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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands

Kapitel 7: Landwirtschaft

Die ab dem Beitritt für die Konzipierung, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung EG-finanzierter Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum erforderlichen Verwaltungsstrukturen wurden verstärkt, es bedarf jedoch noch weiterer Anstrengungen. Während der Vorbereitungen für die Einführung und praktische Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und der Zahlstelle, wie auch der Rechtsvorschriften in den Bereichen Tiergesundheit und Pflanzengesundheit sowie Lebensmittelsicherheit müssen die nötigen Kapazitäten der Landwirtschafts- verwaltung sichergestellt werden. Wie im Aktionsplan vorgesehen, laufen die Vorbereitungen für die Umwandlung der SAPARD-Stelle in die alleinige Zahlstelle für den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), insbesondere wird eine Strategie für die Durchführung von Marktregulierungsmaßnahmen entwickelt. Ebenso wurden, wie im Aktionsplan in Verbindung mit dem InVeKoS vorgesehen, Luftaufnahmen von der Hälfte des estnischen Staatsgebiets gemacht. Die wichtigsten Datenbanken für das InVeKoS wurden eingerichtet, müssen aber noch weiter entwickelt und ausgebaut werden. Bei der Modernisierung der Lebensmittelindustrie im Einklang mit den EG-Normen für Lebensmittelsicherheit und bei der Stärkung der Lebensmittelkontrollbehörden wurden, wie im Aktionsplan vorgesehen, erneut Fortschritte gemacht. Allerdings bedarf es noch weiterer Anstrengungen. Das System für die Kennzeichnung von Tieren ist noch nicht vollendet. Bei der Anwendung der Kontrollsysteme für Lebensmittelsicherheit, Behandlung tierischer Abfälle, Programme für die Kontrolle auf Rückstände und Zoonosen wurden Fortschritte erzielt, jedoch müssen die Vorbereitungen in diesen Bereichen noch abgeschlossen werden. Weitere Fortschritte wurden bei der Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Tiergesundheit und Pflanzengesundheit erreicht. Zusätzlicher Anstrengungen bedarf es bei der Verbesserung der Kontrollregelung, vor allem beim Ausbau der Laborkapazitäten. Im Aktionsplan heißt es, dass die Ausstattung für das Veterinär- und Lebensmittellabor 2002 nutzbar sein sollte. Dieser Prozess läuft zur Zeit noch. Bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften über BSE, Pflanzenpässe, Rückstandshöchstgehalte und Tierernährung wurden Fortschritte erzielt. Es bedarf noch weiterer Anstrengungen, um den Abschluss dieses Prozesses wie auch die Einführung und praktische Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die verfügbaren BSE-Testverfahren werden, wie im Aktionsplan vorgesehen, verbessert, auch wurden die estnischen Rechtsvorschriften über Tierernährung weiter an den Besitzstand angeglichen.

Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im Bereich der Landwirtschaft teilweise verwirklicht. Die Durchführung des Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.



© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03

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