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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Zur weiteren
Verbesserung der Effizienz und der Unabhängigkeit der Justiz hat Estland im
Juni 2002 ein neues Gerichtsgesetz verabschiedet. Die Infrastruktur der
Gerichte und ihre Ausstattung mit Computern wird verbessert. Jedoch müssen
noch weitere Fortschritte zur Bewältigung des Rückstands bei der Bearbeitung
anhängiger Verfahren und zur Verbesserung des Zugangs der Bürger zur Justiz
erzielt werden. Estland muss den Prozess zur Annahme der Strafgesetzordnung
beschläunigen. Die Integration der Einwohner, die nicht die estnische
Staatsangehörigkeit besitzen, wurde durch die Umsetzung des
Integrationsprogramms fortgesetzt. Estland muss weiter sicherstellen, dass
bei der Anwendung der Sprachenregelung die internationalen Normen eingehalten
und die Grundsätze des berechtigten öffentlichen Interesses und der
Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Die Ausbildung der Richter, die
Ausstattung der Gerichte mit Computern, die Umsetzung des
Integrationsprogramms und die Fortbildung der Inspektoren des Sprachenamtes
wird wie im Aktionsplan vorgesehen durchgeführt. Außerdem wird ein neues
Gesetz über Rechtshilfe ausgearbeitet.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in
diesem Bereich teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans
verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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