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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Die Umsetzung und Anwendung der Richtlinien nach dem neuen Konzept und der
traditionellen sektorspezifischen Rechtsvorschriften wurde fortgesetzt, ist
aber noch nicht abgeschlossen. Durch eine bessere Koordinierung der
zuständigen Stellen kam es zu einem bescheidenen Ausbau des
Marktaufsichtssystems. Was das nationale Akkreditierungssystem und die für
das Messwesen zuständige Organisation angeht, wurden im Rahmen separater
PHARE-Projekte das Estnische Akkreditierungszentrum und die Organisation für
das Messwesen ausgebaut. Die Übernahme von EN-Normen wurde fortgesetzt.
Estland hat eine erste analytische Durchsicht der Gesetzgebung im nicht
harmonisierten Bereich durchgeführt, die ergab, dass dem freien Warenverkehr
im Sinne von Artikel 28-30 des EG-Vertrags keine Hindernisse entgegenstehen.
Der Ausbau des Estnischen Akkreditierungszentrums und des Estnischen
Technischen Inspektorats im Bereich des gesetzlichen Messwesens und der
Marktaufsicht, im Aktionsplan vorgesehen, erfolgt nach Plan. Der Ausbau des
Lebensmittelüberwachungssystems wird wie im Aktionsplan vorgesehen
vorbereitet. Die Ausarbeitung der Marktaufsichtsstrategie, ursprünglich für
Ende 2001 geplant und ebenfalls im Aktionsplan vorgesehen, verzögert
sich.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im
Bereich des freien Warenverkehrs teilweise verwirklicht. Die Durchführung des
Aktionsplans verzögert sich.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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