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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 29: Finanz- und Haushaltsbestimmungen

Fortschritte seit dem letzten Regelmäßigen Bericht

Estland hat seit dem letzten Regelmäßigen Bericht einige gute Fortschritte in diesem Bereich erzielt.

Beim nationalen Haushalt und den EG-Kofinanzierungsmaßnahmen konnten weitere Fortschritte erzielt werden. Durch das im Juli 2002 in Kraft getretene Änderungsgesetz zum nationalen Haushaltsgesetz verbesserte sich die Gesamtdarstellung von Einnahmen, Ausgaben, Finanzvorgängen, Vermögenswerten und Abgaben. Im Mai 2002 wurde die Haushaltsstrategie 2003-2006 von der Regierung gebilligt. Der nationale Haushaltsplan 2003 wurde entsprechend dem neuen Gesetz vorbereitet, wobei namentlich die Finanzvorgänge gesondert ausgewiesen wurden; die Außenhilfen wurden auf der Einnahmenseite verbucht, was dazu beiträgt, dass die Überwachung und Nachvollziehbarkeit der vereinbarungsgemäßen Verwendung der Außenhilfe (einschließlich der von der EG kofinanzierten Maßnahmen) gewährleistet ist.

Im Hinblick auf weitere Fortschritte leitete das Finanzministerium eine breitgefasste Reform der Haushaltsverfahren und des öffentlichen Finanzmanagements ein. Durch das Haushaltsgesetz für ländliche und städtische Gemeinden, das im Juli 2002 in Kraft trat, verbesserte sich die Finanzmittelausstattung der örtlichen Gebietskörperschaften. Die Haushaltsreform umfasst zudem eine Verbesserung der Regelungen für die Bewertung und Kontrolle der nationalen Programme. Außerdem wird eine Prüfung der langfristigen öffentlichen Finanzplanung und Tätigkeit durchgeführt. Die Verantwortung für die erfolgreiche Durchführung der Haushaltsreform liegt bei der Abteilung Haushalt des Finanzministeriums, bei der hierfür eigens eine Dienststelle eingerichtet wurde, die ihre Arbeit im Januar 2002 aufnahm.

In Bezug auf das Eigenmittelsystem sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. Dies gilt insbesondere für das im Januar 2002 in Kraft getretene neue MwSt.-Gesetz, durch das die estnischen MwSt.-Rechtvorschriften im Prinzip an den Besitzstand angeglichen werden. Außerdem trat im Juli 2002 ein neuer Zollkodex, einschließlich Durchführungsbestimmungen in Kraft, durch den die Unterschiede zwischen den estnischen Rechtsvorschriften und dem Besitzstand beseitigt werden.

Das Finanzministerium ist zuständig für die Umsetzung des Besitzstandes in die Finanz- und Haushaltsvorschriften, einschließlich Vorbereitung der Verwaltung des Eigenmittelsystems. In diesem Bereich sind weitere Fortschritte zu vermelden. Es wurden geeignete Verwaltungsmaßnahmen getroffen, um die gebotene Koordinierung zwischen den verschiedenen an der Anwendung des neuen Eigensystems beteiligten Behörden zu gewährleisten. Zur Koordinierung der Einführung der Verfahren, Infrastrukturen und Kapazitäten, die zur Erfüllung der administrativen Rahmenbedingungen im Bereich der Eigenmittel benötigt werden, wurde eine Task-Force gebildet. Diese Task-Force skizziert die Grundsätze für die Verwaltung der Eigenmittel und legt die Aufgabenverteilung fest. Der Task-Force gehören Vertreter des Finanzministeriums (Abteilung Haushalt, Abteilung Finanzkontrolle und Abteilung Wirtschaftsanalyse) sowie der nationalen Steuerbehörde, der nationalen Zollbehörde und des nationalen Amtes für Statistik an. Die Koordinierung mit dem Landwirtschaftsministerium in Bezug auf die Eigenmittel erfolgt unmittelbar über die Zollbehörde.

Zölle und Einfuhrumsatzsteuern werden von der Zollbehörde, die übrigen MwSt.- Einnahmen von der Steuerbehörde erhoben. Eine Arbeitsgruppe ist derzeit mit der Ausarbeitung von Änderungen befasst, durch die die Genauigkeit des Modells zur Vorausschätzung der MwSt.-Grundlage nach Maßgabe EG-Vorgaben verbessert werden soll.

Eine gemeinsame Schnittstelle für elektronische Datenbanken wird derzeit entwickelt, damit Estland am integrierten IT-System der EG teilnehmen kann.

Was die Verwaltungskapazität für die Koordinierung der Finanzbeziehungen zur EG betrifft, wurde die Anzahl der Mitarbeiter der Abteilung Haushalt im Mai 2002 aufgestockt. Insbesondere wurde ein Vollzeit-Beamter mit der Koordinierung der Verwaltung der Eigenmittel betraut.

Gesamtbewertung

Der Rechtsrahmen für den Haushaltsvollzug sowie für die Gewährleistung von Transparenz und Effizienz beim Umgang mit den Finanzmitteln, die in den EG-Haushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, ist weitgehend vorhanden. Im Bereich der mittelfristigen Ausgabenplanung wurden alle Planungs- und Überwachungsmechanismen einschließlich der Kofinanzierung bereits eingeführt.

Die verwaltungstechnischen Vorbereitungen im Bereich der Eigenmittel kommen gut voran, bieten jedoch Raum für weitere Verbesserungen.

Was die traditionellen Eigenmittel betrifft, so trat der neue Zollkodex im Juli 2002 - und damit erst vor sehr kurzer - Zeit in Kraft. Bei den Zollverfahren entspricht die estnische Zollgesetzgebung nunmehr weitgehend den Gemeinschaftsvorschriften. Allerdings sind weitere Maßnahmen erforderlich, damit die estnischen Zolltarife - auch bei gewerblichen Erzeugnissen - die Anforderungen der Gemeinschaft erfüllen.

Zudem sollte Estland seine Verfahren für die Meldung von Betrugsdelikten und Unregelmäßigkeiten weiter entwickeln; außerdem muss sind weitere Anforderungen in Bezug auf Berichterstattung und Verbuchung (A- und B-Buchführung) noch rechtzeitig vor dem Beitritt zu erfüllen.

Estland hat zwar im Bereich der Mehrwertsteuer Fortschritte bei der Rechtsangleichung gemacht hat, eine Reihe von Punkten wartet jedoch noch auf eine Lösung. Bei den Eigenmitteln bedarf es noch erheblicher Anstrengungen, damit Estland im Stande ist, den gewogenen mittleren Satz entsprechend der ESA-Norm zu berechnen und die Folgen der im Rahmen des Kapitels Steuern geschlossenen Sonderübereinkünfte für die Mehrwertsteuer-Grundlage zu bestimmen. Estland sollte weiterhin an der Simulation der MwSt.-Berechnung teilnehmen, die das zentrale Instrument zur Erprobung der Kapazitäten Estlands im Bereich der MwSt.-Einnahmen darstellt. Zur Verbesserung der bisherigen Erhebung der Mehrwertsteuer und zur Einziehung von MwSt.-Forderungen sind ebenfalls nachhaltige Anstrengungen erforderlich.

Bei der BSP-Einnahme wurde eine zufriedenstellende Angleichung erreicht. Estlands volkswirtschaftliche Gesamtrechnung entspricht im Allgemeinen der ESA95-Methode und ist in angemessenem Maße vollständig. Die BSP-Berechnung genügt fast schon den EU-Anforderungen. Allerdings sind noch einigen methodische Feinabstimmungen erforderlich. Die Daten entsprechen in Bezug auf Qualität und Vollständigkeit vollauf dem Besitzstand.

Sämtliche für die Anwendung des Eigenmittelsystems erforderlichen Verwaltungskapazitäten sind bereits vorhanden, allerdings müssen bestimmte organisatorische Aspekte noch näher geklärt und die Aufgabenbeschreibungen im Einzelnen festgelegt werden. Außerdem sind nachhaltige Anstrengungen erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auch im Rahmen der relevanten Politikbereiche zu stärken, auf die in diesem Bericht anderer Stelle eingegangen wird (insbesondere in den Kapiteln Steuern und Zollunion).

Im Hinblick auf die Kontrolle der künftigen EG-Eigenmittel ist jede Regierung verpflichtet, ein Verfahrenshandbuch zur Ex-Ante-Kontrolle zu erstellen, das den allgemeinen Grundsätzen für interne Kontrollen entspricht. Dazu gehören die Verfahren für Ex-ante-Kontrollen und Audit-Prüfungen im Rahmen der Erhebung der eigenen Mittel.

Schlussfolgerung

Die Kommission stellte in ihrer Stellungnahme aus dem Jahre 1997 fest, dass Estland sein bisheriges Zollsystem überprüfen muss, wenn die Feststellung, Kontrolle und Bereitstellung der Eigenmittel gemäß den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft erfolgen soll. Außerdem seien im Hinblick auf die ordnungsgemäße Berechnung der BSP-Einnahmen beträchtliche Verbesserungen bei der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vonnöten, um deren Zuverlässigkeit, Homogenität und Vollständigkeit zu gewährleisten. Auch sei die Verbesserung der Statistik eine wesentliche Voraussetzung für die Berechnung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage, was allerdings bedeute, dass das Eigenmittelsystem Estlands vollständig mit den Gemeinschaftsrichtlinien in Einklang gebracht werden müsse.

Inzwischen hat Estland beträchtliche Fortschritte in diesen Bereichen erzielt. Der Rechtsrahmen für Haushaltsvollzug und die Transparenz und Effizienz der Mittel, die in den Gemeinschaftshaushalt fließen bzw. aus diesem bereitgestellt werden, ist weitgehend vorhanden.

Die Verhandlungen über dieses Kapitel werden fortgeführt. Im Allgemeinen hält Estland die Verpflichtungen ein, die es in diesem Bereich während der Beitrittsverhandlungen eingegangen ist.

Um die Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft abzuschliessen, sollte sich Estland nunmehr verstärkt auf ausreichende technische und administrativen Kapazitäten konzentrieren, damit gewährleistet ist, dass der Beitrag dieses Landes zu allen Eigenmittelkategorien der Gemeinschaft ordnungsgemäß erhoben und bereit gestellt wird. Besondere Anstrengungen sind in folgenden Bereichen erforderlich: Berechnung der Mehrwertsteuer-Grundlage; im Zusammenhang mit dem BSP, Vollständigkeit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und weitere Einführung der ESA95-Methode, sowie, im Bereich der traditionellen Eigenmittel, Einführung einer angepassten Tarifstruktur. Außerdem sollte die Task-Force für Koordinierung in ein ständiges Referat umgewandelt werden, das für die Koordinierung der Berechnung und Bereitstellung der Eigenmittel und die diesbezügliche Berichterstattung an die Kommission zuständig ist.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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