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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Im Hinblick auf die vor der Harmonisierung erworbenen beruflichen
Befähigungsnachweise trifft Estland weiterhin vorrangig Maßnahmen, die
gewährleisten sollen, dass alle Inhaber eines estnischen
Befähigungsnachweises ab dem Beitritt die Anforderungen der Richtlinien
erfüllen können. Das Land hat die Angleichung der Rechtsvorschriften über die
gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und Diplomen
fortgesetzt, sie aber noch nicht abgeschlossen. Bei der Einführung der
notwendigen Verwaltungsstrukturen, Bildungs- und Ausbildungs- programme
wurden bescheidene Fortschritte erzielt. Die Entwicklung von Verwaltungs-
strukturen für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherung wurde
fortgeführt. Die Ausbildung für die zuständigen Behörden und Ministerien
findet wie im Aktionsplan vorgesehen statt. Im Bereich der Koordinierung der
Systeme der sozialen Sicherung erfolgt auch die Ausbildung der Ausbilder und
die Analyse des Austauschs von Daten über die soziale Sicherung sowie die
gemeinsame Nutzung der Daten durch die Behörden, ebenfalls im Aktionsplan
vorgesehen, planmäßig.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in
diesem Bereich teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans
verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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