Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Bei der dringend erforderlichen Angleichung der Rechtsvorschriften über
die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum gab es während des
Berichtszeitraums keine Fortschritte. Die Verwaltungskapazitäten bei den
Zollbehörden wurden, wie im Aktionsplan vorgesehen, zum Zwecke der Bekämpfung
von Raubkopien und nachgeahmten Waren ausgebaut, indem die Zusammenarbeit und
der Informationsaustausch zwischen Zollamt, Polizeibehörde, Amt für
Verbraucherschutz und Wettbewerbsbehörde verstärkt wurden. Dagegen müssen die
Kapazitäten des Gerichtswesens im Bereich des Urheberrechts und verwandter
Rechte sowie der Rechte an geistigem Eigentum, wie ebenfalls im Aktionsplan
vorgesehen, durch die Schulung von Richtern und Staatsanwälten in speziellen
Fragen des Urheberrechts und verwandter Rechte noch ausgebaut werden.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft in
diesem Bereich teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans
verzögert sich.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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