat großes Interesse an der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) als Teil der GASP bekundet und aktiv am diesbezüglichen Austausch mit der EU nach der Formel EU+15 (d.h. europäische NATO-Mitglieder außerhalb der EU und Kandidaten für den Beitritt zur EU) teilgenommen.

Estland hat seine Position regelmäßig den Stellungnahmen und Erklärungen der EU angeglichen und sich nach entsprechender Einladung den gemeinsamen Standpunkten und gemeinsamen Aktionen der Union angeschlossen. Seit November 2001 beteiligt sich Estland an einer gemeinsamen Aktion der EU über den Beitrag der EU zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen. Ferner hat sich Estland acht gemeinsamen Standpunkten der EU angeschlossen, darunter drei, die die Bundesrepublik Jugoslawien betrafen.

Seit dem letzten Jahresbericht wurden Fortschritte bei der Schaffung des für eine effektive Teilnahme an der GASP erforderlichen rechtlichen Rahmens erzielt. Estland wendet nach wie vor die von den Vereinten Nationen und der EU verhängten internationalen Sanktionen und restriktiven Maßnahmen an.

Im Berichtszeitraum spielte Estland eine aktive Rolle bei der Beitragskonferenz im November 2001 und bei der Tagung der Verteidigungsminister nach der Formel EU+15 im Mai 2002.

Die Beziehungen zu Russland sind nach wie vor stabil. Ein bilaterales Abkommen über die Einrichtung einer Schifffahrtslinie auf dem Peipussee wurde im März 2002 geschlossen.

Von Juli 2002 bis Juni 2003 führt Estland den Vorsitz im Ministerrat des Ostseerates.

Im Bereich der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung hat sich Estland an einer Reihe von friedenserhaltenden und Beobachteroperationen der Vereinten Nationen (Libanon, Bosnien und Kosovo) und der OSZE beteiligt. In diesem Zusammenhang befinden sich zurzeit 24 estnische Soldaten in den Balkanländern im friedenserhaltenden Einsatz. Um die Konvergenz der estnischen Außenpolitik mit der GASP der EU weiter zu verstärken, ernannte der estnische Außenminister im Jahr 2002 Gesprächspartner für den Politik- und Sicherheitsausschuss. Auch ein Verbindungsoffizier für den Militärausschuss wurde ernannt.

Estland hat Maßnahmen zur Umsetzung der Kriterien des Verhaltenskodex der EU für Waffenexporte getroffen. Das geänderte Waffengesetz trat im März 2002 in Kraft. Das Innen- und das Verteidigungsministerium erließen im Jahr 2002 Verordnungen über Lagerhaltung, Buchführung und Kennzeichnung von Waffen.

Im Dezember 2001 unterzeichnete Estland das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Es erließ neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus. Es hat seine Politik dem Aktionsplan der EU vom 2001 und den einschlägigen gemeinsamen Standpunkten zur Bekämpfung des Terrorismus angeglichen und ist zurzeit dabei, den einschlägigen internationalen Übereinkünften in diesem Bereich beizutreten.

Gesamtbewertung

Estland nimmt weiter an den Programmen für regionale Zusammenarbeit teil, z.B. an der trilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung mit Lettland und Litauen, vor allem im Rahmen des gemeinsamen Bataillons (BALTBAT). Die wichtigsten Bestimmungen dieser Übereinkünfte betreffen die Zusammenarbeit bei friedenserhaltenden Einsätzen und gemeinsamen Unternehmen (Übungen und Einsätzen).

Auf dem Gebiet des regionalen politischen Dialogs arbeitet Estland nach wie vor aktiv in den Gremien für regionale Zusammenarbeit wie dem Ostseerat mit.

Was die Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung der GASP-Bestimmungen anbelangt, so ist das estnische Außenministerium gut mit Personal ausgestattet. Der Verwaltungsaufbau ist mit den GASP-Strukturen der EU vereinbar und umfasst die Stelle eines politischen Direktors und die Stelle eines europäischen Korrespondenten. Das Außenministerium ist an das Netz der assoziierten Korrespondenten angeschlossen, über das die EU im Bereich der GASP mit den assoziierten Partnern kommuniziert.

Schlussfolgerung

Die Kommission kam in ihrer Stellungnahme von 1997 zu dem Ergebnis, dass Estland über gute Voraussetzungen verfügt, seine Verpflichtungen in diesem Bereich effizient zu erfüllen.

Seit der Stellungnahme hat Estland kontinuierlich Fortschritte bei der Angleichung an den GASP-Besitzstand gemacht; die Angleichung verläuft im Großen und Ganzen zufriedenstellend, und die Verwaltungsstrukturen sind vorhanden.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen. Estland hat für diesen Bereich keine Übergangsregelung beantragt. Estland erfüllt im Allgemeinen die Verpflichtungen, die es in diesem Bereich in den Beitrittverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschließen, sollte Estland sich nun darauf konzentrieren, zu gewährleisten, dass es sich in seiner Außenpolitik auch weiterhin kontinuierlich an der sich ständig weiterentwickelnden Außen- und Sicherheitspolitik der Union orientiert, Rechtsvorschriften über Wirtschaftssanktionen zu erlassen und den Aufbau der notwendigen Verwaltungsstrukturen zum Abschluss zu bringen. Estland muss insbesondere gewährleisten, dass seine Politik und Praxis mit den gemeinsamen Standpunkten der EU vereinbar sind, diese Standpunkte in den internationalen Gremien verteidigen und dafür sorgen, dass alle Sanktionen und restriktiven Maßnahmen ordnungsgemäß angewandt werden können.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

EU Geschichte
Überblick Nizzavertrag
EG-Vertrag (PDF)
Nizza-Vertrag (PDF) Strategiepapier 2002
Strategiepapier 2001
EU: Export im Binnenmarkt
EU: Freier Warenverkehr
EU: CE-Kennzeichnung
Gerichtszuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen
Zusammenarbeit bei Beweisaufnahmen
KartellverfahrensVO
Kartellrecht
Produkthaftung
NACE Revision 1.1
Statistiken (Handel)
Rechnungslegung
EU Osterweiterung
EU Institutionen
allg. Osteuropa/GUS
Bücher
Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt | Mediadaten | English Version