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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

D. Beitrittspartnerschaft und Aktionsplan zur Stärkung von Verwaltung und Justiz: Gesamtbewertung

Estlands Fortschritte und der allgemeine Stand der Vorbereitungen in Bezug auf die Kopenhagener Kriterien sind, inklusive Schlussfolgerungen, im oberen Teil des Berichts untersucht worden. Dieser Abschnitt soll Auskunft darüber geben, in welchem Umfang die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft erfüllt worden sind und ob und in welchem Maße die unter dem Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen fristgemäß angegangen wurden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Beitrittspartnerschaft als auch der Aktionsplan den Zeitrahmen der beiden Jahre 2002 und 2003 umfassen. Dies bedeutet, dass noch 15 Monate bleiben, um die genannten Prioritäten zu erfüllen. Darüber hinaus wurde mit Hilfe der früheren Beitrittspartnerschaften bereits viel erreicht. Diese Beitrittspartnerschaft bezieht sich folglich lediglich auf die verbleibenden Themen, die weitere Anstrengungen erfordern, um Estland auf den Beitritt vorzubereiten. Sie sind daher sehr spezifisch formuliert und umschrieben. Aus diesen Gründen nimmt die folgende Analyse lediglich Stellung zu diesen spezifischen Themen und verfolgt nicht das Ziel, einen allgemeinen Überblick über den Stand der Vorbereitungen auf den Beitritt in jedem Bereich zu geben.

In der Beitrittspartnerschaft soll Folgendes in einem einheitlichen Rahmen dargelegt werden:

-
die im Regelmäßigen Bericht der Kommission ausgewiesenen Prioritäten für das weitere Vorgehen,
-
die Mittel, die zur Unterstützung der Bewerberländer bei der Umsetzung dieser prioritären Maßnahmen zur Verfügung stehen;
-
die Bedingungen für diese Unterstützung.
Die Beitrittspartnerschaften werden regelmäßig überprüft, um den erzielten Fortschritten Rechnung zu tragen und neue Prioritäten festzusetzen. Der Rat hat im Januar 2002 eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft für Estland angenommen, die sich auf einen Vorschlag der Kommission stützt.

Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft war Ausgangspunkt für den von der Kommission und Estland gemeinsam entwickelten Aktionsplan zur Stärkung der estnischen Verwaltungs- und Justizkapazitäten.

Mit dem Aktionsplan sollen gemeinsam die nächsten Schritte festgelegt werden, die Estland unternehmen muss, um bis zum Beitritt die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz auf ein angemessenes Niveau zu bringen, auch soll gewährleistet werden, dass alle entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden; dazu erhält Estland gezielte Hilfe in Bereichen, die für die Funktionsfähigkeit einer erweiterten Union von wesentlicher Bedeutung sind.

Für die EU-Mitgliedschaft angemessene Verwaltungs- und Justizkapazitäten aufzubauen ist eine anspruchsvolle und weitreichende Aufgabe, die in jedem einzelnen von der Politik der Union und ihren Rechtsakten erfassten Bereich eingehender Vorbereitungen bedarf. Bei der Ausarbeitung der einzelnen Aktionspläne verfolgte die Kommission ein umfassendes Konzept. Alle Prioritäten aus den überarbeiteten Beitrittspartnerschaften mit Bezug auf den Ausbau der Verwaltungs- und Justizkapazitäten wurden in die Aktionspläne aufgenommen. In den Aktionsplänen wird jede dieser Prioritäten getrennt behandelt und zur Bewältigung jeder einzelnen wurden besondere Maßnahmen konzipiert.

Im Folgenden werden die Fortschritte bei der Bewältigung jeder dieser Prioritäten dargestellt. Zur leichteren Orientierung und um Wiederholungen zu vermeiden, wird der aus den Beitrittspartnerschaften übernommene Wortlaut kursiv wiedergegeben. Was die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen betrifft, so wird deren Durchführung anhand der Zeitpläne geprüft und erläutert.


Unterabschnitte



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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