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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Politische Kriterien

Zur weiteren Verbesserung der Effizienz und der Unabhängigkeit der Justiz hat Estland im Juni 2002 ein neues Gerichtsgesetz verabschiedet. Die Infrastruktur der Gerichte und ihre Ausstattung mit Computern wird verbessert. Jedoch müssen noch weitere Fortschritte zur Bewältigung des Rückstands bei der Bearbeitung anhängiger Verfahren und zur Verbesserung des Zugangs der Bürger zur Justiz erzielt werden. Estland muss den Prozess zur Annahme der Strafgesetzordnung beschläunigen. Die Integration der Einwohner, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen, wurde durch die Umsetzung des Integrationsprogramms fortgesetzt. Estland muss weiter sicherstellen, dass bei der Anwendung der Sprachenregelung die internationalen Normen eingehalten und die Grundsätze des berechtigten öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Die Ausbildung der Richter, die Ausstattung der Gerichte mit Computern, die Umsetzung des Integrationsprogramms und die Fortbildung der Inspektoren des Sprachenamtes wird wie im Aktionsplan vorgesehen durchgeführt. Außerdem wird ein neues Gesetz über Rechtshilfe ausgearbeitet.

Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in diesem Bereich teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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