Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Die Angleichung der Rechtsvorschriften über die Finanzdienstleistungen
wurde fortgesetzt, ist aber noch nicht abgeschlossen. Was die Aufsicht über
den Finanzsektor anbelangt, nahm im Januar 2002 ein neues einheitliches
Finanzaufsichtsamt seine Tätigkeit auf, durch das die Aufsicht über den
Wertpapiermarkt verstärkt wurde. Bei den Datenschutzvorschriften sind keine
Entwicklungen zu melden. Auch was die Stärkung der Aufsichtsbehörde und die
Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit angeht, sind keine Fortschritte
festzustellen. Die Ausbildung der Bediensteten des Amtes für Datenschutz
findet wie im Aktionsplan vorgesehen statt. Ebenfalls im Aktionsplan
vorgesehen war die Ausarbeitung und Verbreitung von Bestimmungen und
Informationsmaterial für die breite Öffentlichkeit, um diese für
Datenschutzfragen zu sensibilisieren. Hier sind keine Entwicklungen zu
beobachten.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in
diesem Bereich teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans
verzögert sich.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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