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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands3.2. Übersetzung des Besitzstands in die LandesspracheDie Bewerberländer müssen den gemeinschaftlichen Besitzstand bis zum Beitritt in ihre jeweiligen Amtssprachen übersetzt haben. Allein die Rechtsakte des Primär- und Sekundärrechts haben einen geschätzten Umfang von 60 000 bis 70 000 Amtsblattseiten. Im Zusammenhang mit der Übersetzung des Besitzstands hat der Gerichtshof festgelegt, welche wichtigen Urteile vorrangig zu übersetzen sind (rund 15 000 Seiten). Die Beitrittskandidaten werden bei dieser Aufgabe im Rahmen von PHARE unterstützt. Mit Hilfe von TAIEX wurde eigens eine Datenbank eingerichtet, die der Erfassung aller von den Beitrittskandidaten übersetzten Rechtsakte und der Weiterleitung der Übersetzungen an Kommission und Rat dient. Die Rechts- und Sprachsachverständigen der Kommission und des Rates, die die übermittelten Texte überprüfen, halten regelmäßige Sitzungen ab und stehen in Kontakt zu den Vertretern der Zentralstellen für die Koordinierung der Übersetzungsarbeit in den einzelnen Ländern.Die Übersetzung des Besitzstands wird vom Estnischen Zentrum für juristische Übersetzungen (Estonian Legal Translation Centre, ELTC) organisiert und koordiniert, einer der Staatskanzlei unterstehenden staatlichen Stelle. Das ELTC hat unter anderem die Aufgabe, den Besitzstand ins Estnische und die estnischen Rechtsvorschriften ins Englische zu übersetzen und die Datenbank mit den vollständigen Texten der juristischen Übersetzungen aufzubauen und zu verwalten. Diese werden der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich gemacht. Nach der Aufteilung der Abteilung Estnische Übersetzung in zwei getrennte Abteilungen im Jahr 2001 hat das ELTC nun drei Übersetzungsabteilungen. Es handelt sich hierbei um die Abteilung Englische Übersetzung in Tallinn, die die estnischen Rechtsvorschriften ins Englische übersetzt, die Abteilung Estnische Übersetzung in Tallinn, die die Rechtsvorschriften der EU ins Estnische übersetzt, und die Abteilung Estnische Übersetzung in Tartu, die den Besitzstand im Bereich der Landwirtschaft ins Estnische übersetzt. Die Übersetzungsprioritäten werden in Zusammenarbeit mit den Fachministerien festgelegt und vom Rat der leitenden Beamten genehmigt. Am 1. Januar 2002 hatte das ELTC 76 Bedienstete (gegenüber 81 im Jahr 2001), von denen 61 Übersetzer, Terminologen und Rechts- und Sprachsachverständige sind. Die Terminologen des Zentrums arbeiten eng mit den Spezialisten für die jeweiligen Bereiche in den Fachministerien und anderen Einrichtungen zusammen. Alle von dem Zentrum angefertigten Übersetzungen werden intern einer sprachlichen und rechtlichen Revision unterzogen und nach Möglichkeit inhaltlich von einem Spezialisten für das jeweilige Gebiet in dem zuständigen Ministerium bearbeitet. Bis September 2002 waren 38 500 Seiten revidierter Text in der eigens dafür eingerichteten Datenbank der Kommission erfasst. Nach Angaben des ELTC liegt bereits das gesamte zum Besitzstand gehörende Primärrecht in revidierter Übersetzung vor. Bis Mai 2002 hatten das ELTC und die Ministerien 40 054 Amtsblattseiten Sekundärrecht revidiert (gegenüber 28 760 Seiten im Jahr 2001). In diesem Bereich bedarf es nachhaltiger weiterer Anstrengungen. Der Ausbildung von Konferenzdolmetschern ist weiter Aufmerksamkeit zu widmen. © Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03 |
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