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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 3: Freier Dienstleistungsverkehr

Die Angleichung der Rechtsvorschriften über die Finanzdienstleistungen wurde fortgesetzt, ist aber noch nicht abgeschlossen. Was die Aufsicht über den Finanzsektor anbelangt, nahm im Januar 2002 ein neues einheitliches Finanzaufsichtsamt seine Tätigkeit auf, durch das die Aufsicht über den Wertpapiermarkt verstärkt wurde. Bei den Datenschutzvorschriften sind keine Entwicklungen zu melden. Auch was die Stärkung der Aufsichtsbehörde und die Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit angeht, sind keine Fortschritte festzustellen. Die Ausbildung der Bediensteten des Amtes für Datenschutz findet wie im Aktionsplan vorgesehen statt. Ebenfalls im Aktionsplan vorgesehen war die Ausarbeitung und Verbreitung von Bestimmungen und Informationsmaterial für die breite Öffentlichkeit, um diese für Datenschutzfragen zu sensibilisieren. Hier sind keine Entwicklungen zu beobachten.

Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in diesem Bereich teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans verzögert sich.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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