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Kommissionsbericht (2002) zum Beitritt Estlands
Die ab dem Beitritt für die Konzipierung, Durchführung, Verwaltung,
Überwachung, Kontrolle und Evaluierung EG-finanzierter Entwicklungsprogramme
für den ländlichen Raum erforderlichen Verwaltungsstrukturen wurden
verstärkt, es bedarf jedoch noch weiterer Anstrengungen. Während der
Vorbereitungen für die Einführung und praktische Anwendung der
Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des
Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und der Zahlstelle,
wie auch der Rechtsvorschriften in den Bereichen Tiergesundheit und
Pflanzengesundheit sowie Lebensmittelsicherheit müssen die nötigen
Kapazitäten der Landwirtschafts- verwaltung sichergestellt werden. Wie im
Aktionsplan vorgesehen, laufen die Vorbereitungen für die Umwandlung der
SAPARD-Stelle in die alleinige Zahlstelle für den Europäischen Ausrichtungs-
und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), insbesondere wird eine
Strategie für die Durchführung von Marktregulierungsmaßnahmen entwickelt.
Ebenso wurden, wie im Aktionsplan in Verbindung mit dem InVeKoS vorgesehen,
Luftaufnahmen von der Hälfte des estnischen Staatsgebiets gemacht. Die
wichtigsten Datenbanken für das InVeKoS wurden eingerichtet, müssen aber noch
weiter entwickelt und ausgebaut werden. Bei der Modernisierung der
Lebensmittelindustrie im Einklang mit den EG-Normen für
Lebensmittelsicherheit und bei der Stärkung der Lebensmittelkontrollbehörden
wurden, wie im Aktionsplan vorgesehen, erneut Fortschritte gemacht.
Allerdings bedarf es noch weiterer Anstrengungen. Das System für die
Kennzeichnung von Tieren ist noch nicht vollendet. Bei der Anwendung der
Kontrollsysteme für Lebensmittelsicherheit, Behandlung tierischer Abfälle,
Programme für die Kontrolle auf Rückstände und Zoonosen wurden Fortschritte
erzielt, jedoch müssen die Vorbereitungen in diesen Bereichen noch
abgeschlossen werden. Weitere Fortschritte wurden bei der Angleichung der
Rechtsvorschriften in den Bereichen Tiergesundheit und Pflanzengesundheit
erreicht. Zusätzlicher Anstrengungen bedarf es bei der Verbesserung der
Kontrollregelung, vor allem beim Ausbau der Laborkapazitäten. Im Aktionsplan
heißt es, dass die Ausstattung für das Veterinär- und Lebensmittellabor 2002
nutzbar sein sollte. Dieser Prozess läuft zur Zeit noch. Bei der Umsetzung
der Rechtsvorschriften über BSE, Pflanzenpässe, Rückstandshöchstgehalte und
Tierernährung wurden Fortschritte erzielt. Es bedarf noch weiterer
Anstrengungen, um den Abschluss dieses Prozesses wie auch die Einführung und
praktische Anwendung der Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Die verfügbaren
BSE-Testverfahren werden, wie im Aktionsplan vorgesehen, verbessert, auch
wurden die estnischen Rechtsvorschriften über Tierernährung weiter an den
Besitzstand angeglichen.
Insgesamt gesehen wurden die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft im
Bereich der Landwirtschaft teilweise verwirklicht. Die Durchführung des
Aktionsplans verläuft wie vorgesehen.
© Europäische Kommission; Last modified 2003-05-03
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